Thomas Jepsen
Frau Präsidentin! (Zuruf: Das Mikro wurde Hölck abgedreht! – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das würde ich mir von der Redezeit nicht abziehen lassen!) Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Städtebauförderung soll modernisiert und vereinfacht werden. So steht es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Genau da setzen auch die neuen Städtebauförderungsrichtlinien der Landesregierung an. Bereits vor einem Jahr hat die Landesregierung zusammen mit dem Städtetag und dem Gemeindetag über die Entlastung der Gemeinden im Bereich der Städtebauförderung beraten. Dazu wurde dann ein Prüfauftrag für einen entscheidungsreifen Vorschlag vereinbart. Im Protokoll vom 6. September 2024 steht dazu, dass die Prozessabläufe mit den Richtliniennovellierungen in umfangreichen Erleichterungen gestrafft werden sollen, dass ein Großteil der Zustimmungsvorbehalte gestrichen werden soll, dass weniger baufachliche Prüfungen erforderlich sein sollen, dass vereinfachte Pauschalen eingesetzt werden können und dass Verfahrenserleichterungen bei Vorbereitungsphase, Wertermittlungen, Mehrkostenanträgen oder Wettbewerben angestrebt werden. – Die neuen Landesförderrichtlinien greifen genau die angestrebte Modernisierung und Vereinfachung des Bundes auf und eben auch die zentralen Forderungen der Gemeinden und der kommunalen Landesverbände. (Beifall CDU und Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Mit der Novellierung der Förderrichtlinien kommt es zu einer Vereinfachung und Verschlankung der Verfahren, zu Planungssicherheit für die Gemeinden und zu einer Stärkung der Eigenverantwortung der Gemeinden. Es soll weniger Vorgaben für die geförderten Gemeinden geben, stattdessen wird auf eine kommunalfreundliche Anreizförderung umgestellt. Das ist der richtige Weg, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Im Beteiligungsprozess zu den neuen Richtlinien hat es ja Anregungen der Gemeinden und der Kommunalverbände unter den Sanierungsträgern gegeben, die aufgenommen und abgewogen wurden. Im Innen- und Rechtsausschuss hatten wir dazu – es wurde schon gesagt – noch einmal ein Gespräch mit Kommunalvertretern aus Oberzentrum, Mittelzentrum, Unterzentrum und ländlichem Zentralort. Dabei ist ja deutlich geworden, dass die Landesregierung die Anregungen und Hinweise der Kommunen sehr ernst nimmt, die wesentlichen Kritikpunkte aufnimmt und dass es noch einige Änderungen der Förderrichtlinien geben wird. Denn die Novellierung wird ja gerade für die Kommunen gemacht. Das ist auch unser Selbstverständnis von einer kooperativen Zusammenarbeit mit den Städtebauförderungskommunen. Die Erschließungsanlagen im ausnahmsweise vereinfachten Sanierungsverfahren werden weiter mit 100 Prozent gefördert. Trotz Ausnahme wird es wie beim umfassenden Regelungsverfahren keine abgesenkte Förderquote geben. Es wird auch keine verkürzten Umsetzungszeiträume geben. Das war auch nie so gewollt. Aber nach zehn Jahren sollen die Gemeinden schon überprüfen, ob die städtebaulichen Ziele erreicht werden können. Es werden großzügige Überleitungsbestimmungen gewährt. Von den Daseinsvorsorgekonzepten mit Bürgerbeteiligung, Bauleitplanung und Ausschreibung brauchen die Kommunen ausreichende Überleitungsphasen bis zur Antragsreife. Die Umsetzung laufender und fortgeschrittener Maßnahmen kann sichergestellt werden. Begonnene Projekte (Thomas Jepsen) können im bisherigen Regelwerk abgearbeitet werden. Der Vertrauensschutz wird gewährt. Die grundlegende Novellierung der Förderrichtlinien ist also richtig. Unbürokratische Prozesse werden erreicht, aufwendige Bewilligungs- und Nachweisprüfungen fallen weg. Pauschalierungen ersetzen aufwendige Einzelfallprüfungen. Auf die Erarbeitung und Vorlage bestimmter Konzepte wird verzichtet. Statt Planungsvorgaben werden Anreize geschaffen, und es werden zudem neue Fördermöglichkeiten auch für Erschließungszulagen zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung und zur Biodiversität geschaffen. Auch die soziale und kulturelle Versorgung der Bevölkerung soll weitergehender gestärkt werden können. Die Verfahren werden also vereinfacht und verschlankt. Die Gemeinden haben Planungssicherheit und werden in ihrer Eigenverantwortung gestärkt. Mit der Neufassung werden die Förderrichtlinien attraktiv gestaltet. Mit dem Entwurf der Förderrichtlinien wird dem Wunsch der Städtebauförderungskommunen nach Entbürokratisierung, Vereinfachung und Verschlankung umfassend nachgekommen, und genau das wird von der Städtebauförderung begrüßt. Das wurde im Rechtsausschuss deutlich bestätigt. Da wurde von einem großen Wurf gesprochen. Zu einigen Missverständnissen hat es schon Klarstellungen gegeben. Einige Kritikpunkte wurden aufgenommen, und es wird noch zu einigen Änderungen der Förderrichtlinien kommen. Die Kritik der SPD ist also überzogen und geht an der Realität vorbei. So, wie die SPD es in ihrem Antrag schreibt, stimmt das eben nicht. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
