landtag.ltsh.de ↗

Sybilla Nitsch

SSW 26.09.2025 Sitzungen 20/98

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Beim ersten Gegenlesen des vorliegenden Gesetzentwurfs fielen mir vor allem erst einmal Schönheitskorrekturen auf, die vorgenommen werden sollten – ein Komma streichen, ein Doppel-S statt ß –, dann aber auch einzelne Punkte, die wir als SSW gut mitgehen könnten, etwa Flexibilisierungsmaßnahmen im Haushaltsrecht oder Vereinfachungen bei den Finanzströmen zwischen Land und Kommunen. Insgesamt schlussfolgert die Landesregierung laut Entwurf, es müssten auf allen Ebenen Abläufe einfacher, effizienter und effektiver gestaltet werden. Dies betreffe auf Ebene der Landesgesetzgebung insbesondere übermäßig detaillierte Dokumentations- und Mitteilungspflichten. Bisherige landesgesetzliche Hürden, die nicht zwingend erforderlich sind, sollen nun abgebaut werden. Da lohnt es sich wirklich, im Detail mal genau zu gucken, was hier als übermäßig detailliert und gleichzeitig nicht zwingend erforderlich definiert wird, nämlich zum Beispiel die Information über die Lage der nationalen Minderheiten und Volks- (Sybilla Nitsch) gruppen. So soll die Pflicht zur Erstellung von Minderheitenberichten aus der Kreis- sowie der Gemeindeordnung gestrichen werden. Das ist, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, unnötig, und vor allen Dingen ist das ohne jede Absprache mit den Minderheiten selbst passiert. (Beifall SSW und SPD) Die Organisationen der Minderheiten und genauso wir als SSW sind wirklich irritiert – und das ist milde ausgedrückt. Die Begründung, warum man die Berichtspflicht als unnötig erachtet, muss man sich wirklich einmal zu Gemüte führen. „Eine gesetzliche Pflicht zum Schutz und zur Förderung der nationalen dänischen Minderheit, der Minderheit der deutschen Sinti und Roma und der friesischen Volksgruppe besteht nach § 1 Absatz 1 Satz 4 GO ohnehin.“ – Ach so, dann denkt man also, alles ist okay. Wir können uns also politisch jedwede Form von Prüfung, von Kontrolle, von Berichtswesen sparen, weil es eine gesetzliche Pflicht gibt? – Dann möchte ich nur eines von Ihnen wissen: Würden Sie sich noch in ein Restaurant begeben, wenn die Lebensmittelkontrolle so arbeitet? Auf welche Politikfelder will man dieses Argument perspektivisch noch ausdehnen: „Es gibt eine gesetzliche Pflicht, also wird schon alles gut sein“? – Das ist entweder zu viel Gutgläubigkeit für einen Gesetzentwurf oder einfach eine Fehleinschätzung der Situation. (Beifall SSW, Dr. Kai Dolgner [SPD] und Beate Raudies [SPD]) Wir brauchen die Minderheitenberichte gerade aus den Kreisen und Kommunen. Sie sind nicht nur eine bloße Auflistung minderheitenpolitischer Maßnahmen, sie legen immer noch offen, an welchen Stellen Defizite da sind. Sie schaffen ein minderheitenpolitisches Bewusstsein und enthalten oft genug konkrete Handlungsempfehlungen an die kommunale Ebene für Verbesserungen. Sie führen zu einem Bekenntnis, bei dem die kommunale Ebene Verantwortung übernimmt und erklärt, was sie tun will, um Regional- und Minderheitensprachen sichtbar, hörbar und langfristig erlebbar zu machen. Minderheitenberichte haben einen Mehrwert, der sich vor allem in ihrer Transparenz und Nachvollziehbarkeit finden lässt. (Beifall SSW, SPD und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Sie erfüllen in diesem Sinne auch eine Schutzfunktion. Ihre verpflichtende Einführung für die kommunale Ebene im Jahr 2015 unter Regierungsbeteiligung des SSW war eine logische Fortführung des verfassungsrechtlich verankerten Minderheitenschutzes. Ich sag Ihnen eines: Eine Landesregierung, deren minderheitenpolitischer Selbstanspruch eigentlich ein ganz anderer ist, sollte sich solche Vorschläge nicht leisten. Wir haben gehört, der Wunsch kam von den kommunalen Landesverbänden. Darüber müssen wir definitiv noch einmal sprechen. Vor allen Dingen darf das nicht ohne die Minderheiten und ohne die Einbindung ihrer politischen Vertretungen passieren. (Beifall SSW, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Das wird nun im Ausschuss nachgeholt werden müssen. Mich interessiert wirklich brennend: Wer hat das zum Beispiel aus den Nordkreisen unterstützt? Denn Ihr Entwurf ist ja laut der präsentierten Lösung in einem gemeinsamen Schulterschluss mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmt worden. Einige große Kommunen hier aber sind unseres Wissens gar nicht eingebunden worden. Ich nenne zum Beispiel den Kreis Schleswig-Flensburg, der den Bericht zur Lage der dänischen Minderheit gerade erstmalig eigeninitiativ nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Dänisch veröffentlicht hat. (Vereinzelter Beifall SPD und Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Die Kreisverwaltung Nordfriesland hat die Veröffentlichung ihres Minderheitenberichtes gemeinsam mit dem Landesverband der Sinti und Roma mit einer Ausstellung zur Geschichte der Sinti und Roma verbunden. Dazu kommt der Konsens aller demokratischer Fraktionen in diesen beiden Kreisen, dass man sich politisch den Handlungsempfehlungen des Minderheitenberichtes annimmt. (Beifall Christian Dirschauer [SSW], Beate Raudies [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Der vorliegende Entwurf passt daher überhaupt nicht zu einer vorbildlich geltenden Minderheitenpolitik. Da könnte ich auch noch aus dem Handlungsplan Sprachenpolitik zitieren – ich mache es nicht, weil meine Zeit abläuft. Auf Seite 11 steht da geschrieben, dass Minderheitenberichte ein essenzieller Teil der kommunalen Arbeit sind. Ich setze aber trotzdem an der Stelle auf die vorsichtige Öffnung des Ministerpräsidenten und vor allen Dingen auf die Signale aus den regierungstragenden Fraktionen, als wir über die MSPI gesprochen haben.

Alle Reden von Sybilla Nitsch Protokoll ↗