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Dr. Michael Schunck

SSW 26.09.2025 Sitzungen 20/98

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Diesmal will ich keine Verwirrung stiften – Entschuldigung. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für den SSW will ich eingangs sagen, dass wir durchaus begrüßen, dass die Landesregierung bei der Aufstellung der Regionalpläne eine zweite Beteiligungsrunde durchgeführt hat. Die Anzahl der Stellungnahmen zu den ersten Entwürfen hat dies aus Sicht des SSW durchaus notwendig gemacht. Das Verfahren für die Regionalpläne 2.0 – so will ich es einmal nennen –, beziehungsweise die Anhörung und das Beteiligungsverfahren, ist nun abgeschlossen. Das heißt, die Landesregierung muss nun eine weitere Runde in Bezug auf die Auswertung der Stellungnahmen drehen. Zugegeben, das ist viel Arbeit für das Ministerium, aber das wird der großen Bedeutung gerecht. Weil dies so ist, war die Beteiligung auch so hoch. Daher gehört es sich, dass dem entsprechend Rechnung getragen wird. Schließlich bilden die Regionalpläne die planungsrechtliche Grundlage für die nächsten Jahre und haben damit direkten Einfluss auf die weitere planerische Gestaltung für die Kreise und Kommunen, sprich: für die Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Die Raumordnungspläne bilden die planungsrechtliche Grundlage beispielsweise für die Siedlungsund Freiraumentwicklung, für die Infrastruktur, aber auch für den Gewässerschutz oder Natur und Erholung. Sie bilden die Vorrang‑, Vorbehalts- und Eignungsgebiete für Windenergie – aber das Beteiligungsverfahren läuft ja noch. Raumplanung, hier der Regionalplan, ist sehr vielseitig und muss entsprechend viele unterschiedliche Interessen abdecken, die berücksichtigt werden müssen. Wir teilen die Feststellung der FDP, dass die Landes- und die Regionalplanung vorausschauend ausgerichtet sein sollen. Alles andere wäre rückwärtsgewandt. Aber den konsequenten Grundsatz des Möglichmachens in den Vordergrund zu stellen, teilen wir so nicht. Natürlich sollen unsere Kommunen in ihrer Entwicklung nicht gehemmt werden. Auch wir wollen, dass die kommunale Ebene durchaus flexibel planen kann. Aber das muss im Konsens mit anderen Interessen geschehen. Wir können doch nicht alles über Bord werfen und die Systematik der Landesplanung verlassen. Wir wissen, dass die im Entwurf dargestellten Grünzüge durchaus für Unmut bei den betroffenen Gemeinden und Privatpersonen gesorgt haben. Diesen Punkt greift der Kollege Dr. Buchholz im Antrag entsprechend auf. Zum Teil hat es auch hierzu bereits Klarstellungen im zweiten Entwurf gegeben. Aber die Grünzüge haben aus Sicht des SSW durchaus ihre Berechtigung und ihren Wert, denn sie dienen dem Erhalt und der Entwicklung zusammenhängender Freiräume. (Beifall SSW und Sandra Redmann [SPD]) Sie sind aber auch für Tourismus und Erholung wichtige Aspekte. Eine präzise Abgrenzung in den Regionalplänen, wie die FDP es im Antrag fordert, ist so nicht möglich und systematisch nicht gewollt. Denn die präzise Darstellung erfolgt auf den unteren planerischen Ebenen. Das heißt, im Falle einer Bauleitplanung wird im Einzelfall geprüft, ob ein Vorhaben mit den Funktionen des regionalen Grünzuges vereinbar ist. Diese Klarstellung ist ein Ergebnis des Beteiligungsverfahrens. Die Feststellung im FDP-Antrag, dass Ausweisungen von Siedlungsgebieten dadurch einer Einzelfallprüfung unterliegen, stimmt. Aber die Ausweisung von Siedlungsgebieten unterliegt heute schon Einzelfallprüfungen und Abwägungsprozessen mit anderen Interessen. Gleichwohl hätte die Landesregierung dies schon beim ersten Entwurf auf dem Schirm haben und damit viel Unmut vermeiden können. Abschließend möchte ich noch einen Punkt des Antrags aufgreifen bezüglich der gewünschten unkomplizierten Ausweisung von Siedlungs-, Gewerbeund Industrieflächen. Hier möchte die FDP weniger Planung und mehr Eigenverantwortung – so scheint es. Wir sehen, dass es nur wenige potenzielle zusammenhängende Gewerbe- und Industrieflächen gibt – Northvolt wurde schon erwähnt. Hier wäre eine Vorratsplanung an den Entwicklungsachsen in allen Planungsräumen sinnvoll. Das sollte in der Landesplanung Berücksichtigung finden, um Ansiedlungsvorhaben schneller realisieren zu können. Die übergeordnete Planung und Steuerung aufzugeben und es einzig den Kommunen zu überlassen, (Dr. Michael Schunck) sehen wir immer noch kritisch. Lars Harms hat bereits in der Debatte im Dezember 2023 gesagt: „Nicht jede Kommune sollte Industriekommune werden wollen, und Wohnraum sollte vor allem eben auch da bevorzugt geschaffen werden, wo er knapp ist und es eine gute Verkehrsanbindung gibt.“ Wir brauchen die Steuerung von Landesseite, damit „sich die Kommunen nicht gegenseitig kannabilisieren“. An diesen harmsschen Grundsätzen halten wir weiter fest. (Beifall SSW)

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