Annabell Krämer
Das war jetzt sehr löblich; ich meinte eigentlich die Zeit für die Beantwortung der Zwischenfrage. – Kollegin Pauls, Sie brauchen nicht krampfhaft noch eine Frage hinten ranzuschieben, eine Anmerkung reicht aus. Das nur noch einmal zur Feststellung. Mir liegen aktuell keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum vor. Deshalb erteile ich jetzt das Wort der Ministerin für Justiz und Gesundheit, Professor Dr. von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Jeden Tag verlassen sich Tausende Menschen in Schleswig-Holstein auf die exzellente medizinische Versorgung, die der ambulante Bereich gewährleistet. Er zeichnet sich durch ein hohes Niveau aus. Wir stehen vor der Herausforderung, dieses Niveau angesichts des demografischen Wandels aufrechtzuerhalten. Jasper Balke hat es ausgeführt: Die Kassenärztliche Vereinigung ist das beauftragte Gremium für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung nach § 75 SGB V. In der vorausschauenden Planung der Strukturen nimmt sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung eine Schlüsselrolle ein. Die Herausforderungen, die möglichen Antworten und Stellschrauben sind komplex und vielfältig. Lassen Sie mich an dieser Stelle nur auf drei Punkte eingehen – drei wesentliche Punkte, die bei der Weiterentwicklung des ambulanten Sektors von wachsender Bedeutung sind. Erstens stellen die bereits mehrfach erwähnten medizinischen Versorgungszentren eine mögliche Lösung dar, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Sie bieten den angestellten Ärztinnen und Ärzten unter anderem geregelte Arbeitszeiten, feste Gehälter und das Wegfallen der Gründungs- und Geschäftsrisiken. Diese Vorteile kommen dem medizinischen Personal von allen MVZ zugute, unabhängig von ihrer jeweiligen Trägerschaft. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass es eine Trägervielfalt gibt, in deren Rahmen sich diese Strukturen entfalten können. Sie leisten bereits jetzt einen wertvollen Beitrag zur ambulanten Versorgung in SchleswigHolstein. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Birte Pauls [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Neben der Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen sind es zweitens auch die qualifizierten, nichtärztlichen Fachgruppen, die den ambulanten Bereich entlasten können. Bei allen anstehenden Reformen der Berufsgesetze wird aktuell durch den Bund vermehrt die eigenständige Heilkunde in den Blick genommen. Dies soll neue Versorgungsformen ermöglichen und die Attraktivität der Gesundheitsberufe steigern. In diesem Zusammenhang müsste geprüft werden, ob Aufgaben von anderen Gesundheitsfachberufen eigenverantwortlich wahrgenommen werden dürfen. Entsprechende Befugnisse und Vorbehaltsaufgaben müssten durch den Bundesgesetzgeber geregelt werden. Die hochwertigen Ausbildungen im Gesundheitswesen würden einer solchen Aufgabendelegation in jedem Fall den notwendigen Spielraum bieten. Auch die akademischen Fachkräftegruppen wie die Physician Assistants bedürfen einer bundesweit einheitlichen Regelung, bevor sie mit klaren Kompetenzen die Ärzteschaft rechtssicher entlasten können. Aber auch das reicht nicht. Die Leistungsabrechnung der nichtärztlichen Fachgruppen muss einen festen Rahmen bekommen, der wiederum bundes- (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) einheitlich geregelt ist. In Zuge dessen könnte dann diskutiert werden, ob sich das bisherige Abrechnungssystem, für das der Arzt-Patienten-Kontakt relevant ist, zukünftig nach dem Praxis-PatientenKontakt richten könnte. Wir begrüßen in Schleswig-Holstein jeden Vorstoß, der die Versorgung neu denkt und strukturiert. Sobald der Bund klare Abgrenzungen festgelegt hat, werden wir unser System den neuen Vorgaben anpassen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abschließend und drittens: Die zahlreichen strukturellen Herausforderungen des ambulanten Sektors können durch einen fachübergreifenden Austausch konkreter benannt und bewältigt werden. Dazu gibt es ein Gremium: Das gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V und seine Untergruppen böten einen geeigneten Rahmen, um aus der geballten Expertise unseres Landes geeignete Lösungen zu entwickeln. Dabei wird es auch um einen ausführlichen Dialog mit den Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens gehen, der dann die Entscheidungen in der Bedarfsplanung unterstützen könnte, damit der ambulante Sektor langfristig mit seinen wachsenden Anforderungen Schritt hält. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
