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Annabell Krämer

FDP 26.09.2025 Sitzungen 20/98

Transparenz macht es grundsätzlich besser, aber nicht in Ihrem Fall. Fragen wir einmal so: Wenn sich im letzten Jahr die Möglichkeit der Ausschüttung für Sie nicht gefunden hätte – es wäre wieder so gewesen wie all die Jahre vorher, es hätte keine signifikante Ausschüttung der IBSH gegeben –, hätten Sie auch dann die Krankenhausfinanzierung und die Wohnungsbauförderung auf null gesetzt? – Frau Kollegin, ich habe Ihnen schon am Mittwoch erläutert, dass Sie gar nicht das Urheberrecht für diese Idee besitzen. Denn natürlich ist auch unserer Landesregierung schon vorher aufgefallen, dass jährlich Überschüsse erwirtschaftet werden. Sonst hätten wir ja die 24er-Tranche – 100 Millionen Euro Aufstockung für soziale Wohnraumförderung mit der entsprechenden Zinsbelastung – gar nicht auf den Weg bringen können. Das muss doch bezahlt werden. Das hat man sich natürlich vor 2024 überlegt, zu sagen: Wir stocken soziale Wohnraumförderung um 100 Millionen Euro auf. Wo kommt das Geld her? Deswegen sind die IB-Gewinne, die ausgeschüttet werden, zum Teil bereits verplant gewesen. Für diese Zwecke kommen Sie jetzt zum Einsatz. Sie haben recht: Mit 10,6 Millionen Euro entlasten wir den Haushalt. In diesem Fall ist es auf gar keinen Fall eine zusätzliche Ausgabe, keine zusätzliche Investition für diese 10,6 Millionen Euro. Es ist keine zusätzliche Ausgabe, aber eine Entlastung des Landeshaushalts, ohne dass soziale Wohnraumförderung und Krankenhäuser darunter zu leiden haben. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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