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Nelly Waldeck

GRÜNE 25.09.2025 Sitzungen 20/97

Ich finde, dieses Thema, was und wen Eigenverantwortung stärkt, wirklich eine spannende Diskussion. Denn hier sitzen ja viele Kommunalpolitiker_innen, und auch viele, die mal versucht haben, eigenverantwortlich in ihrer Kommune zu entscheiden, wie schnell die Autos an der Schule vorbeifahren sollen. Ziemlich viele werden berichten können, wie herausfordernd es in unserem aktuellen, sehr bürokratischen, sehr langen Straßenverkehrsgesetz ist, eine Temporeduzierung umzuset- (Dr. Bernd Buchholz) zen, wenn alle, die in einer Gemeinde wohnen, das wollen. Das ist für mich kein Ansatz. Ist das Ihre Vorstellung von Eigenverantwortung, dass der Bundesgesetzgeber drastisch einschränkt, was die Kommunen in ihrer Freiheit entscheiden dürfen? – Ganz im Gegenteil, Frau Kollegin Waldeck. Sie wissen genau, wie der Weg dahin ist. Weil wir diese Probleme, dass die Kommunen vor der Schule schon gerne ein Tempo-30-Limit hätten, kannten, haben wir in der Verkehrsministerkonferenz schon im Jahr 2022 die erste Lockerung des Themas umgesetzt und gesagt, die Gefahrenlage, die eigentlich Voraussetzung für die Anordnung einer solchen Tempo-30-Zone ist, muss vor Schulen und Krankenhäusern nicht mehr nachgewiesen werden. Dann waren es aber nur 300 Meter. Den Kommunen waren dann aber diese 300 Meter vor dem Kindergarten, vor der Schule zu wenig, und deshalb hat es die zweite Novelle gegeben. Dabei ist die Notwendigkeit einer Gefahrenlage gänzlich weggefallen. Das ist gut so, weil das Gestaltungsspielraum für die Kommunen gibt. Aber das verändern Sie mit Ihrem Antrag hier doch nicht. Vielmehr tun Sie mit Ihrem Antrag hier gerade so, als müsse man da noch mehr machen und noch mehr berücksichtigen. Mea Culpa, sage ich. Natürlich ist dieser Schulwegerlass unter meiner Führung des Verkehrsministeriums entstanden.

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