Dr. Michael Schunck
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe heute ja die Aufgabe, hier für Frau Nitsch eine Rede zu halten. Das tue ich sehr gerne. Die Städtebauförderung besteht bereits seit 1971 – Frau Waldeck hat das auch schon erwähnt – und hat über viele Jahre hinweg Modernisierung und Innovation in Zentrale Orte Schleswig-Holsteins gebracht. Was aus dem Städtebauförderprogramm dabei herauskommt, ist vor Ort ganz unterschiedlich, aber in der Regel positiv. Unterm Strich führt die Städtebauförderung dazu, dass man sich hier und dort wieder wohlfühlt und gerne verweilt. Zum einen werden Fassaden oder Wegführungen wiederhergerichtet, zum anderen werden neue Installationen errichtet, die zu einer Aktivität animieren. Es wird in Wohnumfelder, in Infrastruktur und Grünflächen investiert. Durch die Städtebauförderung findet Begegnung statt, das ist echte Lebensqualität, und das ist es doch, was wir als Politik wollen und daher auch unterstützen sollten. (Beifall SSW) Hinzu kommen Investitionen, die sich durch eine Verbesserung der Quartiere und die Aufwertung von innerstädtischen Plätzen ganz von allein einstellen. Das hatten wir auch schon von Frau Waldeck gehört mit dem Fleet in Kiel. Dort, wo die Innenstadt aufblüht, das Leben wieder einzieht, dort siedle ich auch gerne mein Unternehmen an. Dort, wo das Dorf oder das Stadtviertel ansprechend gestaltet ist, dort kommen auch Touristen. So eine Städtebauförderung zieht doch weite Kreise und geht oft über die eigentliche Maßnahme hinaus. Darüber, was die Landesregierung diesbezüglich vorhat, haben wir in der Vergangenheit bereits gesprochen. Also nicht ich, aber meine Vorgänger, also wahrscheinlich auch Lars Harms. Kurz gesagt: Tauscht man die Förderung aus dem Landeshaushalt und etabliert stattdessen einen Vorwegabzug im kommunalen FAG, ist das nichts anderes als ein Griff in die Taschen der kommunalen Familie, und die aktuelle Planung zur Novellierung der Richtlinie schafft nun zusätzliche Sorgen. Die Bürgermeisterin von Mittelangeln beschreibt es so, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: Die vom Land Schleswig-Holstein geplante Novellierung der Städtebauförderungsrichtlinie ab 2026 wird uns den finanziellen Boden unter den Füßen wegziehen. Bitter ist zudem, dass diese Novellierung schon so schnell greifen soll und damit Projekte zunichtemacht, die bereits jahrelang geplant worden sind und kurz vor der Umsetzung stehen. Auch das hat Frau Raudies schon bemerkt. (Zuruf CDU: Das ist aber klargestellt worden!) – Aber es ist Fakt, jedenfalls für uns. Oder anders gesagt: Alle akuten Vorhaben waren auf Grundlage der bisherigen Förderbedingungen geplant. Bislang galt nämlich, wer im Förderprogramm für kleinere Städte und Gemeinden aufgenommen wurde, konnte mit der vollen Unterstützung für zentrale Infrastruktur rechnen, auch dann, wenn die Projekte über die eigene Gemeindegrenzen hinaus Wirkung zeigen. Genau dieser Grundsatz soll nun nicht mehr gelten. Zwar greifen Überleitungsbestimmungen bis Ende 2027 für Projekte, die bereits konkret in der Antragstellung sind, doch alle Maßnahmen, bei denen kein ausreichender Planfortschritt für den Bau erreicht wird, würden ab 2028 unter die neue Regelung fallen und wären damit finanziell für die Gemeinden nicht mehr umsetzbar. (Dr. Michael Schunck) Tatsächlich ist es so, dass die Kommunen schon viele Ausgaben im Voraus getätigt haben, wie etwa den Ankauf von Grundstücken, durchgeführte Ausschreibungen oder den Abschluss von Verträgen mit Architekten oder Projektplanern, um mit dementsprechenden Rahmenbedingungen agieren zu können. Die Auswirkungen der Novellierung wirken sich noch dramatischer aus, da die Bundesregierung sehr wohl Inhalte zugunsten der Städtebauförderung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hat. Hier möchte man das Programm erneuern und vereinfachen, sodass es insgesamt schneller vorangehen kann. Der Bund steht also bereit; die Kommunen tun es ebenfalls. Meine Damen und Herren, es wäre doch bedauerlich, wenn vonseiten des Landes just zu diesem Zeitpunkt den Städten und Gemeinden Steine in den Weg gelegt werden. Daher wiederhole ich meine Aufforderung, den Vorwegabzug aus dem FAG rückgängig zu machen, um für eine verlässliche Finanzierung durch den Landeshaushalt zu sorgen und die Richtlinie so auszugestalten, dass die Kommunen in ihren Planungen nicht zurückgeworfen werden. Die Kommunen haben eine faire und verlässliche Zuwendung verdient, zu der sie ja im Übrigen auch selbst beitragen. Es ist an der Zeit, dass es zu einer Weiterentwicklung der Städtebauförderung im Sinne der Kommunen kommt. Aus Sicht des SSW wäre dies ein echter Gewinn für ganz Schleswig-Holstein. – Danke. (Beifall SSW und SPD)
