Dr. Hermann Junghans
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe eben so viele Abweichungen von meinem Redemanuskript gemacht, dass ich diese Zeit nutzen muss, um unbedingt zwei Punkte, die mir wichtig sind, zu ergänzen. Zum einen zu den Fehlern oder Mängeln des derzeit geltenden Denkmalrechts. Ich nenne Ihnen einen Fall aus Lübeck. 2015 ist durch die letzte Gesetzesreform die vorläufige Unterschutzstellung von Denkmalen weggefallen. Der SSW hat hierzu einmal einen Antrag gestellt, den ich inhaltlich sehr sympathisch fand. Ich nenne Ihnen jetzt den Fall eines Hauses aus dem 16. Jahrhundert, bei dem es um die Frage ging, ob auch das Innere unter Schutz gestellt werden soll. Der Hauseigentümer hatte zu dem Denkmalsachbearbeiter gesagt: Du kommst hier nicht rein, denn dieses Haus fällt nicht unter Denkmalschutz, zumindest nicht das Innere des Hauses, denn es ist kein Denkmal. – Daraufhin sagte der Sachbearbeiter: Ich muss aber rein, um beurteilen zu können, ob es ein Denkmal sein soll. – Für einen solchen Fall sieht das Gesetz nichts vor, und das ist eindeutig ein Mangel, der zulasten wichtiger Denkmäler geht. (Beifall Heiner Rickers [CDU]) Zweitens. Schauen Sie einmal, welche Sanktionen das derzeitige gültige Denkmalrecht vorsieht. Hier gibt es offensichtliche Mängel. Selbst schwere Verstöße gegen unser Denkmalschutzgesetz können nur als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Meine Damen und Herren, wenn jemand vorsätzlich ein bedeutendes Denkmal beschädigt oder sogar zerstört, dann muss dieses Verhalten als Straftat bewertet werden. So etwas muss mit Freiheitsstrafe bedroht sein. Da sind wir viel zu zurückhaltend, und hier wäre ich sehr dafür, dass wir zugunsten des Schutzes unserer Denkmäler deutlich strengere Vorschriften verabschieden. (Beifall Patrick Pender [CDU]) Zwei Punkte noch zu der Diskussion von eben: Wenn Sie einmal den Evaluationsbericht evaluieren, dann können Sie zu folgendem Ergebnis kommen, und ich karikiere jetzt nur wenig: Da sind die Denkmalbehörden gefragt worden, ob sie es gut finden, dass ihre Entscheidungen zukünftig nicht mehr gerichtlich überprüfbar sind. Oh Wunder, die fanden das überwiegend gut. Das einzig Erstaunliche ist, dass es Denkmalbehörden gab, die gesagt haben: Es wäre schon besser, wenn so etwas auch gerichtlich überprüfbar wäre. (Beifall CDU und FDP) Nun habe ich wieder nur noch 40 Sekunden Restredezeit, und ich habe nichts zu den anderen Sachen gesagt. Lassen Sie mich zum Verfahren nur noch eines klarstellen: Ja, ich bin nicht dafür, dass wir das an den Ausschuss geben. Der Dissens und – (Dr. Hermann Junghans) ich sage einmal – die Wissenslücken sind hier so gewaltig, dass wir das innerhalb des Restes dieser Legislaturperiode nicht zu Ende diskutiert bekommen. (Zurufe FDP) Hier geht es darum, dass wir einen breiten Konsens bekommen, der über lange Zeit trägt. Da muss man ganz nüchtern feststellen: Das schaffen wir in dieser Legislaturperiode nicht mehr. Deshalb lassen Sie uns bis zur nächsten Landtagswahl nachdenken und dann sehen, dass wir dann möglichst breit auch mit den Stimmen der Opposition etwas wirklich Nachhaltiges beschließen. (Beifall CDU – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Schlimm ist es! Am Nasenring durch die Arena wird er geführt durch euren grünen Koalitionspartner! – Beate Raudies [SPD]: Ich komme dann in der nächsten Legislaturperiode auf Sie zu, Herr Junghans!)
