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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

26.09.2025 Sitzungen 20/98

Also, wir wollen das Verfahren verschlanken, Städtebaumaßnahmen schneller in die Umsetzung geben sowie die Planungssicherheit und Eigenverantwortung der Gemeinden stärken. Wir haben ein wichtiges Instrument – das haben wir gehört –, damit wir Städte und Gemeinden noch attraktiver machen können. Auch der Investitionsbooster wurde genannt. Der gebietsbezogene integrierte Ansatz ist und bleibt die Grundvoraussetzung. Ich will auch ganz deutlich sagen: Mit den neuen Richtlinien werden keine Fördermittel gekürzt. Wir (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) erweitern die Fördermöglichkeiten und nutzen den maximal zulässigen Förderzeitraum von 15 Jahren mit der Zwischenprüfung, die erwähnt wurde, nach 10 Jahren. Der Richtlinienentwurf sieht vor, dass die Einrichtungen für Gemeinwesen – zum Beispiel Kitas – bis zu einer Höhe von 8 Millionen Euro aus Städtebaufördermitteln finanziert werden können. Damit können die Kommunen – das ist einer der großen Vorteile – deutlich mehr als nur kleinteilige Einzelmaßnahmen planen; eine gute Daseinsvorsorge vor Ort stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und damit unsere Demokratie. Außerdem weiten wir die Förderungsmöglichkeiten für Klimamaßnahmen aus und fördern an dieser Stelle – das wurde gesagt – die Erschließungsanlagen weiterhin mit 100 Prozent. Die Novellierung ist der Ausdruck eines intensiven Austauschs, den wir mit den Kommunen geführt haben. Dabei sind wir weit über das formal erforderliche Beteiligungsverfahren hinausgegangen. Wir befinden uns in einem steten und engen Dialog mit den Kommunen und führen auch Einzelgespräche. Den Auftakt haben wir bereits im Frühling 2022 mit den Werkstattgesprächen gemacht, an denen die kommunalen Landesverbände und die Sanierungsträger teilgenommen haben, und der Wunsch war ausdrücklich eine Entbürokratisierung. Wesentliche Punkte wurden auch letztes Jahr im Rahmen des Nikolauspakets mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmt. Vor der finalen Überarbeitung war es uns wichtig, den Richtlinienentwurf und die Überleitungsbestimmungen persönlich mit den Städtebauförderungsgemeinden und ihren Sanierungsträgern zu besprechen. Aus diesem Grund haben wir bereits vor der Sommerpause drei Regionalveranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern und Teilnehmerinnen durchgeführt. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Zudem habe ich im Innen- und Rechtsausschuss berichtet – da wurde ich schon zitiert –, und ich habe mir die Sorgen vor Ort von einigen kleineren Gemeinden angehört. Nicht jeden Wunsch – das habe ich eben gesagt – konnten wir erfüllen, denn es gilt wie so oft, unterschiedliche Interessen in Einklang zu bringen. Meine Damen und Herren, in dieser Woche wird der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 in erster Lesung im Bundestag beraten. Trotz der angespannten Haushaltslage des Landes werden wir alles daran setzen, den Aufwuchs der Bundesfinanzhilfen im Programm 2026 von geschätzt 5 Millionen Euro gegenüber dem 25er-Programm kozufinanzieren. (Beifall CDU, Beate Raudies [SPD] und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Damit wollen wir ein Zeichen setzen, dass unsere Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein lebenswert sind – eben lebendige Orte, starke Gemeinschaften, wie ein Programm heißt und wie auch der diesjährige Tag der Städtebauförderung überschrieben ist. Mithilfe der Städtebauförderung können wir unsere Kommunen noch ein Stück lebenswerter machen. Das ist unser gemeinsames Ziel. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗