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Martin Balasus

CDU 17.10.2025 Sitzungen 20/101

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon unsere Landesverfassung, also die Essenz unserer Werte und Regeln, macht eindeutig klar: Unsere Kinder haben ein Recht auf Bildung. Sie haben ein Recht auf Unterricht. In Artikel 10 Absatz 3 heißt es, und ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Kinder und Jugendliche sind Träger von Rechten. Sie haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, auf Bildung …“ In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 26, ist dies ebenfalls festgelegt. Wir sind uns also alle einig in dem Ziel, und das ist schon einmal eine hervorragende Basis. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Erfüllung dieser Rechte ist nicht nur Common Sense über Parteigrenzen hinweg, sie steht auch im Zentrum unserer Bildungspolitik. Deren Anspruch lautet: gute und faire Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler. Das sind bewiesenermaßen keine hohlen Phrasen. Uns liegt die Chancengerechtigkeit am Herzen. Darum nehmen wir seit Jahren diejenigen, die es besonders schwer haben, in den Blick: mit den PerspektivSchulen und nun auch noch mit Evi, unserer Sprachstanderhebung für die Viereinhalbjährigen. Kinder mit Defiziten erhalten eine verbindliche Förderung und starten so weniger benachteiligt in ihre Schullaufbahn. (Zuruf) – Danke für das Kompliment, dass das eine schöne Rede ist. (Vereinzelter Beifall CDU) Liebe SPD, Ihr Antrag zielt auf einen zu hohen Unterrichtsausfall ab, und ich finde, das ist ein Sitzung (neu) – Freitag, 17. Oktober 2025 7599 Anliegen, über das in der Tat gesprochen werden muss. Sie fordern unter anderem feste Schwellenwerte von 10 oder 20 Prozent, ab denen Schulleitungen oder die Schulaufsichten bei Unterrichtsausfall eingreifen müssen, sowie neue Berichtspflichten und detaillierte Monitoringverfahren. Das klingt zunächst nachvollziehbar. Ich befürchte allerdings für die Praxis nur einen geringen Mehrwert. Schulen sind bereits heute verpflichtet, Unterrichtsausfälle zu erfassen und zu reagieren, wenn Lücken entstehen. Zusätzliche Quoten und Meldeverfahren würden vor allem neue Bürokratie schaffen, nicht aber mehr Unterricht. Wichtiger ist aus unserer Sicht, auf die Unterrichtsversorgung zu blicken. Seit 2018 liegt die Unterrichtsversorgung in Schleswig-Holstein bei über 100 Prozent. Das ist ein echter Fortschritt und bedeutet, rein rechnerisch stehen mehr Lehrerstellen zur Verfügung, als die Stundentafeln erfordern. (Beifall CDU – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Damit ist die Grundlage gelegt, dass Unterricht weitgehend stattfinden kann. (Beate Raudies [SPD]: Ah!) Wegen der angespannten Haushaltslage, darüber haben wir mehrfach gesprochen, ging es jüngst etwas zurück, lag aber durchweg bei mindestens 100 Prozent, und genau das war unser Versprechen. Wir halten eine Unterrichtsversorgung von mindestens 100 Prozent – (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) gestern, heute und auch morgen. Übrigens fällt sie an den Grundschulen bei den Kleinsten etwas höher aus. Nur zur Einordnung, weil Sie die ganze Zeit von der Seite reinrufen: Als das Bildungsressort in SPD-Hand lag, (Beate Raudies [SPD]: Ja!) zum Beispiel im Jahr 2014, lag die Unterrichtsversorgung bei 94 Prozent, bei berufsbildenden Schulen sogar bei 91 Prozent, (Beifall CDU und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zurufe Martin Habersaat [SPD] und Beate Raudies [SPD]) und das natürlich, obwohl schon damals das Recht auf Bildung in der Verfassung stand. Ich frage Sie: Warum haben Sie denn da nicht ein Maximum für Unterrichtsausfall oder für Vertretungen vorgeschrieben? (Martin Balasus) (Serpil Midyatli [SPD]: In welchem Jahrhundert war denn das?)

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