Niclas Dürbrook
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst einmal, Frau Ministerin, herzlichen Glückwunsch. Ich freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit. Wir werden Sie sicherlich hart in der Sache, aber fair im Umgang begleiten. Alles Gute im neuen Amt. (Beifall) Da für uns der Zeitpunkt des Wechsels, glaube ich, überraschender war als für andere, möchte ich an der Stelle auch noch einmal Sabine Sütterlin-Waack für die gute Zusammenarbeit danken. (Beifall) Bei allen Unterschieden, die wir in der Sache immer wieder hatten, wünsche ich mir nach wie vor, dass es in der Union mehr Stimmen gäbe, die sich im Bereich der Innenpolitik so äußerten wie unsere ehemalige Ministerin. Das kann man, glaube ich, so deutlich sagen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich hoffe, sie hat heute etwas Besseres zu tun, als dem Landtags-Livestream zu folgen. Aber falls sie es hören sollte, würde ich mich freuen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Reform des Verfassungsschutzgesetzes war überfällig. Das ist nicht nur bei uns zu beobachten. Niedersachsen und Hessen sind bereits im Verfahren. Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben ihre neuen Gesetze gerade verabschiedet. Andere Bundesländer haben ihre Gesetze bereits in den vergangenen Jahren überarbeitet. Nun sind auch Sie nach jahrelanger koalitionsinterner Zusammenarbeit so weit, uns etwas vorzulegen. Herr Kollege Kürschner, vielleicht hätten Sie uns erspart, alle Details der koalitionsinternen Vorarbeit gerade in Ihrer Rede so mitzuteilen, wie Sie es getan haben. Ich will hier nicht Krampf und Dissens erzeugen, aber vielleicht sprechen Sie noch einmal mit jemandem wie zum Beispiel dem Kollegen Burkhard Peters darüber, was in der Vergangenheit (Niclas Dürbrook) Aufgabe des Parlaments und was Aufgabe der Regierung war und woran genau man jetzt offiziell bei solchen Vorbereitungen beteiligt war und woran nicht, denn Gewaltenteilung an der Stelle ist kein Firlefanz, und man sollte nicht einfach so lapidar darüber hinweggehen, Herr Kollege. (Beifall SPD, FDP und SSW) Das Bundesverfassungsgericht hat in den vergangenen Jahren klarere Vorgaben für die Verfassungsschutzbehörden gemacht, aber der Anpassungsdruck kommt nicht nur von da, er kommt auch von der veränderten Sicherheitslage, von einer Sicherheitslage, zu der Desinformation, hybride Bedrohungen und gezielter Einflussnahme aus dem Ausland gehören, zu der Rechtsextreme gehören, die im engen Austausch, teilweise in einer Koexistenz mit einer Partei sind, die im Bundestag die zweitstärkste Fraktion stellt, eine Sicherheitslage, bei der auch Islamisten, Delegitimierer oder andere Extremisten ihren Teil beitragen, und deren gemeinsames Ziel es ist, unsere demokratische Grundordnung zu untergraben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, darum teilen wir das Ziel. Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit des Verfassungsschutzes im Land brauchen ein Update. Das ist alles andere als eine Routineaufgabe, was sich schon daran ablesen lässt, wie lange die letzte grundlegende Überarbeitung zurückliegt. Die überwiegende Mehrheit der Menschen in Schleswig-Holstein wird hoffentlich mit dem Verfassungsschutz nie in ihrem Leben zu tun haben. Das bleibt natürlich weiterhin so. Trotzdem ist die Frage, die sich uns bei diesem Gesetz stellt, von grundsätzlicher Bedeutung: Wie gelingt so viel Freiheit wie möglich mit so wenig Eingriff in die Freiheit wie nötig? (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist die Frage!) Ich freue mich, dass auf dem Weg von der Unterrichtung hin zum Gesetzentwurf bereits der eine oder andere Hinweis auch aus der Opposition seinen Platz gefunden hat. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Beate Raudies [SPD]) Das ist ein gutes Zeichen für die weitere Arbeit am Gesetzentwurf. Unsere Fraktion hat ein großes Interesse, dass am Ende eine möglichst breite Mehrheit in diesem Haus hinter der Neufassung steht. Das Gesetz sollte nach der Landtagswahl 2027 nicht direkt in die nächste Überarbeitung gegeben werden müssen. Ich fände das auch vor dem Hintergrund der Angriffe und Vorwürfe, denen sich die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern aus einer ganz bestimmten Richtung fortwährend ausgesetzt sehen, wichtig. Ich nutze die Gelegenheit sehr gerne, mich bei denjenigen zu bedanken, die in den Sicherheitsbehörden jeden Tag für die Verteidigung unserer Grundordnung arbeiten. Das ist ein wichtiger Job, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Der Gesetzentwurf bringt an dieser Stelle nicht nur erheblich mehr Umfang mit sich, sondern auch eine Reihe zentraler Änderungen. Der Wegfall der Aggressionsklausel ist aus meiner Sicht der bedeutendste. Für uns als Sozialdemokraten ist das kein einfacher Punkt, weil die bisherige Beschränkung ihre Begründung hatte. Aber unstrittig kommt die Bedrohung für unsere Demokratie nicht nur von Seiten derjenigen, die aktiv kämpferisch gegen unsere Grundordnung agieren. Deswegen ist es richtig, eine Anpassung vorzunehmen, die es leichter macht, frühzeitiger vor einer Eskalation in die Beobachtung gehen zu können. Es ist richtig, den Fokus stärker auf Einzelpersonen zu richten, auf jene, die durch ihr Verhalten oder ihre Vernetzung gefährlicher werden können, auch wenn sie keiner Organisation angehören. Der digitale Raum ermöglicht eine Radikalisierung aus dem Schlaf- oder manchmal sogar Kinderzimmer heraus, die vor 30 Jahren undenkbar gewesen wäre. Wir wollen einen starken Verfassungsschutz, aber gerade deshalb braucht es eine starke Kontrolle. Wer einem Nachrichtendienst zusätzliche Befugnisse gibt, der muss sicherstellen, dass er effektiv kontrolliert wird. Das ist keine Nebensache, das ist ein demokratisches Grundprinzip. (Beifall SPD und FDP) Diese Kontrolle nimmt das Parlamentarische Kontrollgremium wahr, dessen Rolle im Entwurf noch einmal klarer benannt wird. In der Anhörung werden wir uns noch einmal mit den Auskunftsrechten beschäftigen wollen, trotz der bereits erfolgten Änderungen an dieser Stelle, gerade auch vor dem Hintergrund möglicher Konflikte zwischen Landesregierung und Abgeordneten über die Verweigerung von Auskünften. Auch mit Blick auf die demokratische Resilienz unserer Gremien sollte uns dieser Abschnitt eine ausführlichen Betrachtung wert sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Änderungen gibt es auch mit Blick auf den konkreten Einsatz (Niclas Dürbrook) nachrichtendienstlicher Mittel, verdeckte Mitarbeiter, V‑Leute, Wohnraumüberwachung. Ziel des Entwurfs ist es, hier mehr Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Das unterstützen wir ausdrücklich. Aber auch hier sind wir auf die Anhörung gespannt, zum Beispiel mit Blick auf den Anwendungsfall für eine Wohnraumüberwachung, die ja auch weiterhin nur in absoluten Ausnahmefällen vom Verfassungsschutz eingesetzt werden kann, nämlich dann, wenn die Polizei nicht rechtzeitig handeln kann. Uns beschäftigt auch, wie der Richtervorbehalt für zentrale Maßnahmen, den wir im Grundsatz positiv sehen, in der Praxis ausgestaltet wird. Wir haben ein sehr hohes Vertrauen in unsere Justiz, und gleichzeitig wissen wir um die Herausforderungen, wenn hochkomplexe Vorgänge in kürzester Zeit und unter den besonderen Erfordernissen des Geheimschutzes, wie wir es in dem Fall jetzt haben, bewertet werden müssen. Das darf am Ende nicht nur eine zusätzliche Aufgabe für einen Bereitschaftsrichter sein, der vielleicht nur ein einziges Mal in seinem Berufsleben so eine Entscheidung zu treffen hat. Angesichts der Eingriffstiefe ist hier ein hohes Maß an Einarbeitung und Expertise gefragt. Wir sind gespannt auf Ihr Konzept und auf den Austausch mit dem Justizministerium zu genau dieser Frage. Das neue Gesetz sieht in Ausnahmefällen die Speicherung von Daten von unter 14-Jährigen vor. Ich finde den Gedanken nachvollziehbar. In der Tat beginnt Radikalisierung heute leider in vielen Fällen immer früher. Wenn man überlegt, wie scharf die Diskussion über diesen Punkt noch vor wenigen Jahren vermutlich gewesen wäre, dann zeigt das leider in beunruhigender Art und Weise, wie sich unsere Sicherheitslage verändert hat, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Druck auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist hoch, die Zahl politisch motivierter Straftaten steigt, die Sprache wird härter, die Grenzen des Sagbaren verschieben sich, und viel zu oft werden Worte zu Taten. Diese Entwicklung müssen wir ernst nehmen. Dabei kommt dem Verfassungsschutz eine ganz entscheidende Rolle als Frühwarnsystem zu. Wenn man Freiheit und Sicherheit abwägt, kommen wir bei der Bewertung des Entwurfes vorläufig zu einer positiven Einschätzung. Das liegt auch daran, dass Sie zum Beispiel im Vergleich zu Ihren schwarz-grünen Pendants in Nordrhein-Westfalen auf einiges verzichtet haben, das uns sehr große Bauchschmerzen bereitet hätte, wie man das vor zwei Wochen anschaulich sehen konnte. (Beifall SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Ich glaube, mit Stand von heute und ohne der Anhörung vorgreifen zu wollen, dass diese Reform ein Beitrag zum Selbstschutz unserer Demokratie sein kann. Wir sind gespannt auf die Anhörung. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt CDU)
