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Thomas Jepsen

CDU 26.09.2025 Sitzungen 20/98

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung berät ja regelmäßig mit den kommunalen Verbänden. Bei einem Treffen vor einem Jahr, am 6. September 2024, wurde unter anderem zum Thema Entbürokratisierung ein umfassender Katalog zusammengetragen, wie in der Verwaltung für die Kommunen mehr Handlungsfreiheit geschaffen und Verfahren beschleunigt werden können. In mehreren fachlich zuständigen Ministerien laufen Bestrebungen zum Bürokratieabbau in den Verwaltungen. Bei diesem Gesetz geht es jetzt um ein erstes Rechtssetzungspaket mit diversen Maßnahmen, die im Verantwortungsbereich des Innenministeriums zusammengetragen worden sind. All diese Maßnahmen sind mit den kommunalen Verbänden verabredet: Das Zitiergebot bei Satzungen wird in abgestufter Form auf das jeweils rechtsstaatlich gebotene Mindestmaß zurückgenommen. Bei amtlichen Bekanntmachungen von Satzungen werden die Regelungen zur Rechtsklarheit übersichtlicher gestaltet und neu strukturiert. Eine gesonderte Mittelabrufung der Sozialhilfeausgaben kann von den örtlichen Trägern der Sozialhilfe entfallen, weil diese in der Nachweisführung praxisüblich schon integriert ist. Leistungsbezüge mit Anreizwirkung bis zu 1.000 Euro brauchen nicht mehr zusammengerechnet und gemeldet zu werden. Die Pflicht der Wohnpflegeaufsichten, also Heimaufsichten, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen, wird gestrichen. Gleichstellungsberichte brauchen nicht mehr alle vier, sondern nur noch alle fünf Jahre, also gleichlaufend mit den Kommunalwahlperioden, erstellt zu werden. Kommunale Minderheitenberichte können entfallen. Der Zeitraum zur Aufstellung kommunaler Jahresabschlüsse wird auf sechs Monate verlängert. Kommunen bis 20.000 Einwohner brauchen Bemerkungen zum Jahresabschluss im Schlussbericht nicht mehr zusammenzufassen, und Jahresabschlussprüfer können einfacher beauftragt werden. Lassen Sie mich gern noch etwas zum Entfallen der Pflicht für die Minderheitenberichte sagen. Es ist absolut klar, dass der Schutz und die Förderung der Minderheiten uneingeschränkt, zu 100 Prozent, bestehen bleiben. Daran wird überhaupt nicht gerüttelt, das ist unser aller vollkommen klarer Konsens. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Das steht auch in der Landesverfassung!) – Genau. – Wenn die Kommunen um Entlastung von Berichtspflichten im vertretbaren Rahmen bitten, dann ist es verständlich, dass die Landesregierung der Bitte nachkommt. Ich kann den Wunsch der Kommunen verstehen, zumal sich in den Kreisen aus den Berichten keine besondere Erkenntnis und Folgen ergeben haben und zumal auf Gemeindeebene trotz Pflichteinführung fast gar keine Berichte erstellt wurden und in den Gemeinden mit starker Minderheitenpräsenz sogar seitens der örtlichen SSW-Fraktion nicht danach gefragt wurde. Aber wir sind heute in der ersten Lesung, und im weiteren Verfahren werden wir darüber noch einmal beraten und das genauer betrachten. Zurück zum Ganzen. Auch wenn sich die Maßnahmen im Einzelnen vielleicht unspektakulär anhören, so ist es zusammen doch ein erheblicher Aufwand, der den Kommunen damit erspart bleibt. Das schafft Ressourcen für die eigentlich wichtigen Verwaltungsaufgaben. In Anbetracht der herausfordernden Haushaltslage sowie des zunehmenden Fachkräftemangels müssen Arbeitsabläufe möglichst effizient und effektiv gestaltet werden. Aufwände müssen gesenkt und Konsolidierungspotenziale freigesetzt werden. Verfahren müssen beschleunigt werden, und für die Kommunen müssen Handlungsfreiheiten geschaffen werden. Entbürokratisierung in der Verwaltung ist eine Daueraufgabe. Die Landesregierung und die kommunalen Verbände befassen sich weiter regelmäßig damit. Dabei müssen wir immer wieder alle Vorgaben, Meldepflichten, Nachweisprüfungen und Berichte auf den Prüfstand stellen. Gut, dass sich dem angenommen wird, das muss weiter so laufen. (Thomas Jepsen) Bei alledem muss aber auch festgehalten werden, dass es hier zunächst nur um Entbürokratisierung in der Verwaltung geht, die Aufwand und Kosten spart. Es ist verwaltungsinterne Bürokratie, die reduziert wird, und die Menschen und Betriebe im Land werden davon nur mittelbar etwas erfahren, aber noch nicht unmittelbar etwas merken. Bürokratieabbau, der unmittelbar auf Menschen und Betriebe wirkt, ist eine Mammutaufgabe, die es unabhängig von diesem Gesetzentwurf weiter anzupacken gilt. Aber zurück zum Entwurf. Ich danke dem Innenministerium für den Entwurf mit umfassender Begründung. Wir fassen damit zwölf Gesetze an. Auch die Reduzierung von Bürokratie verursacht leider bürokratischen Aufwand. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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