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Dr. Kai Dolgner

SPD 26.09.2025 Sitzungen 20/98

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da ist es nun, das groß und mehrfach angekündigte Gesetz zum kommunalen Bürokratieabbau. Die Kommunen sollten damit ja eigentlich – so im letzten Jahr bei der Besprechung – nicht nur Bürokratie abbauen, sondern auch noch Kosten sparen – Kosten sparen, um die Kürzung beim Städtebau oder den Wegfall der Moratoriumsmittel auszugleichen. Aber zunächst möchte ich mich bei den unbekannten Autor_innen bedanken. Auf sieben Seiten haben sie ausführlich – gespickt mit Zitaten bis zum Bundesverfassungsgericht – den Unterschied zwischen dekonzentrierter und dezentralisierter Rechtsetzung erklärt. (Beifall SPD – Zuruf) Nun wissen wir also alle, weshalb das Zitiergebot bei Satzungen nicht so detailliert auszuführen ist wie bei Verordnungen. Unabhängig davon fand ich die Ausführung zum Verhältnis von Parlament und Regierung durchaus interessant, auch zur Legitimation – im Gegensatz zu den kommunalen Selbstverwaltungen. Da könnte auch manch ein Regierungsmitglied seinen Horizont einmal erweitern. (Beifall SPD) Ich sehe schon an den Gesichtern: Sie haben das alles sehr detailliert gelesen. Aber schauen wir uns die Änderungen an: Bagatellgrenzen bei Veröffentlichungspflichten, Verlängerungen beim Jahresabschluss, der Wegfall schriftlicher Ausfertigung bei Prüfberichten, ein paar kleine Verwaltungsvereinfachungen, nicht zu vergessen das Ausmerzen des „ß“ aus unseren Rechtsvorschriften. Das klingt erst einmal alles nett – wenn ich einmal von dem Streichen der Minderheitenberichte absehe. Klar, der ein oder andere kommunale Jurist spart nun etwas Zeit bei der Beschreibung der Ermächtigungsgrundlagen einer Satzung. Diese Zeit könnte er zum Beispiel in die Erarbeitung einer kommunalen Trinkersatzung investieren, sofern der kürzlich vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung hierfür wirklich eine rechtssichere Grundlage bietet. Allerdings verliert er die gewonnene Zeit gleich wieder durch die Verschärfung bei den Eingriffen in die Rechte von Personen. Da muss er dann nämlich bis zur ersten Gliederungsebene wieder alles aufführen. Jetzt die entscheidende Frage: Ist das ein großer Wurf? Hat dieses Gesetz jetzt tatsächlich das Potenzial, den Kommunen die 20 Millionen Euro einzusparen, die sie bei der Städtebauförderung verloren haben? Was hat das überhaupt mit Entbürokratisierung zu tun? Wird durch dieses Gesetz auch nur ein Antrag, ein Verwaltungsakt für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmer und Unternehmer schneller oder effektiver bearbeitet? – Die Antwort ist klar: natürlich nicht. Ich bin gespannt – ich werde das in einem Jahr nachfragen –, wie viel Geld dabei (Dr. Kai Dolgner) gespart wurde, wenn das jetzt sozusagen der erste Schritt überhaupt seot Menschengedenken ist. Deshalb nennen Sie es doch bitte auch nicht großspurig Entbürokratisierungsgesetz. Diesen Etikettenschwindel hatten wir doch schon mal. Die Älteren unter uns erinnert sich vielleicht noch an die 600 Vorschläge des ehemaligen Kollegen Schlie (Zurufe: Oh, ja!) – damals sogar als Entbürokratisierungsstaatssekretär. Was ist am Ende übriggeblieben? – Nichts von Bedeutung. Auch damals sollte übrigens ein Eingriff in die kommunalen Finanzen kompensiert werden. Auch das hat nicht funktioniert. Nichts Neues unter der Sonne. Aber ich kann Ihnen die alten Ordner gern noch einmal zur Verfügung stellen. Wissen Sie, womit Sie wirklich Geld sparen könnten? Das liegt seit einem Jahr mit meinem Vorschlag im Ausschuss, die kleinen und mittleren kommunalen Unternehmen von den Wirtschaftsprüfungspflichten zu befreien, die privatwirtschaftliche Unternehmen nicht haben. (Beifall SPD, Dr. Michael Schunck [SSW] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Das spart echtes Geld pro Bericht. Ich bin es nämlich leid, mir von den Wirtschaftsprüfern anzuhören: Eigentlich muss ich nicht hier sein, aber ich erkläre Ihnen die Zahlen aus dem Wirtschaftsplan, und alles ist in Ordnung. Dafür gibt es ein Testat, und dann schickt er uns eine Rechnung. – Das lassen Sie offensichtlich im Ausschuss versauern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gab einmal Zeiten, da haben wir solche kleineren Anpassungen, die sich einfach aus der Praxis ergeben haben, ohne großes Tamtam gemeinsam beschlossen – wie damals bei den Spendenannahmen oder den Regelungen für stellvertretende bürgerliche Mitglieder. Nie wäre es mir in den Sinn gekommen, bei Innerverwaltungsvorgängen irgendwie großartig Bürokratiebau darüber zu schreiben. Heute brauchen Sie große Überschriften mit offensichtlich kleinem Inhalt. Bevor Sie übrigens die Vorgänge digitalisieren: Bitte, bitte, bitte gucken Sie nach Effizienz, gucken Sie nach Prüfdichte, gucken Sie, ob Sie wirklich alle Daten von den Bürgerinnen und Bürgern abfragen müssen, oder ob Sie die nicht schon längst haben! Reduzieren Sie, das sage ich als alter Kommunaler, die Aufsicht von der Landesebene auf die wirklich notwendigen Dinge. Da könnten wir bei dem Thema Haushaltsgenehmigung – achtseitige Schreiben – zum Beispiel anfangen. Das wäre zwar auch keine Entbürokratisierung, würde aber die Nerven des einen oder anderen Kommunalpolitikers deutlich schonen. Das ist ja auch was wert. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich bin auch gern bereit, dazu ein paar Vorschläge beizutragen, aber ich hätte erst einmal gerne eine Antwort auf meinen Vorschlag, den ich schon vor einem Jahr gemacht habe, der nachweislich Geld sparen würde. Gut, aber wer keine Edelsteine hat, muss eben Kiesel polieren. Mehr als ein polierter Kiesel ist dieser Gesetzentwurf nun nicht, aber ein bisschen Glanz bringt er ja vielleicht am Ende. (Beifall SPD, SSW und Anne Riecke [FDP])

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