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Dr. Michael Schunck

SSW 26.09.2025 Sitzungen 20/98

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich Ihnen heute den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das zweite Quartal 2025 vorstelle, lassen Sie mich zuerst von hier aus ganz herzliche Genesungswünsche an unseren Kollegen und Ausschussvorsitzenden Hauke Göttsch bestellen. (Beifall) Ich muss ganz ehrlich sagen, es gibt wohl kaum jemand anderen unter uns, der Herrn Götsch so sehr vermisst wie ich, da ich stellvertretend seinen Ausschuss leiten darf. (Heiterkeit) Also: Im Zeitraum von April bis Juni dieses Jahres sind beim Ausschuss 98 neue Petitionen eingegangen. 65 Petitionen wurden abschließend beraten. (Dr. Michael Schunck) Darunter befanden sich acht öffentliche Petitionen. Außerdem hat der Ausschuss zwei öffentliche Anhörungen durchgeführt. Die gefassten Beschlüsse und die zugehörigen Statistiken zu den Petitionen entnehmen Sie bitte wie üblich unserem Bericht. Der Petitionsausschuss befasst sich nach bekannter Manier mit einer Vielzahl von Anregungen, Bitten und Beschwerden zur Handlung von Behörden sowie Gesetzes- und Verwaltungsvorhaben. Tatsächlich erreichen uns fast täglich neue Petitionen. Dabei ist uns aufgefallen, dass die Mehrzahl der Petitionen entweder die Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsanliegen betreffen oder die Haftbedingungen in unseren Justizvollzugsanstalten, bei denen die medizinische Versorgung bemängelt wird sowie die Schließzeiten und der Erwerb von Mitteln des täglichen Bedarfs. Bei den Eingaben von eingewanderten Menschen und Menschen mit Flüchtlingshintergrund geht es in der Regel um sehr lange Bearbeitungszeiten, ihre Einbürgerungsbegehren oder Schwierigkeiten bei Terminvereinbarungen mit Behörden. Auch rechtliche Hürden für Bleibeperspektiven werden thematisiert. Der Ausschuss wird sich deshalb eingehender mit diesem Thema auseinandersetzen. Im Ausschuss wurde beschlossen, ein Selbstbefassungsverfahren durchzuführen. Wir wollen dabei die Arbeitsweise und Verfahrensabläufe in unserem schleswig-holsteinischen Ausländerbehörden beleuchten. Besonders Mitarbeitende der Behörden sollen gehört werden, um deren Erfahrungen aus der Praxis zu verstehen. Wir möchten erfahren, wo bei der Arbeit vor Ort der Schuh drückt und was verbessert werden kann. Wir werden alle Gespräche zunächst in nicht öffentlicher Sitzung durchführen, damit es zu einem echten Austausch ohne das übliche politische Ränkespiel kommt. Wir hatten das heute hier schon mehrfach. Wie gerade beschrieben hat der Ausschuss in bestimmten Bereichen eine Zunahme an Petitionen festgestellt. Allerdings nimmt der Ausschuss ansonsten erfreut wahr, dass die Hemmschwelle, eine Petition beim Landtag einzureichen, sinkt und der Bekanntheitsgrad zunimmt, selbst, wie ich bereits erwähnt habe, in den Justizvollzugsanstalten unseres Landes. Das hängt sicherlich auch damit zusammen, dass sich bei den Bürgerinnen und Bürgern generell herumspricht, dass ihre Anliegen, ihre Anregungen und Beschwerden hier im Landtag ernst genommen werden. Aus diesem Grund ist und war der Petitionsausschuss auch präsent, wie am Tag der offenen Tür des Landtags und wie in den letzten Jahren auf der Norla. Der Petitionsstand auf solchen Veranstaltungen hat einen regen Zulauf. Aber ich stelle auch immer noch fest, dass Menschen verwundert sind, wenn die richtige Antwort im Petitionsquiz lautet: Jede und jeder darf sich mit seinem Anliegen an den Landtag wenden. (Beate Raudies [SPD]: Das stimmt!) Oder es überrascht sie, dass sie gar keine Unterstützerinnen und Unterstützer brauchen, um eine Petition einzureichen. Auch dass jede Petition im Ausschuss behandelt wird, wissen viele noch nicht. Deshalb ist Öffentlichkeitsarbeit für uns weiterhin wichtig. Ich möchte deshalb noch einmal betonen: Sobald das Anliegen staatliches Handeln in Schleswig-Holstein betrifft, ist der Petitionsausschuss des Landtags der richtige Ansprechpartner. Das Petitionsrecht ist ein geeignetes Mittel, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie zu stärken. Damit Hemmschwellen in der Bevölkerung weiter abgebaut werden, muss das Grundrecht der Petition im Gespräch bleiben. Hierfür bitte ich um Ihre und eure Unterstützung. (Beifall) Geben Sie den Kontakt zum Petitionsausschuss gerne weiter- – Ich danke für eure Aufmerksamkeit. (Beifall)

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