Dr. Hermann Junghans
Sehr geehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Ich wusste bislang überhaupt nicht, wie aufmerksam der Kollege Vogt meine Pressemitteilungen liest. Klar, wenn Sie das eins zu eins alles übernehmen, was ich da verlautbaren lasse, dann sind wir inhaltlich nah beieinander, das ist so. (Christopher Vogt [FDP]: Das war auch die erste! – Beifall CDU – Heiterkeit) Sie werden in diesem Haus niemanden finden, dem die Überlieferung kultureller Güter an die nächsten Generationen so wichtig ist wie mir. Deshalb ist das für mich wirklich bedrückend, wenn ich feststelle – das haben Sie zu Recht gesagt –, dass die Akzeptanz für den hoheitlich ausgeübten Denkmalschutz in unserem Land in den letzten Jahren sehr gelitten hat. Das bedroht den Denkmalschutz. Deshalb müssen wir uns Gedanken darüber machen, woran das liegt. (Beifall Heiner Rickers [CDU]) Nach meiner Auffassung liegt das vor allen Dingen an folgenden Punkten: Zum einen ist das Mindestalter für Denkmale im Laufe der Zeit immer weiter gesunken. Bei den ersten Denkmalschutzgesetzen – das war so Ende des 18. Jahrhunderts – war es noch so, dass die Gebäude aus dem Mittelalter geschützt worden sind. Zu Anfang des 19. Jahrhunderts war dann die Faustformel: 100 Jahre mindestens, alles andere nur im Ausnahmefall. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde dann gesagt: Es gibt auch Architektur aus der NS-Zeit, die wir schützen müssen. Wir müssen auch die sozialistische Baukultur der DDR in Beispielen erhalten. Kann ich alles nachvollziehen, dass man so denkt. Aber es hat dazu geführt, dass die Ausweisung von Denkmalen mittlerweile so inflationär ist, dass die wirklich herausragenden Denkmale ihre Bedeutung bei einer so inflationären Ausweisung verloren haben. (Beifall CDU und FDP – Zuruf Beate Raudies [SPD] – Zuruf: Wahre Worte!) Das hat dazu geführt, dass die Angst vor Denkmalbehörden bei den Denkmaleigentümern stark zugenommen hat, dass Leute davon überrascht werden, dass auf einmal ihr Bauwerk ein Denkmal sein soll. Diese Angst muss nicht immer gerechtfertigt sein. Ich kenne Arbeit von Denkmalbehörden, die wirklich solide ist. Aber es gibt auch Gegenbeispiele. Seit wir das in der Öffentlichkeit ein bisschen mehr diskutieren, werden fast täglich neue Beispiele an mich herangetragen, bei denen es eben nicht so gut klappt. Auch deshalb muss man darüber nachdenken, wie man es besser macht, und zwar nicht nur in der Ausübung, sondern auch bei dem, was wir an Recht vorgeben. Das derzeit geltende Denkmalschutzgesetz hat den Unterschied zwischen einfachen und besonderen Denkmalen abgeschafft und einen sogenannten einheitlichen Denkmalbegriff zugrunde gelegt. Genau das sägt an der Akzeptanz des Denkmalschutzes, wenn grundsätzlich erst einmal die gleichen Rechtsfolgen für alle Denkmale gelten, unabhängig von ihrer historischen Bedeutung, also sowohl bei dem Denkmal, was einzigartig und herausragend ist, als auch bei dem Denkmal, was nur beispielhaft für eine bestimmte Epoche und ein Baustil steht, für das man auch ein anderes Denkmal hätte ausweisen können – grundsätzlich die gleiche Rechtsfolge. Das Gegenargument ist dann immer: Wenn ein Eingriff vorgenommen werden soll, dann nimmt die Denkmalbehörde eine sogenannte Abwägung vor. Dann kann man differenzieren. – Ich frage mich, warum erst in dieser zweiten Stufe, warum nicht gleich schon bei der Eintragung? (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Das leitet über zu einem zweiten Problem, was wir haben, nämlich ein gewisses Maß an Überbürokratisierung im Denkmalrecht: Warum soll bei jeder Maßnahme bei einem Denkmal, unabhängig von seinem historischen Bedeutungsgrad, immer eine konkrete denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich sein? – Würde man die Bedeutung eines Denkmals schon bei der Eintragung differenzieren und daran auch bestimmte Rechtsfolgen knüpfen, könnte man die Arbeit der Denkmalbehörden deutlich entlasten. So könnte eine Genehmigungspflicht bei schlichteren Denkmalen entfallen, solange nicht in die Substanz des Denkmals eingegriffen wird. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ein interessanter Gedanke!) Andererseits wäre dann aber auch klar, dass bei besonders bedeutenden Denkmalen sehr, sehr viel (Dr. Hermann Junghans) vorliegen müsste, um eine Abwägung zulasten eines Denkmals vorzunehmen. Das gäbe der Arbeit in den Denkmalbehörden so viel Luft, dass sie vielleicht den Denkmaleigentümern mehr als bisher auf Augenhöhe begegnen könnten. Die Idee, da auch öffentlich-rechtliche Verträge anzuwenden, haben Sie dankenswerterweise ja schon. Wenn wir das noch ein bisschen mehr diskutieren, dann werden das vielleicht auch andere Fraktionen übernehmen. So, jetzt muss ich noch ganz zum Schluss sagen – in den letzten 15 Sekunden –, warum wir dem Antrag nicht zustimmen. (Christopher Vogt [FDP]: Weil Sie nicht dürfen! – Heiterkeit) Ich habe inhaltlich, natürlich, wenn Sie meine Begründung übernommen haben, viel Sympathie dafür, dass wir an das Thema rangehen. Aber wir müssen es auf eine Art und Weise machen, dass es wirklich solide ist. Mir ist es viel lieber, wir diskutieren noch ein bisschen länger darüber und schaffen dann eine Grundlage, die dann wirklich trägt, die einen Regierungswechsel überlebt, (Zuruf Beate Raudies [SPD]) und machen eine vernünftige Reform. Dann steht das dann auch auf Dauer und muss nicht mehr so kritisiert werden wie jetzt. (Zuruf) Jetzt fehlt mir leider die Zeit. Ich hätte noch viel dazu sagen können. (Beifall CDU, FDP, Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
