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Annabell Krämer

FDP 26.09.2025 Sitzungen 20/98

Werte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Kollegin Raudies, ich freue mich, dass wir jetzt, bei diesem Tagesordnungspunkt wieder völlig einer Meinung sind. Wir haben erhebliche Lücken bei der Finanzierung unserer Krankenhausinfrastruktur und der Wohnraumförderung. Die IB.SH hat in der Vergangenheit nahezu jedes Jahr Beträge im mittleren zweistelligen Millionenbereich erwirtschaftet, die dauerhaft im Unternehmen thesauriert, also beibehalten wurden. Die Gewährträgerversammlung und somit die Landesregierung hat über Jahre dabei zugesehen, wie jährlich diese hohen Millionenbeträge der Verfügungsmacht des Landes entzogen worden sind. Gleichzeitig steigt der Investitionsbedarf der Krankenhäuser ausweislich ihres Infrastrukturberichtes auf mittlerweile rund 3 Milliarden Euro. Bis 2040 besteht eine immense Finanzierungslücke, auf die insbesondere der Kollege Garg immer wieder hingewiesen hat. Wir haben uns im Frühjahr gemeinsam darauf verständigt, dass uns zukünftige Überschüsse – Herr Kollege Koch! – der IB.SH maßgeblich helfen sollen, die hohen Investitionsbedarfe zu schließen. Frau Ministerin, ich darf aus Ihrer Rede zitieren: „Wir alle wissen, wie hoch der Investitionsbedarf im Land ist. Es wurde schon mehrfach genannt; ich will einen Teil aufzählen: Insbesondere für die Krankenhausfinanzierung und die soziale Wohnraumförderung wird der Förderfonds eine wichtige Unterstützung sein.“ (Tobias Koch [CDU]: Zu 100 Prozent!) – Oha! Sie substituieren doch, Herr Kollege! – Es verwundert da schon sehr, dass mit diesem Beschlussvorschlag die Gewinne der IB.SH nicht genutzt werden sollen, um die Investitionen in diesen Bereichen zu erhöhen. Nein, Sie nutzen sie, um bisherige Landesmittel vollständig zu kompensieren. Machen wir es doch einmal deutlich: Weder die soziale Wohnraumförderung noch die Krankenhausfinanzierung haben durch diese Ausschüttung auch nur einen klitzekleinen Mehrwert. (Beifall FDP und SPD) Es wird nicht mehr investiert. Unser gemeinsamer Ansatz beim Aufschlag der Gesetzesänderung im Haushaltsbegleitgesetz zum Haushalt 2025 war der, dass ausschüttbare Jahresüberschüsse als zusätzliche Haushaltsmittel überwiegend für Investitionen herangezogen werden sollen. Denn auch der Kollege Plambeck weist in seiner Rede auf die – ich zitiere – „enormen Investitionsbedarfe“ in der Krankenhausfinanzierung und im Bereich Wohnraum hin. Unser gemeinsames Ziel in diesem Haus war es – das können Sie jetzt nicht in Abrede stellen –, mehr zu investieren. Wir haben uns alle in unseren Reden dazu committed. (Tobias Koch [CDU]: Nein!) – Papperlapp! Hier wird null mehr investiert. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Herr Kollege Koch, je lauter Sie werden, umso weniger wird es wahr, was Sie hier sagen. (Beifall FDP und SPD) Und was machen Sie jetzt ein paar Monate später? – Sie nutzen die Ausschüttung, um längst bestehende Verbindlichkeiten bei der IB.SH zu tilgen und streichen die hierfür bereits eingeplanten Haushaltsansätze im Haushaltsentwurf, setzen die freigewordenen Mittel für andere konsumtive Zwecke ein und stopfen das entstandene Haushaltsloch mit den Gewinnen der IB.SH. Das ist wirklich ein netter Trick. Ganz konkret: Das entspricht nicht dem, was wir alle gemeinsam bezweckt haben. Umso wichtiger war es – zumindest jetzt nicht mit Ihrer Zweidrittelmehrheit, aber grundsätzlich –, dass wir die Rechtsänderung verfasst haben, dass zukünftig das Parlament entscheidet und nicht mehr die Regierung. Der Teufel steckt hier übrigens im (Annabell Krämer) Detail. Sie wollen nicht nur bestehende Zinslasten – ich betone immer wieder: bestehende Zinslasten – der IB.SH, zu deren Erstattung sich das Land bereits in der Vergangenheit verpflichtet hat, aus der Gewinnausschüttung finanzieren – deren Tilgung erfolgte übrigens bisher aus der Zweckrücklage –, nein, Sie wollen auch noch Landesmittel für das Zweckvermögen Wohnraumförderung und Krankenhausfinanzierung kompensieren. Mit dem Haushalt 2026 werden diese im Landeshaushalt auf null gesetzt – ich betone, auf null gesetzt. Sie kompensieren also mit den Gewinnen der IB.SH lediglich bereits bereitgestellte Landesmittel, kein zusätzlicher Cent von Grün-Schwarz für zusätzliche Investitionen. (Beifall FDP und SPD) Das war nicht unsere gemeinsame Intention. Und die Begründung für dieses Vorgehen setzt dem Ganzen, wie ich finde, noch die Krone auf. Ich zitiere aus der Begründung der Landesregierung: „Anderenfalls würde das Land in eine schwierige Finanzierungssituation geraten, wenn es stattdessen Haushaltsmittel zur Verfügung stellen müsste.“ Frau Ministerin, das ist doch jetzt bitte nicht Ihr Ernst. Sie nehmen eine Dreiviertelmilliarde Schulden im nächsten Jahr auf, davon eine halbe Milliarde strukturell, und behaupten tatsächlich, die Gewinne der IB.SH, wie es im Frühjahr noch konsensual in diesem Haus war, für zusätzliche Investitionen zur Verfügung zu stellen, würde das Land in eine schwierige Finanzsituation bringen? Das Einzige, was eine schwierige Finanzsituation manifestiert, ist Ihre grundsätzliche Haushaltspolitik: Konsum um jeden Preis, keine Fokussierung auf die drei wichtigsten Themen Bildung, Sicherheit und Infrastruktur. Wenn Ihnen die Infrastruktur so wichtig ist, wie Sie immer vorgeben, dann nutzen Sie die Chancen jetzt und nutzen Sie die Gewinne der IB.SH für das, wofür wir sie vorgesehen haben. Schließen Sie ein Stück weit die Lücke in der Krankenhausfinanzierung, stärken Sie den sozialen Wohnungsbau. Das war unser gemeinsames Ziel, und davon verabschieden Sie sich heute. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

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