Anette Röttger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Schleswig-Holstein leisten 83 Förderzentren und die 17 Verbundsysteme in den Kreisen und kreisfreien Städten mit multiprofessionellen Teams die Arbeit der inklusiven Bildung. Ich danke allen, die sich hier täglich mit viel Geduld, Ausdauer und Durchhaltevermögen für den Spracherwerb, die Vermittlung basaler Kompetenzen und für das Erreichen schulischer Abschlüsse engagiert einbringen. Sie tragen wesentlich dazu bei, dass junge Menschen mit Beeinträchtigungen und Förderbedarfen befähigt werden, ihren persönlichen Platz zu finden und in die Lage versetzt werden, ein weitgehend eigenverantwortliches Leben zu führen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insbesondere Kinder mit festgestellten Förderbedarfen benötigen vertraute Ansprechpartner und beständige Bezugspersonen. Das erfordert Lehrerpersönlichkeiten der Sonderpädagogik, die mit viel Fachkompetenz und pädagogischem Geschick, aber auch mit einem ganz genauen Blick auf die individuellen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit individuell ausgeprägten und anerkannten Förderbedarfen agieren. Ich bin dankbar, dass der vor zehn Jahren mit dem Klemm-Gutachten eingeforderte Sonderpädagogische Stellenaufwuchs von insgesamt 490 Stellen in den vergangenen Jahren bis auf die letzte Tranche von 70 Stellen, bei der wir jetzt noch sind, inzwischen immerhin fast vollständig umgesetzt ist. Schulleitungen von Förderzentren sind verantwortlich für den professionellen Umgang mit individuellen Förderbedarfen jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Förderzentrums. Die Schulleitungen wirken sowohl in den Förderzentren als auch in den dazugehörigen Regelschulen. Sie halten die Fäden zusammen, sie sind Motor und Management in einem multiprofessionellen und damit in einem sehr komplexen System, in dem jeder einzelne gesehen werden muss – egal ob inklusiv in der Regelschule oder vor Ort im Förderzentrum beschult. Es gilt, diese vielfältigen Herausforderungen im Alltag personell und organisatorisch gut und klug zu koordinieren. Schleswig-Holstein hat bundesweit den höchsten Inklusionsanteil. Rund sieben Prozent der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe eins bis zehn hatten im Erfassungszeitraum des letzten Inklusionsberichts einen anerkannten sonderpädagogischen Förderbedarf. Von den Schülerinnen und Schülern mit anerkanntem Förderbedarf wurden in dem Jahr 2022/23 rund zwei Drittel inklusiv in der Regelschule beschult, und ein Drittel besuchte das Förderzentrum. Als CDU haben wir uns im Sinne der individuellen und passgenauen Bildungsangebote für Kinder mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen schon immer für den Erhalt der Förderzentren eingesetzt. Die Zahlen sprechen für sich. Das soll so bleiben. (Beifall CDU – Martin Habersaat [SPD]: Nein!) Mit gestiegenen Inklusionsquoten und zunehmenden Förderbedarfen haben sich die Verantwortungsbereiche und Anforderungen der Leitungen der Förderzentren verändert. Neben den pädagogisch-didaktischen Anforderungen von Schulleitungen sind Kompetenzen im Bereich Organisation, Qualitätsmanagement und Netzwerkarbeit gefordert. Inwieweit diese geänderten Parameter bei Leitungsaufgaben zu einer veränderten Stellenbewertung führen können, wird im Ministerium erarbeitet und rechtlich geprüft. (Martin Habersaat [SPD]: Seit fünf Jahren!) – Gut Ding braucht Weile, Herr Habersaat. (Lachen SPD) Vor dem Hintergrund der Coronapandemie verzögerte sich die Arbeit der Arbeitsgruppe, die sich um die Weiterentwicklung der Besoldungsstruktur kümmert. Inzwischen liegen die Ergebnisse vor. Im ersten Schritt wurde im März 2025 für die Personalzuweisung der Förderzentren ein Kriterium eingefügt, das die genaue Anzahl der festgestellten und zu erwartenden Förderbedarfe im Zuständigkeitsbereich der Schule berücksichtigt. Für das laufende Schuljahr wurde diese Grundlage für die Zuweisung der Lehrerwochenstunden an Förderzentren angepasst. Im nächsten Schritt kann die Prüfung der Besoldungsstruktur der Schulleitungen an Förderzentren nun fortgeführt und bis zum Ende des Schuljahres abgeschlossen werden. Wir be- (Anette Röttger) grüßen diese Vorgehensweise der Landesregierung hin zu einer sachgerechten, transparenten und leistungsgerechten Besoldung der Schulleitungen. Ich bitte daher um Zustimmung zum Antrag. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Martin Habersaat [SPD]: Genauigkeit geht vor Schnelligkeit!)
