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Sybilla Nitsch

SSW 19.11.2025 Sitzungen 20/102

Geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch wir als SSW erkennen die Notwendigkeit, das Landesverfassungsschutzgesetz zu reformieren. Es ist 30 Jahre alt. Vieles – das wurde bereits gesagt – hat sich in dieser Zeit getan, sowohl weltpolitisch als auch in unserem Land, aber auch die verschiedenen Gefahrenlagen haben sich durch die Art und Weise, wie die Feinde unserer Demokratie arbeiten, geändert. Es ist richtig, im Sinne der Verrechtlichung des Verfassungsschutzes für klare rechtliche Grundlagen zu sorgen. Allerdings sind die nun vorliegenden Änderungen nicht ganz ohne. Daher haben wir für die Anhörung einen sehr hohen Diskussionsbedarf. Bei all den umfassenden Änderungen sind es vor allem die Folgenden, die uns besonders beschäftigen: (Sybilla Nitsch) Erstens. Die Aggressionsklausel fällt künftig weg. Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz kann also deutlich früher ansetzen, wenn die bisherige notwendig vorliegende kämpferisch-aggressive Haltung, also erkennbare Anwendung von Gewalt, fortan nicht mehr die Voraussetzung für die Beobachtung des Verfassungsschutzes ist. Zweitens. Neben verfassungsfeindlichen Personenzusammenschlüssen soll es dem Verfassungsschutz künftig ermöglicht werden, stärker auch Einzelpersonen zu beobachten. Damit im Zusammenhang zu sehen ist für mich der nach wie vor recht breit gefasste Paragraf des beobachtungsrelevanten Personenkreises, der über die Zielperson hinaus regelt, wer als Kontaktpersonen gilt und beobachtet werden kann, nämlich jene, die in näheren persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Zielperson stehen oder einfach über einen längeren Zeitraum Kontakt unterhalten. Da kommt eindeutig ein ganz schön beachtliches Personenpotenzial zusammen. Gar nicht so eindeutig scheinen mir die §§ 94 bis 102 zu sein, die sich auf das Parlamentarische Kontrollgremium beziehen. Ich bin unter dem Strich gar nicht so sicher, ob wirklich die Stärkung des Gremiums überwiegt, wie die Landesregierung es uns vermittelt hat. Natürlich, eine personelle Verstärkung ist gut, und gewisse Befugnisse in der Akteneinsicht schaden auch nicht, aber dass der in Aussicht gestellte Zutritt zu den Diensträumen des Verfassungsschutzes wirklich für mehr Transparenz sorgt, hat mich nicht ganz überzeugt. Ein moderner rechtsstaatlicher Verfassungsschutz bedarf neben zeitgemäßer Befugnisse ebenfalls einer effektiven Kontrolle durch das Volk, als „Souverän“ heißt es im Entwurf. Ob das damit vereinbar ist, dass die Landesregierung dem PKG neuerdings die Unterrichtung verweigern kann, bezweifle ich. Das hat schon eine neue Qualität, und es ist so sehr abhängig von den handelnden Akteuren, dass hier schon noch etwas passieren müsste, bis ich keine Sorge mehr vor Auslegungsentscheidungen hätte. Ein Punkt, um den es immer noch geht, sind die in Aussicht stehenden Pläne der Landesregierung, Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten wollen, vorher vom Verfassungsschutz überprüfen zu lassen. In Hamburg ist das bereits beschlossen und in Schleswig-Holstein meiner Kenntnis nach noch nicht vom Tisch. Ich kann dazu direkt sagen: Wir als dänische Minderheit und friesische Volksgruppe haben aus unserer Geschichte heraus große Schwierigkeiten mit diesem Gedanken. Ich werde das aber gerne an anderer Stelle, wenn wir parlamentarisch beraten, weiter ausführen. Ähnlich schlecht geht es mir mit dem § 65, der Verarbeitung von personenbezogenen Informationen über Minderjährige. Statt wie bisher ab Vollendung des 16. Lebensjahres sollen zukünftig auch Informationen von Kindern ab 14 Jahren, in Einzelfällen ab zwölf Jahren verarbeitet werden können. Eine Absenkung der Mindestaltersgrenze wurde bisher immer mit dem Verweis auf Radikalisierungsverläufe begründet. Mir ist bewusst, dass Kinder und Jugendliche von Extremisten benutzt und radikalisiert werden können. Aber Kinder sind besonders schutzbedürftig. Sie haben ein Recht auf Privatsphäre und ein Recht auf Entwicklung, auch gegenüber dem Verfassungsschutz. Ich möchte hier im weiteren Verlauf den Fokus darauf legen, wie eine Lösung gefunden werden kann, die dem Kindeswohl am besten entspricht. Ich möchte darüber sprechen, wie der Kinder- und Jugendschutz in diesen Fällen weiterentwickelt werden kann und ob wir bei tatsächlichen konkreten Gefahren nicht bereits jetzt genügend Eingriffsmöglichkeiten durch beispielsweise die Polizei haben. Ein letzter kleiner Hinweis sei mir erlaubt: Unter „Verrechtlichung des Verfassungsschutzes“ habe ich mir nicht die ausschließliche Besetzung von Leitungspositionen durch Personen mit Befähigung zum Richteramt vorgestellt. Ich finde das eine etwas befremdliche Vorgabe in einem Gesetzestext zu einer Behörde, die zweifelsohne sehr gut von beispielsweise Politikwissenschaftlern, Historikern oder Expert_innen aus der Verwaltungswissenschaft, Cybersicherheit oder Konfliktforschung geleitet werden kann. Die zentrale Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden der Länder – so steht es im zweiten Absatz der Problembeschreibung im Gesetzentwurf – sei die eines Früherkennungs- und Frühwarnsystems der wehrhaften Demokratie. Ich gehe da mit, aber der Verfassungsschutz ist beileibe nicht das einzige Frühwarnsystem. Machen wir es an der rechtsextremen Identitären Bewegung fest, die ihren Ursprung in Jugendbewegungen in den 2000er-Jahren in Frankreich hat. Journalistinnen und Politikwissenschaftlerinnen wie Andreas Speit oder Natascha Strobl klären seit 2014 in Artikeln, Vorträgen und etwa bei der Bundeszentrale für politische Bildung über die Gefahren auf, die von der Neuen Rechten ausgeht. Die erstmalige Nennung im Verfassungsschutzbericht in Schleswig-Holstein fand 2016 statt. Dafür gibt es Gründe, die sind mir bewusst, aber ich nenne das hier, weil ich den Gedanken mit in die Debatte geben möch- (Sybilla Nitsch) te, dass der Verfassungsschutz nicht unser einziges Frühwarnsystem ist. Das Frühwarnsystem, das vor allen Dingen breite Teile der Bevölkerung erreicht, ist der Journalismus. Wir haben in Schleswig-Holstein – so habe ich es jedenfalls kennengelernt – einen verhältnismäßig offenen und in Teilen wirklich vertrauensvollen Umgang miteinander, den ich wirklich schätze, liebe Ministerin Finke, und auch einen herzlichen Dank an Sabine Sütterlin-Waack für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Aber diese Kultur ist nicht gottgegeben und kann sich mit handelnden Akteuren und politischen Mehrheiten wieder ändern. Ich richte da einmal den Blick auf die Ausgestaltung auf der Bundesebene, wo ich zwei Zusammenhänge in Erinnerung rufen möchte. Der erste Zusammenhang: Unser Inlandsgeheimdienst wurde jahrelang von Hans-Georg Maaßen geführt, einem Mann, der den Untergang Deutschlands herbeifantasiert und versucht hat, die WerteUnion zu einer rechtsextremen Partei umzufunktionieren, und nun selbst vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist geführt wird. Der zweite: Unter Bundesinnenminister Seehofer wurde das Verfassungsschutzgutachten der AfD politisch motiviert abgemildert. Das Gutachten von 2021, in dem es darum ging, ob die AfD als Ganzes ein rechtsextremistischer Verdachtsfall ist, wurde nach Vorgabe von Seehofer mehr als einen Monat lang überarbeitet, weil sich einige Aussagen zu sehr an seinem politischen Spektrum orientiert haben. Es ist daher für uns als SSW von besonderer Wichtigkeit, dass wir uns als Parlament trauen, diesen Gesetzentwurf öffentlich und kontrovers zu diskutieren. Der Verfassungsschutz ist auf Bundes- wie auf Landesebene eine machtvolle Behörde. Er arbeitet stiller als andere Behörden, hat aber dafür nicht weniger Wirkung in der Bevölkerung. Es ist klar, dass sich niemand gerne von Behörden beobachtet wissen möchte. Das ist einschüchternd und abschreckend, und wer eingeschüchtert ist, ist auch in seiner Meinungsfreiheit und Meinungsäußerungsfreiheit begrenzt. Freiheitliche Grundrechte, so heißt es im Entwurf, sollen nur eingeschränkt werden, wenn „dies zur Erfüllung des Zwecks des Verfassungsschutzes als Früherkennungs- und Frühwarnsystem der wehrhaften Demokratie zwingend erforderlich ist“. Freiheitliche Grundrechte sind wenig wert, wenn man sich nicht traut, sie auszuüben. Ich weiß ganz genau, dass das natürlich nicht Anliegen dieser Regierung ist. Aber das generelle Vertrauen in diese Regierung, die wir hier in Schleswig-Holstein haben, das ich trotz der politischen Unterschiede habe, lässt mich nicht vergessen, dass sich politische Mehrheiten ändern können. Die politische Geschichte unseres Landes hat uns nämlich auch das gelehrt. Der Dokumentarfilm einer der prägendsten Persönlichkeiten des SSW, Karl Otto Meyer, trägt nicht umsonst den Beititel: „i kamp for frihed, sandhed og ret“ – im Kampf für Freiheit, Wahrheit und Recht. (Beifall SSW und FDP)

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