Magdalena Finke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist für mich ein ganz besonderer Moment, hier meine erste Rede zum Verfassungsschutz-Gesetzentwurf zu halten, nachdem ich an der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs vier Jahre lang beteiligt war. Unser Verfassungsschutzgesetz ist über 30 Jahre alt. Es war zum damaligen Zeitpunkt sehr fortschritt- (Ministerin Magdalena Finke) lich, es wird aber den aktuellen Herausforderungen nicht in allen Punkten gerecht. Deswegen ist es ein Meilenstein für die innere Sicherheit, dass wir diesen Gesetzentwurf gänzlich überarbeitet haben. Ich möchte an dieser Stelle meinen herzlichen Dank an alle richten, die an dem Gesetzentwurf mitgearbeitet haben, insbesondere den Verfassungsschutz Schleswig-Holstein. Das ist ein starkes Signal. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Überarbeitung war notwendig, denn unser Land sieht sich einer Vielzahl von Bedrohungen für die innere Sicherheit ausgesetzt. In dieser Form haben wir uns das vor einigen Jahren noch nicht vorstellen können. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und unsere Gesellschaft werden sowohl von außen als auch von innen auf verschiedene Weise herausgefordert. Von außen durch Sabotageaktionen, durch Drohnenüberflüge über kritischer Infrastruktur, durch Desinformation in sozialen Netzwerken, von innen durch Hassparolen auf Straßen oder im Netz oder durch Angriffe auf Personen. Dadurch wird deutlich, wie real die Bedrohung unserer offenen Gesellschaft geworden ist. Schon seit Monaten und Jahren wird versucht, Verunsicherung zu schüren und uns als Gesellschaft zu spalten. Auf diesem Nährboden entwickelt sich auch der Extremismus weiter. Die Zahl der Menschen, die sich außerhalb unserer verfassungsmäßigen Ordnung bewegen, steigt auch in SchleswigHolstein an. Die politisch motivierte Kriminalität ist im letzten Jahr um insgesamt 54,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen – ein trauriger Höchststand, der leider dem Bundestrend folgt. Besonders besorgniserregend ist, dass sich immer mehr Kinder und Jugendliche radikalisieren. Junge Menschen geraten zunehmend ins Visier extremistischer Gruppen, die digitale Plattformen für deren Radikalisierungsstrategien nutzen. Deswegen war es nach intensiver Abwägung notwendig, in diesem Gesetzentwurf erweiterte Befugnisse für den Verfassungsschutz bei der Speicherung von Informationen über Minderjährige vorzusehen. (Beifall CDU, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichzeitig zeigen wir mit Präventions- und Aussteigerprogrammen Wege auf, wie Menschen, die in Gefahr geraten, sich zu radikalisieren, aus dieser Spirale herausfinden können. Die Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung haben sich sichtbar verändert. Dementsprechend muss sich auch unser Verfassungsschutz verändern. Mit diesem Gesetzentwurf reagieren wir nicht nur auf die veränderten Bedrohungen für unsere Demokratie, wir stellen den Verfassungsschutz für die kommenden Jahrzehnte neu auf. Inhaltlich haben wir uns an verschiedenen Grundsatzurteilen des Bundesverfassungsgerichts zur nachrichtendienstlichen Arbeit, den Herausforderungen unserer Zeit sowie der Stärkung der Kontrolle des Verfassungsschutzes leiten lassen. Der Gesetzentwurf ermöglicht dem Verfassungsschutz jetzt und in den kommenden Jahren eine bessere Aufklärungsarbeit, um uns vor Verfassungsfeinden besser warnen und schützen zu können. Für besonders eingriffsintensive nachrichtendienstliche Mittel wie Einsatz von Vertrauenspersonen sieht der Entwurf eine gerichtliche Vorab- und Begleitkontrolle vor. Zudem zieht der Entwurf klare rechtsstaatliche Grenzen für den Einsatz von Vertrauenspersonen. Einen zentralen Punkt bilden hierbei die gesetzlichen Vorgaben, die Regeln, welche Personen der Verfassungsschutz als Quelle werben und führen darf. Zudem soll die sogenannte Aggressionsklausel gestrichen werden. Eine Bestrebung soll nicht mehr auf eine kämpferisch-aggressive Haltung gerichtet sein müssen. Durch die Streichung soll auch gegen anderweitige verfassungsfeindliche Handlungen vorgegangen werden können. Darüber hinaus werden neue Befugnisse für Finanzermittlungen geschaffen. Bereits seit Jahren finden bundesweit Rechtsrockkonzerte und Kampfsportveranstaltungen statt, mit denen Einnahmen für rechtsextremistische Bestrebungen generiert werden. Um die stark wachsenden Datenmengen, insbesondere in extremistischen Onlineforen, schnell auswerten zu können, ermöglicht der Gesetzentwurf zudem die Informationsauswertung mittels automatischer und technischer Systeme. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Außerdem schafft der Entwurf die Möglichkeit, Informationen durch den Verfassungsschutz bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst zu übermitteln, um diesen vor Verfassungsfeinden zu schützen. (Ministerin Magdalena Finke) (Beifall CDU und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Gleichzeitig war uns bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs wichtig, neben der Verankerung neuer Befugnisse für den Verfassungsschutz die Rolle der parlamentarischen Kontrolle, das Parlamentarische Kontrollgremium, durch zusätzliche Möglichkeiten wie Akteneinsichtsrechte und Zutrittsrechte zum Verfassungsschutz zu stärken. Der Gesetzentwurf findet also eine ausgewogene Balance zwischen zusätzlichen Befugnissen für den Verfassungsschutz und der Wahrung unserer Freiheitsrechte. Wir müssen uns in diesem sensiblen Bereich stets vor Augen halten: Unsere Demokratie lebt vom Vertrauen der Menschen und von der Kraft unserer Verfassung. Der Entwurf ist in diesem Sinne ein Meilenstein für die innere Sicherheit und für den Verfassungsschutz als Frühwarnsystem unserer Demokratie. Er ist die Grundlage, um das Vertrauen in unsere Sicherheitsorgane weiter zu stärken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es in Schleswig-Holstein immer wieder geschafft, solche wichtigen innenpolitischen Gesetze in einem fraktionsübergreifenden Konsens zu unterstützen und zu beschließen. Ich würde mir sehr wünschen und mich sehr freuen, wenn auch dieser Gesetzentwurf eine breite Zustimmung fände. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
