Beate Raudies
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? – Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag zu b) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen. Dann erteile ich das Wort für die Landesregierung der Ministerin für Justiz und Gesundheit, Frau Professor Dr. Kerstin von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Justiz ist mehr als ein Pfeiler unseres Staates, sie ist sein Fundament. Damit unsere Justiz ihre so wichtige Aufgabe weiter erfüllen kann, muss sie zukunftsfähig aufgestellt werden. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Marc Timmer [SPD]) Das bedeutet Veränderungen, und Veränderungen erzeugen Unruhe, und sie erzeugen Sorge; das ist mir bewusst. Ich habe Verständnis für jede und jeden, in deren Alltag durch die geplante Fachgerichtsstrukturreform eingegriffen wird. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf der Basis eines gemeinsam mit der Justiz erarbeiteten Vorschlags einen Kompromiss gefunden haben, der die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse bestmöglich in Einklang bringt. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bevor ich auf den Gesetzentwurf näher eingehe und anschließend die Haushaltsstudie der FriedrichEbert-Stiftung einordne, möchte ich eines betonen: Unsere größte Priorität ist es, die Fachgerichtsbarkeit durch die Umstrukturierung zu begleiten. Die damit verbundenen örtlichen Veränderungen werden wir im engen Austausch mit allen Beteiligten gestalten. Für alle Beschäftigten werden wir nach tragfähigen Lösungen suchen, die ihre individuelle Situation berücksichtigen. Wir lassen niemanden allein. Nun zum Gesetzentwurf. Er sieht Zweigstellen in der Sozialgerichtsbarkeit und auswärtige Kammern in der Arbeitsgerichtsbarkeit vor. Damit bleiben beide Gerichtsbarkeiten in der Fläche präsent. Mit dieser grundlegenden Entscheidung wird sowohl den Bedürfnissen und Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch denen der Rechtsuchenden Rechnung getragen. Selbstverständlich brauchen die so entstehenden größeren Gerichte für eine leistungsfähige Verwaltung neben der Direktorin oder dem Direktor und der Stellvertretung weitere Personen, die im Rahmen von Funktionsstellen Verwaltungsaufgaben übernehmen. Klar ist aber auch: Die Zweigstellen kommen ohne einen zusätzlichen eigenen Verwaltungsaufbau aus. Frei werdende Arbeitskapazitäten können dann der rechtsprechenden Tätigkeit zur Verfügung stehen. Darüber hinaus nutzen wir das Potenzial von flexiblen Arbeitszeiten und der Digitalisierung. Letzte treiben wir weiter voran; in den zu schaffenden größeren Einheiten lässt sich Personal passgenau digital dort einsetzen, wo es gebraucht wird. Wir erleichtern damit Arbeitsabläufe, und wir schöpfen bestehende Einsparpotenziale aus. Meine Damen und Herren, nun zur Studie Justizhaushalte im Vergleich. Es ist uns trotz immenser Einsparerfordernisse gelungen, wesentliche Bereiche der Justiz personell zu stärken, und anders als die Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung suggeriert, investieren wir erheblich in die Justiz. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ich möchte die Studie unter drei Aspekten beleuchten. Erstens Datengrundlage, zweitens Ausbau der Justiz in dieser Legislaturperiode und drittens effizienter Einsatz finanzieller Ressourcen. Erstens: Datengrundlage. Die in der Studie suggerierte Vergleichbarkeit zwischen den Justizetats der Länder ist nicht gegeben. Es handelt sich um eine methodisch ungenaue Darstellung, die keine flächendeckend belastbaren Rückschlüsse auf die jeweiligen einzelnen Investitionen des Justizressorts und erst recht nicht auf die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Justiz zulässt. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das sehe ich komplett anders!) Der Grund: Jedes Land hat seine eigene Systematik, Ausgaben in den Haushaltsplänen zu kategorisieren und zu gliedern. Eine reine Gegenüberstellung der Gesamtsummen der jeweiligen Einzelpläne Justiz hat daher wenig Aussagekraft. (Beifall CDU) (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Bereits ein kurzer Vergleich einzelner Justizhaushalte legt deutliche Unterschiede in deren Strukturen offen. Lassen Sie mich zwei Beispiele nennen: In Schleswig-Holstein werden, anders als in anderen Ländern, Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnologien, für E‑Government und für Digitalisierung zentral dem Einzelplan der Staatskanzlei zugeordnet, auch die Ausgaben für die IT der Justiz. In der Studie werden sie jedoch nicht als Justizausgabe berücksichtigt. Das gleiche Bild zeigt sich in den Bereichen Bauen, Baukosten, Bauunterhaltungskosten, Bewirtschaftungskosten sowie in den Bereichen Versorgungs- und Pensionslasten, Ausgaben für Beihilfen und für Heilfürsorge. Diese Ausgaben sind in Schleswig-Holstein im Einzelplan des Finanzministeriums veranschlagt und nicht im Einzelplan der Justiz. Auf unsere Anfrage wurde uns bestätigt, dass Ausgaben für die Justiz, die in anderen Einzelplänen enthalten sind, in der Studie nicht berücksichtigt wurden. Die tatsächlichen Ausgaben im Justizbereich in Schleswig-Holstein sind wesentlich höher, als es aus der Studie hervorgeht. (Beifall CDU und Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Zweitens: Ausbau der Justiz in dieser Legislaturperiode. Entscheidend ist nicht, wie viel Geld insgesamt oder prozentual ausgegeben wird, sondern wie gut die Justiz tatsächlich aufgestellt ist. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das stimmt!) Ein guter Indikator dafür ist die sogenannte PEBB§Y-Abdeckung, also die Abdeckung nach dem Personalbedarfsberechnungssystem. Das Ziel, einen Deckungsgrad von 100 Prozent zu erreichen, haben wir in weiten Teilen bereits erreicht, und wir arbeiten an diesem Ziel stetig weiter. (Beifall CDU) Wir haben in der laufenden Legislaturperiode, also zwischen 2023 und 2025, insgesamt 112 neue Stellen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften geschaffen; schwerpunktmäßig eingesetzt haben wir sie bei den besonders belasteten Staatsanwaltschaften. Dort haben wir allein 42 neue Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen. Das entspricht einer Steigerung von 16,4 Prozent. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Im Bereich des Justizvollzugs wurden seit 2023 insgesamt 83 neue Stellen geschaffen. Diese fast 200 zusätzlichen Stellen in drei Haushaltsjahren sind erhebliche Investitionen in unsere Justiz und in unseren Justizvollzug. Die Zahlen zeigen eindrücklich, was bisher erreicht wurde. (Beifall CDU und Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir wollen die Justiz und den Justizvollzug weiter stärken. Der Haushaltsentwurf 2026 sieht die Schaffung von insgesamt 41 neuen Stellen im Justizbereich vor, 28 davon bei den Staatsanwaltschaften und 13 für den Justizvollzug im Zuge der Erhöhung der Haftkapazitäten. Die Nachschiebeliste 2026 sieht weitere Personalverstärkungen im Justizvollzug wiederum zur Erhöhung der Haftkapazitäten vor, und darüber hinaus sind Stellen im Zusammenhang mit der Zentralisierung von Abschiebungshaftangelegenheiten und dem Anstieg der Asylverfahren beim Verwaltungsgericht vorgesehen. Insgesamt macht das allein weitere 17 Stellen aus. Das heißt, insgesamt stärken wir die Justiz damit im Jahr 2026 absehbar um weitere 58 Stellen. Ich bitte Sie als Haushaltsgesetzgeber bereits an dieser Stelle, uns auf diesem Weg zu unterstützen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nun zum dritten Punkt: der effiziente Einsatz finanzieller Ressourcen. Mit den im Haushalt 2026 vorgesehenen zusätzlichen Stellen im Justizvollzug und mit weiteren geplanten Stellen im Justizvollzug werden wir bis Ende 2027 mehr als 150 zusätzliche Haftplätze schaffen. Neben Personal brauchen wir dafür Gebäude. Zum 1. November 2025 haben wir in Moltsfelde 34 neue Haftplätze für die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen geschaffen. Gelungen ist uns dies durch einen Umbau der Jugendarrestanstalt. Der Umbau wurde innerhalb von knapp sieben Monaten vollzogen und hat lediglich 1,8 Millionen Euro gekostet – für 34 Haftplätze. Wir haben also mit begrenzten Mitteln sehr viel erreicht. Nach der Systematik der Studie würde dieser effiziente Ressourceneinsatz allerdings negativ eingestuft, weil ja vermeintlich zu wenig Geld ausgegeben wurde. Ich komme zum Schluss. Meine Damen und Herren, die aufgeführten Zahlen zeigen genauso wie unsere Planungen im Rahmen der Fachgerichtsstrukturreform, dass wir uns für eine zukunftsfähige Justiz in Schleswig-Holstein einsetzen. Wir werden diesen Weg weitergehen, und wir werden unsere Ziele gemeinsam mit allen Beteiligten in die Tat umsetzen – zum Wohl der Justiz in unserem Land. – Vielen Dank. (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
