Annabell Krämer
Da haben Sie vollkommen recht, Herr Kollege. Jetzt werden mit den Ausschüttungen der IB.SH bestehende Verpflichtungen des Landes beglichen. Aber geben Sie mir recht, dass auch ohne Ausschüttung der IB.SH diese Verbindlichkeiten beglichen werden müssten? Geben Sie mir auch recht, dass vorgesehene Investitionen im Landeshaushalt durch die Ausschüttung der IB.SH zurückgefahren wurden – sprich, dass die Mittel der IB.SH lediglich ordentliche Haushaltsansätze substituieren? – Na ja, wir können ja mal schauen, wenn es die Regelung aus dem Juli nicht gäbe. Es gab bereits eine Vereinbarung zwischen dem Land und der Investitionsbank, die Überschüsse entsprechend zu verwenden. Dementsprechend sehe ich jetzt nicht, dass da etwas falsch gelaufen ist. (Zuruf: Na ja, der Landtag wollte etwas anderes!) Ich setze fort. Die Landesregierung schlägt vor, den Förderfonds an die entsprechende Lage anzupassen, also das Instrument zu nutzen, weil sie es auch haushalterisch als sinnvoll erachtet. Der Fonds schafft klare Strukturen, mit denen wir auch in den kommenden Jahren über die Verwendung der IB.SH-Mittel entscheiden können, aber – das ist wichtig – immer nur mit Parlamentsbeschluss. Das unterstützen wir, denn das ist eine verantwortungsvolle und transparente Lösung. Gleichzeitig ist es richtig, dass wir diesen Antrag – das habe ich eben dargelegt – im Finanzausschuss beraten, um genau zu schauen, wie wir das ausgestalten wollen. Aber um zum Schluss noch einmal klarzustellen und noch einmal auf Frau Krämer einzugehen – das war auch das, was teilweise in den Medien dargestellt wurde –: Die Investitionsbank ist keine neu entdeckte Schatzkiste, sondern die Mittel sind zweckgebunden, und es bestehen vertragliche Verpflichtungen zwischen dem Land und der IB.SH. Es ist richtig, dass wir diese Mittel für Krankenhäuser und für soziale Wohnraumförderung nutzen, weil sie dort gebraucht werden. Ich halte das für absolut solide, und ich freue mich auf die Beratung im Finanzausschuss. – Danke. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
