Dagmar Hildebrand
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinderschutz geht uns alle an, und ein jeder in unserer Gesellschaft ist dazu aufgefordert, ständig einen Blick auf den Schutz von Kindern zu haben. Bei unserem gemeinsamen Antrag geht es heute auch um Kinderschutz, das freut mich sehr. Kinder haben Rechte, und Kinder haben Pflichten. Eine Pflicht ist es etwa, im Haushalt zu helfen, so steht es in § 1619 BGB – ich warte auf die Empörung –, und zwar in einer den Kräften und der Lebensstellung des Kindes entsprechenden Weise. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Aber darum geht es hier heute nicht. Heute geht es darum, dass Kinder in einigen Familien oftmals Verantwortung übernehmen und überfordert werden, wenn es darum geht, dass ein oder zwei Familienmitglieder ausfallen und Kinder die Verantwortung übernehmen – für etwas, das sie gar nicht leisten sollen, das sie gar nicht leisten müssten und das sie eigentlich auch gar nicht leisten dürften. Lassen Sie mich dazu eine kleine Geschichte erzählen: Mia ist 14 Jahre alt, hat eine achtjährige Schwester und lebt mit ihr und ihrer Mutter zusammen. Der Vater hat die Familie verlassen. Mias Mutter ist in tiefer Trauer, überfordert und der Tabletten- und Alkoholsucht verfallen. Sie kann einfach nicht mehr. Ihre Tochter Mia springt ein. Sie übernimmt die Verantwortung für die Familie. Sie richtet die Wohnung her, wäscht die Wäsche, sorgt dafür, dass es ihrer Mutter einigermaßen gut geht, sorgt für ihre kleine Schwester, für die Mahlzeiten und richtet etwas zu essen her. Sie sorgt dafür, dass ihre Schwester pünktlich in die Schule kommt. Mia ist in unserer Gesellschaft oftmals unsichtbar. Wir wissen nicht, wer und wo diese Kinder sind, und das ist doch das Allerwichtigste: Wir müssen wachsam sein und auf diese Kinder und Jugendlichen achten und schauen. Wir müssen sie erkennbar machen. In unserem Antrag geht es um viele formulierte Ziele, und einige davon gibt es in unserem Land mit der Unterstützung des Landes und des Bundes. Zunächst möchte ich den Verein „wir pflegen!“ nennen, der mit engagierter Arbeit dafür sorgt, dass pflegende Angehörige besser gesehen werden. Er kümmert sich um Hilfsorganisationen und Netzwerke. Dort kann man sich stärken und austauschen. Darüber hinaus hat das Land Schleswig-Holstein die Ausweitung des Pflege-Nottelefons vorgenommen. Hier gibt man zusätzlich zur Förderung Geld hinein. Abgesehen davon gibt es weitere Hilfsangebote zum Beispiel über den Kinderschutzbund in Bad Segeberg Young Carers. Dort werden Kindern und Jugendlichen die Möglichkeiten gegeben, gesehen zu werden. Dort können sie spielen und sich austauschen, damit sie das Gefühl bekommen, sie sind nicht allein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch der Bund bietet eine ganze Menge an Möglichkeiten, um hier zu unterstützen: Pflegegeld, Hilfsmittel und Entlastungsleistungen zur Familienbetreuung, Reinigungskräfte. Es gibt Haushaltshilfen, es gibt die allgemeinen sozialen Dienste, es gibt Jugendämter. Es gibt also eine Vielzahl an Hilfsangeboten, die in Anspruch genommen werden können. Wer einmal selbst in der Lage war und weiß, wie es ist, Angehörige zu Hause zu pflegen, der ist sich durchaus bewusst, in was für einem Labyrinth, in was für einem Wirrwarr man sich dort befindet. Wie soll das die kleine Mia wissen? Wie soll die kleine Mia das machen? Insofern brauchen wir Möglichkeiten, um diese Kinder zu sehen und dafür Sorge zu tragen, dass unsere Young Carers nicht allein sind. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich freue mich darauf, dass wir hier etwas gemeinsam auf den Weg bringen und noch einmal intensiv schauen können: Was haben wir? Was brauchen wir? Was können wir tun? Eines dürfen wir nicht vergessen: Kinder haben auch Rechte. Vor allen Dingen haben sie das Recht darauf, ein Kind zu sein und so wahrgenommen zu werden. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
