Thomas Hölck
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen auch von der Koalition! Sie begrüßen in Ihrem Alternativantrag, „dass die Landesregierung auf Basis eines umfassenden und ergebnisoffenen Beteiligungsverfahrens die Städtebauförderungsrichtlinien novelliert“. (Thomas Hölck) Wenn man die Kommunen fragt, erfährt man: Von Beteiligung haben die nicht so viel mitbekommen. (Zuruf SPD: So ist es! – Beifall SPD, FDP und SSW) Die Beteiligung wurde durch die FDP organisiert – im Ausschuss. Ergebnisoffen, was heißt denn das? Am Ende eine Verschlechterung der Förderbedingungen für die Kommunen? – Diese Ergebnisoffenheit möchte ich nicht. Ich will keine Verschlechterung der Förderbedingungen für die Kommunen. Deshalb ist Ihr Alternativantrag schon mit diesem Satz eigentlich für uns nicht mehr zustimmungsfähig. Die Landesregierung hat sich als einziges Bundesland aus der Kofinanzierung der Städtebauförderung verabschiedet. Das darf so nicht bleiben. Das muss korrigiert werden. Man muss sich einmal vorstellen: Was wird denn in Zukunft passieren? – Die Bundesregierung hat geplant, bis 2029 die Fördermittel von 790 Millionen Euro auf 1,58 Milliarden Euro zu verdoppeln. Müssen die Kommunen jetzt schon zittern, dass sie wieder den Eigenanteil alleine zahlen sollen? – Das ist doch nicht akzeptabel. Wir wollen wieder einen ehrlichen Landesanteil an der Städtebauförderung. Es darf nicht einfach weiter einen Vorwegabzug aus dem FAG geben. (Beifall SPD) Neue Spielräume für die Kommunen wird es nur dann geben, wenn das Land seinen eigenen, spürbaren Beitrag dazu leistet. Sie haben die Chance, mit dem neuen Haushalt, der jetzt in der Planung und Beratung ist, diesen Irrweg zu korrigieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Demokratie ist unter Druck. Die Demokratie wird erlebt durch funktionierende Städte, durch funktionierende Integration. Sie wird erlebt, und die Zustimmung zu ihr wird steigen, wenn man weiß, dass staatliches Handeln funktioniert, dass etwas in den Städten als etwas Positives wahrgenommen wird und nicht etwas Negatives, dass Angsträume in den Städten verschwinden. Deshalb ist es wichtig, dass wir mit der Städtebauförderung dafür sorgen, dass Städte, Gemeinden, Stadtteile, Quartiere, Ortskerne neu gestaltet werden und dass das Zusammenleben auf vielen Ebenen gut organisiert wird. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Bund und Land beteiligen sich eigentlich mit je einem Drittel an den gemeinsam vereinbarten Maßnahmen. Die Günther-Regierung hat sich nun aber nicht nur von der Drittelfinanzierung verabschiedet, sondern will auch noch die Förderrichtlinien bestimmen und will da ran. Das ist ein beispielloser Umgang mit den Kommunen. Dass wir von der geplanten Änderung der Richtlinien als Parlament erst auf Antrag im Ausschuss erfahren haben, ist ohnehin ein inakzeptables Vorgehen. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Dann kommt die Koalition daher und spricht in ihrem Alternativantrag von einem „ausgewogenen Richtlinienentwurf“. Das ist mindestens geprahlt. Mit der Realität hat das nämlich nichts zu tun, sonst sähe die Stellungnahme der kommunalen Landesverbände anders aus. Die Änderungen, die die Landesregierung nun vorschlägt und die Sie in Ihren Antrag übernommen haben, kamen ausschließlich auf Druck der Kommunen und der Opposition zustande. Opposition wirkt. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Allerdings erfuhren die Kommunen auch erst im Ausschuss wieder von den Änderungen der Landesregierung. Für ein ergebnisoffenes Verfahren spricht das eben nicht gerade. Die Stellungnahmen der kommunalen Landesverbände sind da wirklich eindeutig. Wenn Sie da reinschauen, werden Sie feststellen: Auch von Überleitungsbestimmungen finden Sie da nichts. Die Kommunen kritisieren sogar, dass diese erst später erlassen werden sollen. Wir wollen, dass die Städtebauförderung in Schleswig-Holstein zukunftssicher aufgestellt wird. Dazu muss sich die Landesregierung mit den Kommunen an einen Tisch setzen. Dass es im Ausschuss überhaupt zur Aussprache mit den Kommunen kam, ist der Opposition zu verdanken. Mich ärgert in diesem Richtlinienentwurf ganz besonders, dass der Zuwendungszeitraum neu geregelt werden soll. Daran ändert auch der neue Vorschlag nichts, dass die Maßnahmen nach zehn Jahren besprochen werden sollen, weil immer noch die Möglichkeit bleibt, Maßnahmen einseitig durch das Land zu beenden. Das öffnet Willkür oder Handeln nach Kassenlage Tür und Tor. Das kann so nicht bleiben, weil Gemeinden in Zukunft dann nur noch kleinteilige Einzelmaßnahmen planen. Das können wir nicht wollen. Deshalb muss es doch eine Korrektur geben. (Thomas Hölck) (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Bevor ich ermahnt werde, Frau Präsidentin: Ich komme jetzt zum Schluss. Gemeinsam mit der Union wurde vereinbart, die Städtebauförderung zu modernisieren und zu vereinfachen.
