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Claus Ruhe Madsen

25.09.2025 Sitzungen 20/97

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema Tarifbindung und Tariftreue im Vergaberecht ist nicht neu, weder auf Bundes-, noch auf Landesebene. Eine der ersten Debatten, bei der ich im Landtag gesprochen habe, befasste sich mit genau dieser Thematik. Damals ging es um den Gesetzentwurf der Fraktionen von SSW und SPD zur Neuauflage eines Tariftreuegesetzes. Im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf, aber auch in Umsetzung des Koalitionsvertrages, haben wir uns sehr intensiv mit der Frage befasst, ob die Tarifbindung mit Hilfe des Vergaberechtes gesteigert werden kann, ohne den bürokratischen Aufwand zu erhöhen. Das Ergebnis unserer Prüfung war und ist immer noch: Nein; das ist schlichtweg nicht möglich. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Daher haben wir auch weder im Vergabegesetz Schleswig-Holstein noch in der schleswig-holsteinischen Vergabeverordnung Regelungen zur Bezahlung in Anlehnung an Tarifverträge aufgenommen und letztlich den vom gesetzlichen Mindestlohn überholten und damit ins Leere laufenden Vergabemindestlohn gestrichen. Es ist aus guten Gründen auch nicht geplant, dieses für Schleswig-Holstein zu ändern. Der Bund verspricht sich mit seinem Gesetz nicht nur eine Erhöhung der Tarifbindung, sondern insbesondere, vermeintliche kalkulatorische Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes zu beseitigen. Das ist selbstverständlich eine ehrenwerte und grundsätzlich positive Zielsetzung. Es ist (Minister Claus Ruhe Madsen) allerdings schon zweifelhaft, ob sich die Vorgabe von Tarifbedingungen unmittelbar oder nur mittelbar positiv auf eine Steigerung der Tarifbindung auswirken kann. Wir haben zudem auch Bedenken, dass derartige Regelungen im Vergaberecht EU-rechtlich zulässig sind. Aber selbst wenn man diese Rechtsunsicherheiten in Kauf nehmen wollte – offenbar schätzen der Bund und einige Länder die rechtliche Problematik anders ein –, geht das Ganze jedenfalls nicht ohne erheblichen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Diese Feststellung ist nach meiner Einschätzung auch unstrittig. In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, dass die öffentliche Hand keineswegs gezwungen ist, immer nur das günstigste Angebot zu bezuschlagen. Das Vergaberecht bietet zahlreiche Alternativen, beispielsweise einen Festpreis auszuloben und das qualitativ beste Angebot gewinnen zu lassen. (Kianusch Stender [SPD]: Die Ausschreibung will ich einmal sehen!) Die Tarifautonomie ist ein wichtiges und sogar verfassungsrechtlich geschütztes Gut. Allerdings ist damit auch die sogenannte negative Koalitionsfreiheit geschützt. Mit dieser Freiheit geht meiner Ansicht nach auch zwingend die Möglichkeit einher, im Wettbewerb etwaige Kalkulationsvorteile nutzen zu können. Vor diesem Hintergrund haben die Sozialpartner mit dem Tarif- und Vergabegesetz und dem Arbeitgeberentsendegesetz wirksame Mittel in der Hand, Tarifverträge auf alle Unternehmen einer Branche bundesweit oder auch nur regional zu erstrecken. Einen weitergehenden staatlichen Eingriff in der Tarifhoheit der Sozialpartner sollte es meiner Überzeugung nach nicht geben. (Vereinzelter Beifall CDU – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Die Begründung des Tariftreuegesetzes des Bundes gibt nicht einmal ansatzweise den tatsächlichen erheblichen bürokratischen Aufwand wider, den die Unternehmen bei der Teilnahme an der Ausschreibung aufwenden müssen. Es sind bei Weitem nicht nur etwaige Berichtspflichten, die der Bund als Aufwand nennt, sondern vor allem der Aufwand der Unternehmen, der dadurch entsteht, dass sie die gegebenenfalls unternehmensfremden Vergütungen und sonstige Regelungen auf diejenigen Mitarbeiter anwenden müssen, die in diesem Auftrag eingesetzt werden – und das auch noch differenziert auf den Stundenanteil, der auf den Auftrag entfällt. Auch das möchte ich klarstellen. Der Aufwand fängt nicht erst für die ausgewählten Unternehmen nach Auftragserteilung an. Nein, jeder Bieter muss all diese Parameter bereits bei der Kalkulation des Angebotes berücksichtigen. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] Drei Dinge liegen mir besonders am Herzen. Erstens: Natürlich ist die Landesregierung für eine gute und faire Bezahlung. Zweitens: Das Vergaberecht ist aber nicht das richtige Werkzeug, dieses zu erreichen. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] Die damit einhergehende Bürokratie ist unabhängig von rechtlichen Problematiken nicht hinnehmbar. Und drittens: Eine fehlende Tarifbindung oder auch nur eine von ausgewählten Vorgaben abweichende tarifvertragliche Regelung machen die Unternehmen nicht per se zu schlechten Arbeitgebern. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] Die Tarifbindung wird unseres Erachtens durch derartige Regelungen nicht gesteigert. Es ist vielmehr zu befürchten, dass weitere bürokratische Vorgaben und Erschwernisse viele Unternehmen von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen eher abhalten werden. Das haben wir im Übrigen auch hier in Schleswig-Holstein gesehen. Das Tariftreuegesetz wurde auch aus diesem Grund in der letzten Legislatur abgeschafft. Weniger Wettbewerb kann eigentlich niemand ernsthaft für wünschenswert halten. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Für viele Auftraggeber ist es jetzt schon eine Herausforderung, genügend Bieter für Ausschreibungen zu finden und Auftragnehmer, die für die Daseinsvorsorge so dringend benötigt werden, zu gewinnen. Aber das ist letztlich eine Problematik, die der Bund für sich selbst bewerten muss, da das Bundestariftreuegesetz nur für Vergaben des Bundes und seine nachgeordneten und beherrschten Stellen gilt. Allerdings ist nicht zu vergessen, dass sich diese Vorgaben auch auf alle schleswig-holsteinischen Unternehmen auswirken werden, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) die sich an Bundesaufträgen beteiligen. Wenn der Bund meint, das für seinen Bereich machen zu (Minister Claus Ruhe Madsen) müssen, dann soll der Bund das machen. Klar ist, in Schleswig-Holstein machen wir es nicht, (Beifall CDU und FDP) weil es nichts bringt und unsere Unternehmen nur unnötig belastet werden. Wir werden dem also im Bundesrat nicht im Wege stehen. Ich halte es trotzdem für eine falsche Entscheidung des Bundes. (Beifall FDP) Ich möchte nur auf die aktuelle Situation, in der wir uns befinden, hinweisen. In der Tat werden wir viele Aufträge vergeben. Aber stellen Sie sich einfach einmal das Beispiel vor, dass die Bundeswehr ein innovatives, kleines Start-up benötigt, um eine Spezialdrohne zu entwickeln. Wäre denn dieses Unternehmen tarifgebunden? (Beate Raudies [SPD]: Das ist doch ein Kokolores-Beispiel!) – Nein, das ist kein Kokolores-Beispiel, sondern genau die Situation, in der wir uns im Moment befinden. Ich bin mir nicht sicher, ob das alles förderlich ist. Es gibt eine kleine Ausnahme bei der Vergabe bei einem Start-up von 50.000 auf 100.000 Euro. Aber eine moderne Drohne kann durchaus mehr kosten. Ich bin überzeugt, dass dieses Gesetzesvorhaben im Bund für uns einen Nachteil hat. – Vielen lieben Dank. (Beifall CDU)

Protokoll ↗