Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir erleben in unseren Verwaltungen tagtäglich, wie komplex und aufwendig selbst einfachste Abläufe geworden sind, für die Mitarbeitenden genauso wie für die Bürgerinnen und Bürger. Der Gesetzentwurf, den wir heute beraten, ist hierfür ein konkreter, pragmatischer Schritt zur Entlastung der kommunalen Verwaltung und der Landesverwaltung in Schleswig-Holstein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Entwurf ist Teil eines umfassenden Programms zum Bürokratieabbau, das wir bereits im Herbst 2024 gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden auf den Weg gebracht haben. Es umfasst aktuell 63 konkrete Maßnahmen, die wir sukzessive angehen und abarbeiten. Es wurde schon erwähnt. Einige davon mögen nicht wie der ganz große Wurf klingen, aber Entbürokratisierung bedeutet in der Regel nicht, dass der eine große Wurf stattfindet, sondern dass wir an vielen kleinen Rädchen arbeiten. Denn Bürokratieabbau ist keine punktuelle Reform, sondern eine Daueraufgabe. Ich möchte an dieser Stelle den kommunalen Landesverbänden ganz ausdrücklich für die sehr konstruktive Arbeit an dem ersten Entbürokratisierungspaket danken. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, es wird nicht das einzige Paket bleiben. Ich habe schon von den Kommunen gehört, dass es ein neues Paket gibt, das dieses bei Weitem übersteigt. Aber mit dem vereinbarten ersten Paket wie auch dem vorliegenden Entwurf setzen wir ein klares Signal: dass wir bereit sind, die Verwaltung und damit auch die Menschen, denen sie dienen soll, vom Ballast unnötiger Regelungen zu befreien. Wir alle wissen: Die Herausforderungen in der öffentlichen Verwaltung nehmen zu, nicht nur wegen des Fachkräftemangels, sondern auch wegen einer über Jahre gewachsenen Dichte an Berichtspflichten, Abstimmungsverfahren und Formvorschriften. Der Entwurf zielt darauf ab, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen, Berichts- und Dokumentationspflichten spürbar zu reduzieren und den Kommunen mehr Entscheidungsspielräume zu geben. Sie möchten dabei unter anderem Erleichterungen und Vereinfachungen in der Gemeindeordnung, der Kreisordnung, der Landeshaushaltsordnung und dem Kommunalprüfungsgesetz schaffen. Konkret sieht das Gesetz unter anderem vor: den Wegfall oder die zeitliche Streckung zahlreicher Berichtspflichten, selbstverständlich ohne den Grundsatz demokratischer Kontrolle infrage zu stellen, Erleichterungen im kommunalen Haushaltsrecht, die flexiblere Gestaltungsspielräume bei der Haushaltsführung ermöglichen, und – ganz wichtig – die Förderung digitaler Verfahren anstelle papiergebundener Abläufe. Meine Damen und Herren, der Verzicht auf das Erstellen von Minderheitenberichten ist auf Wunsch der KLV in das Entbürokratisierungspaket eingebracht worden. Die Förderung und der Schutz von Minderheiten bleiben durch ihre gesetzliche Verankerung in Gemeinde- und Kreisordnung auf hohem Niveau bestehen. Für eine ausführliche Befassung haben Sie, haben die Fraktionen ja im Ausschuss noch ausreichend Gelegenheit. Ich versichere Ihnen, dass der Minderheitenschutz durch die schon genannte Verankerung als gesetzliche Aufgabe nicht nur weiterhin gewährleistet sein wird, sondern auch ein Anliegen der Landesregierung bleibt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, neben den vereinbarten Entbürokratisierungsmaßnahmen arbeiten die kommunale Landesverbände an einer Neuordnung (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) der Finanzströme zwischen Land und kommunaler Ebene. Hierzu werden wir gemeinsam in Kürze ein Gutachten beauftragen, das im nächsten Jahr Lösungsvorschläge aufzeigen soll, wie wir die Finanzbeziehungen neu ordnen, pauschalieren und entbürokratisieren können. Insgesamt bleibt unser Ziel: mehr Handlungsspielräume, weniger formale Hürden, mehr Konzentration auf die eigentlichen Aufgaben der Verwaltung. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
