Sybilla Nitsch
Geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! „Manche leuchten“ steht an der Universitätsbibliothek in Kiel. (Zurufe) Aber jetzt zum Thema! Wenn ich mir vergangene Debatten zu Tariftreue und Vergabe in Erinnerung rufe, frage ich mich: Warum müssen wir heute über das geplante Bundestariftreugesetz sprechen? Für mich und andere in dieser Runde bleiben gesetzliche Regelungen in diesem Bereich logisch und mit Blick auf manche Branchen sogar zwingend notwendig. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Für andere ist und bleibt der Ansatz, auf dem Gesetzesweg dafür zu sorgen, dass zumindest öffentliche Aufträge an gewisse Standards geknüpft werden, völlig verwerflich. Gefühlt haben wir alle Argumente so oft ausgetauscht, dass man sich sehnlichst einen konstruktiven Weg nach vorne wünscht. Auch wenn es mir beim Blick auf den FDP-Antrag nicht ganz leichtfällt, bleibe ich hoffnungsvoll. Wenn wir uns die aktuelle Entwicklung in Berlin anschauen, dann hat der Antrag der FDP natürlich seine Berechtigung. Man mag von dem finanzpolitischen Instrument halten, was man will, aber der Bund hat mit einem Sondervermögen Infrastruktur ein 500-Milliarden-Investitionsprogramm beschlossen, das man als durchaus ambitioniert beschreiben kann. In den kommenden Jahren werden hier- (Sybilla Nitsch) durch zahlreiche öffentliche Aufträge entstehen. Eine Vielzahl an Unternehmen wird an entsprechenden Ausschreibungen teilnehmen. Parallel dazu will der Bund durch ein eigenes Tariftreuegesetz dafür sorgen, dass seine Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifliche Standards gewährleisten, oder – anders gesagt – dass alle, die im Rahmen dieser Aufträge arbeiten, ordentlich bezahlt werden. Da könnte man sagen: So weit, so gut, denn für uns vom SSW ist ein solches Vorgehen schlüssig. Aber die FDP sieht hier offensichtlich den nächsten unzulässigen Eingriff in die Tarifautonomie und verweist wieder einmal auf den vermeintlich viel zu hohen bürokratischen Aufwand. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das stimmt!) Da bleibt mir aber nichts anderes übrig, als wieder einmal auf die Vorteile von gesetzlichen Lösungen in den Bereichen Tariftreue und Vergabe hinzuweisen. Wir sind jedenfalls aus voller Überzeugung mit auf den Antrag der SPD gegangen. In Zeiten so umfassender Investitionen aus öffentlicher Hand ist eine möglichst hohe Tarifbindung wichtiger denn je. Der Trend geht in die entgegengesetzte Richtung. Bekanntlich binden sich immer weniger Unternehmen an entsprechende Tarifverträge. Für viele Beschäftigte führt das zu echten Nachteilen bei Arbeitsbedingungen und Bezahlung. Ein Bundestariftreuegesetz sorgt logischerweise für eine höhere Tarifbindung. Die stärkt nicht nur faire Löhne, sondern auch einen fairen Wettbewerb. Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, sind ohne eine solche Regelung oft im Nachteil. Viele bewerben sich erst gar nicht. Denn nicht tarifgebundene Konkurrenten können den Preis für ihre Waren und Dienstleistungen durch geringe Personalkosten drücken. Auch mit Blick auf die Landesebene und unsere gemeinsame Geschichte mit diesem Thema muss ich mich wiederholen. Die FDP und einige Kollegen aus der Koalition mögen sich weiterhin dafür feiern, aber die Abschaffung des vom SSW initiierten Tariftreue- und Vergabegesetzes ist und bleibt ein Fehler. (Beifall SSW) Gleiches gilt für die Streichung der Bindung an den Mindestlohn im Vergabegesetz. Es gibt weder Jubelschreie über die vermeintliche Entlastung in Sachen Bürokratie, noch trägt unser Regelwerk dazu bei, faire Löhne und eine faire Unternehmenssowie Vergabekultur zu fördern. Es ist auch kein Geheimnis, dass Verweise auf den allgemeinverbindlichen Mindestlohn nicht allen Beschäftigten helfen. Wenn wir uns zum Beispiel die Reinigungsbranche anschauen, dann werden immer wieder Fälle bekannt, in denen dieser eben nicht gezahlt wird, weil man das über andere Methoden umgeht. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ganz grundsätzlich fällt es mir weiterhin sehr schwer zu verstehen, warum man sich so vehement gegen gesetzliche Standards für öffentliche Aufträge sperrt. Wir reden hier über öffentliche Gelder. Für diese Gelder müssen Standards gelten – natürlich auch in der Arbeit. (Beifall SSW und Beate Raudies [SPD] – Zuruf Ole-Christopher Plambeck [CDU]) Für den SSW ist völlig klar, dass diese natürlich mit konkreten Standards verbunden werden müssen. Dazu müssen auch Vergaben entzogen werden können. Andernfalls haben wir doch überhaupt keine Handhabe, wenn Auftragnehmer oder auch Subunternehmer Lohndumping betreiben oder andere Standards unterlaufen. Bei der Diskussion um das Vergabegesetz ging es um den Bürokratieabbau. Liebe Kolleginnen und Kollegen: Wenn ich ein Kreuz auf einem einfachen Formblatt setze und erkläre: „Ja, ich zahle den Mindestlohn“, was ist daran Bürokratie, wenn die Leute es nach ihrer Auffassung eh sollen? (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das hat ja nichts mit Tariftreue zu tun!) Wir fordern also weiterhin, dass öffentliche Vergaben an Tarifbedingungen und sozial-ökologische Kriterien geknüpft werden. Denn wenn wir dies nicht tun, schwächen wir unsere tarifgebundenen Betriebe zulasten der Beschäftigten, der Umwelt und des Klimas. Das kann weder in Schleswig-Holstein noch im Bund das Ziel sein. – Vielen Dank. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)
