Kristina Herbst
Für die Landesregierung hat nun die Ministerin Dr. Silke Schneider das Wort. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Transparenzregister zur Grundsteuerreform hatte zu keinem Zeitpunkt das Ziel der Vergleichbarkeit kommunaler Steuern im Sinne dieses Antrags. Das wissen Sie alle, und darüber haben wir oft genug hier gesprochen. Eigentlich ist heute schon alles gesagt, aber hier und da möchte ich doch noch aus meiner Sicht in aller Kürze etwas zuspitzen. Das Transparenzregister hat den Kommunen Empfehlungen für voraussichtlich aufkommensneutrale Hebesätze für das Jahr 2025 gegeben und damit die rechnerischen Voraussetzungen für die Aufkommensneutralität transparent dargestellt. Mittlerweile wissen wir: Entgegen der Sorgen aller Beteiligten haben die Kommunen die Grundsteuerreform nicht genutzt, um ihre Kassen zu füllen. Das Register hat also, und auch das ist hier schon einmal gesagt worden, seinen Zweck erfüllt. Genau deshalb ist die Webseite, auf der das bereitgestellt wurde, zum 15. September 2025 eingestellt worden. Aber natürlich sind die Angaben aus dem Transparenzregister mit dem Mehrwert, der hier schon genannt wurde, immer noch verfügbar – digital und barrierefrei als Umdruck. Liebe Frau Krämer, ich bin eigentlich bei Ihnen. Transparenz ist wichtig, darauf hat ja auch Herr Dirschauer noch einmal hingewiesen. Sie fordern hier aber kein Transparenzinstrument, sondern ehrlicherweise ein Portal, das neue Bürokratie schafft. Und es besteht die Gefahr, dass Kommunen gegeneinander ausgespielt werden könnten, auch wenn Sie das vielleicht nicht so meinen. Ich halte das für falsch. Meine Damen und Herren, die im Antrag genannten Daten sind bereits öffentlich. Die Hebesätze und das Aufkommen für Grundsteuer und Gewerbesteuer veröffentlicht das Statistikamt Nord jährlich im Realsteuervergleich. Das ist hier schon gesagt worden. Natürlich, weitere kommunale Angaben werden von den Kommunen selbst nicht stringent veröffentlicht, auch nicht immer so systematisch, wie Sie sich das wünschen, aber sie werden veröffentlicht. Ich möchte dies noch einmal betonen: Unter dem Stichwort unbürokratisch sind ja nicht nur die Bürgerinnen und Bürger adressiert, sondern auch die, die die Zahlen erstellen müssen. Bei mehr als 1.000 Gemeinden in Schleswig-Holstein würden die Erhebung, die Standardisierung und die Pflege sämtlicher kommunaler Steuersätze in einem zentralen Register eben doch einen ganz erheblichen bürokratischen Aufwand verursachen, und zwar bei Land und Kommunen. Liebe Frau Krämer, da sind wir weit weg von einem schlanken Register, von dem Sie sprechen. Das widerspräche all unseren Bemühungen zum Bürokratieabbau. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
