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Beate Raudies

25.09.2025 Sitzungen 20/97

Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Dorit Stenke, das Wort. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Tatsächlich, das ist ein wichtiges Thema. Die Besoldung der Schulleitungen an Förderzentren ist ein bedeutsames Thema. Deswegen haben wir das Thema auch auf unsere Agenda gesetzt. Zugegebenermaßen war das 2020, und wir hatten uns vorgestellt, dass wir damit ein bisschen schneller unterwegs sein können. Sie werden vielleicht gleich verstehen, warum das nicht gelungen ist. Wichtige Stationen sind nämlich dabei zu beachten, das eine ist das Besoldungsgesetz, und das andere sind die Rahmenbedingungen der Arbeit an den Förderzentren. Ausgangspunkt dafür ist unser Inklusionsbericht von 2020. Dort haben wir angekündigt, die Besoldungsstruktur von Schulleitungen an Förderzentren zu überprüfen. Ich weise einmal darauf hin, dass diese Besoldungsstruktur seit 2008 unverändert ist. Zwischen 2008 und 2020 liegen ein paar Jahre, in denen das auch schon vorher hätte in Angriff genommen werden können, nur um das einmal für die Annalen hier festzuhalten. (Beifall CDU und Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir hingegen haben die Hinweise, dass die gesetzlichen Regelungen zur Besoldung möglicherweise die Realität nicht mehr abbilden, ernst genommen und haben jetzt geschaut, wie können wir das, was im geltendem Besoldungsrecht festgelegt wurde, so verändern, dass eben nicht ausschließlich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler am Förderzentrum die Grundlage für die Besoldung und für die Berechnung der Besoldung ist. Denn die Verhältnisse – wir haben es gerade eben schon gehört, wir wissen das alle – haben sich deutlich verändert. Die Inklusion wurde hier in Schleswig-Holstein erheblich ausgebaut, sodass heute die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Förderzentren viel niedriger ist und deutlich mehr Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Bedarfen inklusiv beschult werden. Das führt uns natürlich zu den Fragen, erstens, wie viele Sonderpädagogen es für die Aufgabe der Inklusion braucht – das ist eine Frage, die bear- (Ministerin Dr. Dorit Stenke) beitet wurde –, und zweitens, wie die Stellen der Förderzentrumsleitungen zu bewerten sind. Es gibt also heute weniger Schulkinder an Förderzentren, weil mehr Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarfen inklusiv an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden. Das ist wunderbar, das ist richtig, und das ist ein Weg, den wir in keiner Weise infrage gestellt haben und den wir weitergehen werden. (Beifall CDU, Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich habe an dieser Stelle schon sehr oft dargestellt, wie sich dieser Anstieg der Exklusionsquote erklären lässt. Wir haben dazu im Moment eine bundesweite Arbeitsgruppe innerhalb der KMK, weil es ein Phänomen ist, das es nicht nur in SchleswigHolstein gibt, sondern auch in anderen Ländern. Das hat mit sehr komplexen und sehr schönen Entwicklungen im medizinischen Bereich zu tun. Der Anteil an Schülerinnen und Schülern mit schweren geistigen Behinderungen ist stark gestiegen. Das ist ja wunderbar, weil es medizinisch möglich war, dass diese Kinder überleben können und eben mit auf der Welt sind und in unsere Systeme integriert und unterrichtet werden. Es ist aber gleichzeitig schwierig, diese Kinder inklusiv zu unterrichten. Das ist das Phänomen, warum es zu diesem Anstieg dieser vermeintlichen Exklusionsquote kommt. Ich glaube, wir werden uns damit sicherlich noch weiter beschäftigen müssen, deswegen das nur einmal hier in Klammern. Es eröffnet sich jetzt, und das ist richtig dargestellt worden, ein Spannungsfeld, das in Fachkreisen das Ressourcenetikettierungs-Dilemma genannt wird. Das beschreibt das Problem, dass die Ressourcenzuweisung offensichtlich dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf folgt und Ressourcen auf Basis der Diagnosen zugewiesen werden. Das ist aber gar nicht im Sinne einer inklusiven Beschulung, denn wir wollen ja die Förderung in den Mittelpunkt stellen und nicht die Diagnosen. Deswegen müssen wir dieses Thema anders angehen und anders lösen. Zudem sind seit 2008, wie wir alle wissen, die Schülerzahlen insgesamt sehr gestiegen und damit die Zahl der Kinder mit verschiedenen Förderbedarfen und die Zahl – das habe ich eben schon ausgeführt – derjenigen mit differenziert unterschiedlichen Förderbedarfen. An den Förderzentren selbst aber und in unseren Berechnungsgrundlagen ist die Zahl rechnerisch gleichgeblieben, eben weil uns das Besoldungsgesetz das so vorgegeben hat, weil nicht die realen Schülerzahlen zugrunde gelegt werden, sondern die Zahlen des Schuljahres 2008/2009 regelmäßig überrollt, das heißt unverändert übernommen werden. Andere Kriterien standen bisher nicht zur Verfügung. Jetzt haben wir daran gearbeitet, und das ist das, was vielleicht ein bisschen die Länge dieser Zeit erklärt, neben der Tatsache, dass während der Pandemie Arbeitsgruppen und Ähnliches nur sehr schwer tagen konnten. Das wissen Sie aber alles selbst. Jetzt haben wir gesagt, wir arbeiten das auf. Wir haben jetzt Folgendes getan: Zuerst haben wir, was auch schon erwähnt wurde, mehr Stellen für Sonderpädagogen ins System eingebracht, und zwar regelmäßig jedes Jahr 70 zusätzliche Stellen, sodass wir jetzt insgesamt 490 Stellen geschaffen haben. Wir haben es außerdem ermöglicht, dass sonderpädagogische Fachkräfte an den Förderzentren jetzt unbefristet beschäftigt werden können. Auch das ist im letzten Jahr umgesetzt worden. Wir haben außerdem ein Förderzentrum für Autismus eingerichtet, was uns ermöglicht, auch dieses Thema noch einmal aus einer ganz anderen fachlichen Perspektive und deutlich besser zu bearbeiten. Es ist also mitnichten nichts passiert. Um diese Zuweisung, das ist der zweite wichtige Punkt, tatsächlich bedarfsbezogen und systematisch bedarfsbezogen machen zu können, brauchte es die Etablierung eines weiteren Kriteriums. Dieses Kriterium haben wir mit dem Sozialindex gefunden, der zunächst nur für die PerspektivSchulen entwickelt wurde, seit Beginn des Startchancen-Programms jetzt aber auch für alle Schularten vorliegt. Dieser Schritt ist im Jahr 2024 geschafft worden. Wir konnten auf dieser Basis dann, und auch das ist schon passiert, die Erkenntnisse aus dem Sozialindex für eine Anpassung des Planstellenzuweisungsverfahrens nutzen. Die Grundlage der Stellenzuweisung ist jetzt die tatsächliche Zahl aller Schülerinnen und Schüler an den Förderzentren und im Einzugsbereich der Förderzentren. Wir haben den Index für alle Schulen hinterlegt, sodass es quasi für die Schulen, die besonders belastet und in besonders belasteten Regionen sind, noch einen Zuschlag gegeben hat. Die aktuelle Aktualisierung des PZV – und das ist ja für die Schulen entscheidend, weil sie dadurch mehr Lehrkräfteressource haben – ist bereits in diesem Schuljahr – 2025/2026 – umgesetzt worden. Auf dieser Basis können wir jetzt die Eingruppierungen der Schulleitungen in den Förderzentren (Ministerin Dr. Dorit Stenke) prüfen, weil wir jetzt belastbare Kriterien haben, die wir vertreten können. (Beifall CDU, Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Mit der Stellenanzahl haben wir nämlich die maßgebliche Bewertungsgrundlage, aus der sich die Anpassung ableiten lässt. Diese Stellenanzahl ist eben nicht mehr nur abhängig von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler am Förderzentrum, wie ich gerade ausgeführt habe. Jetzt werden wir das für jedes einzelne Förderzentrum überprüfen, und dann werden wir bis Ende des Schuljahres feststellen, ob wir eine Rechtsgrundlage ändern müssen, nämlich das Besoldungsgesetz, auf dem das alles basiert. Wenn das der Fall ist, dann werden wir das selbstverständlich in Angriff nehmen und werden das tun. Wenn wir die Möglichkeit sehen, die Lehrkräfte, die bisher sehr unterschiedlich und sehr ungerecht eingruppiert sind, im Vorgriff entsprechend besolden zu können, wie Sie es ja angeregt haben, Herr Habersaat, dann werden wir auch selbstständig das in Angriff nehmen, wenn wir das tun dürfen, denn es ist eine besoldungsrechtliche Frage, die ich an dieser Stelle jetzt nicht abschließend bewerten möchte. Auch dieses Thema nehmen wir mit und haben das auf dem Zettel, sodass wir also das Thema bis zum Ende dieses Schuljahres gelöst haben werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beifall Martin Habersaat [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP])

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