Dr. Hermann Junghans
Sehr geehrtes Präsidium! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotz der Fehler und Mängel beim öffentlichen Rundfunk, wie sie gerade jetzt wieder in der Diskussion sind, brauchen wir den öffentlichrechtlichen Rundfunk, aber er muss reformiert werden. Die Drohungen mit Gebührenentzug oder die (Dr. Hermann Junghans) Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind deshalb völlig fehl am Platz. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss nicht kleiner oder größer, er muss besser werden. Das gilt insbesondere in Zeiten wie diesen, in denen unser demokratisches System sowohl von innen als auch von außen bedroht wird. Wir begrüßen deshalb die Fortschritte, die beide zur Abstimmung stehenden Medienstaatsverträge mit sich bringen, auch wenn uns bewusst ist, dass uns der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Zukunft weiter beschäftigen wird. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Heute geht es nur um einen Staatsvertrag!) Medienstaatsverträge haben seit dem Jahr 2020 eine Nummerierung. Nun liegen uns der Siebte und der Achte Staatsvertrag zur Beschlussfassung vor, und wir wissen, dass in Zukunft weitere Verträge folgen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aber nicht heute! Der Achte liegt nicht vor!) Herr Kollege Buchholz, der Siebte Staatsvertrag ist allerdings ein ganz besonderer; er trägt zu Recht das Attribut „Reformstaatsvertrag“. Weil aber auch diese Reform keine abschließende ist, könnte man den Siebten Medienstaatsvertrag auch ersten Reformstaatsvertrag nennen. Die Reform verfolgt zum einen das Ziel, die Rundfunkgebühren nicht im Übermaß steigen zu lassen, und zum anderen, vereinzelt festgestellten Selbstbedienungsmentalitäten, die es im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegeben hat, wirksam etwas entgegenzusetzen. Das Ziel sind mehr Transparenz bei den Finanzen und mehr Effizienz in der Leistung. Das bringt auch die Reduzierung von Programmen mit sich. Knapp ein Viertel der Programme soll zukünftig entfallen. Daraus muss sich aber kein Informationsverlust ergeben, wenn dafür die Zahl der Wiederholungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk reduziert wird und die Inhalte sendezeitunabhängig auf gemeinsamen Plattformen besser als bisher auffindbar sind. Gerade vonseiten der privaten Mitbewerber wird befürchtet, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Vorgaben des Reformstaatsvertrags umgehen könnte. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass wir zukünftig mit weiteren Staatsverträgen nachschärfen müssen. Zudem ist noch völlig unklar, welche zukünftigen neuen technischen Entwicklungen weitere Vertragsanpassungen erforderlich machen werden. Wenn es den Anstalten nicht gelingen sollte, sich auf eine übersichtliche Plattform zu einigen, mit der alle Inhalte aufgerufen werden können, würde auch das weiteren rechtlichen Anpassungsbedarf auslösen. Ich nenne einen ganz wichtigen Punkt, den aktuellsten: Auftragsschärfung und Steigerung der Qualität. Ich nenne ein Beispiel, das ich über Jahrzehnte zurückverfolgen konnte. Ich habe früher gerne Auslandsjournal und Weltspiegel gesehen. Was da heute geboten wird, reicht bei Weitem nicht an das heran, was man da früher sehen konnte. Wenn ich mir arte mit offenen Karten angucke, dann ist das schon eher das, wie es früher einmal war, und wie ich mir erhoffe, dass es zukünftig wieder mehr sein sollte. Aber da reicht mir das Angebot rein quantitativ nicht. Ich nenne einen weiteren Punkt, und das ist wirklich der alleraktuellste: die Sicherung der Meinungsvielfalt innerhalb des demokratischen Spektrums und die Frage, wie sie repräsentativ, gleichmäßig im Angebot abgebildet wird. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Meine Damen und Herren, auch diese Diskussion ist nicht wirklich neu, aber sie ist hochaktuell. Ob es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelingen wird, diese Defizite ohne weitere rechtliche Vorgaben zu beheben, weiß ich nicht. Wenn er es nicht schafft, wird sich auch daraus rechtlicher Anpassungsbedarf ergeben. Ich nenne einen Unterpunkt, den vielleicht wichtigsten: Das muss auch für den Schutz von erfolgreichen und kritischen Journalisten vor Kollegenmobbing gelten. Da scheinen die Begebenheiten, die wir bislang haben, nicht zu genügen, und deshalb werden wir in Zukunft darüber nachdenken müssen, wie wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter verbessern werden. Aber heute haben wir erst einmal einen ganz wichtigen Reformschritt vor uns, und für den bitte ich Sie um Zustimmung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
