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Dirk Schrödter

24.09.2025 Sitzungen 20/96

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der neue Staatsvertrag modernisiert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, macht ihn digitaler, macht ihn schlanker, macht ihn effizienter. (Beifall CDU, Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Er baut auf den bereits umgesetzten Reformen auf, einem flexiblen Programmauftrag, strengere Regeln für Compliance und Gremienkontrolle, Anpassungen an den Digital Services Act sowie einer Neuausrichtung des Jugendmedienschutzes. All das sind Themen und Staatsverträge, die wir hier in diesem Hause in den letzten Monaten schon behandelt haben. Zentraler Punkt ist in diesem Staatsvertrag sicher die weitere Profilschärfung mit Vorgaben zur zielgerechten Kommunikation an besondere Personengruppen, zum Auffinden von Bildungsangeboten und zur Sportberichterstattung für die gesamte Breite. Ganz besonders hervorzuheben – es ist mir ein persönliches Anliegen, dass ich betone – ist, dass die Regionalität in der Berichterstattung nochmals stärker herausgestellt werden muss – mit der Vorgabe für die ARD, einen Überblick über die gesamte regionale Geschehenslandschaft zu geben und die Lebenswirklichkeit der Menschen in ihren Ländern und Regionen abzubilden. Ein besonderer Schritt zur Profilstärkung stellt die Schaffung eines echten Public Open Space dar, für eine einheitliche Auffindbarkeit von öffentlichrechtlichen Inhalten und Angeboten im digitalen (Minister Dirk Schrödter) Raum. Die Umsetzung der Vorgabe einer gemeinsamen Plattformstrategie – auch das haben wir in diesem Haus schon miteinander beraten – erfordert in Zukunft eine portalübergreifende Nutzung von Inhalten mit einem individuellen Account. Zudem wollen wir – auch das ist eine wesentliche Neuerung – öffentlich-rechtlich beitragsfinanzierte Inhalte über die Grenzen der öffentlich-rechtlichen Anstalten hinaus auf privaten Plattformen sichtbar machen. Dazu gibt es eine Verpflichtung zur Kooperation mit Anbietern, die einen besonderen Beitrag zur Vielfaltssicherung leisten. Davon haben wir ja einige im Land. Das gilt nicht für alle, sondern diejenigen, die sich dem Gedanken des Public Value verpflichtet fühlen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Profilschärfung und strengere Angebotsüberwachung gehören zusammen. Das sind zwei Seiten einer Medaille. Anstalten und deren Leitung, insbesondere Programmverantwortliche, müssen noch genauer über die Erfüllungsqualität des Auftrags, den wir im Staatsvertrag festgelegt haben und stärken, Rechenschaft ablegen. Das möchte ich an dieser Stelle mit Blick auf die Debatte in der vergangenen Woche besonders betonen. Dazu sollen Kennzahlen und Verfahren entwickelt werden, die vergleichbare Leistungsanalysen ermöglichen; die Kriterien sind miteinander abzustimmen. Wir schaffen ein neues, unabhängiges Gremium, den sogenannten Medienrat, der diese Prüfung vornehmen und den Landesparlamenten dazu Bericht erstatten wird. Wir machen damit sehr deutlich, was wir vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwarten, nämlich die Programmerfüllung gemäß dem Programmauftrag deutlich umzusetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch Maßnahmen zur Kostendämpfung und zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit im Handeln sind im Staatsvertrag enthalten, zum Beispiel mit der Vorgabe zur Reduktion der Spartensender. Zwar wird das Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – da gibt es überhaupt keine Diskussion – in den Spartensendern besonders deutlich, aber warum sollen wir die wertvollen Inhalte der Spartensender in Nischen verstecken? Sie gehören ins Vollprogramm. Deshalb ist der Weg, die Inhalte im Vollprogramm zu haben, genau richtig. (Vereinzelter Beifall CDU) Auch im Hörfunk ist eine Reduzierung vorgesehen. Künftig sollen pro Anstalt vier Programme bestehen bleiben in den Bereichen Pop, Jugend, Kultur und Information, wodurch ein Fünftel der Angebote entfällt, ohne die zentralen Inhalte für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu gefährden. Die vorgesehene Begrenzung der Ausgaben für Sportrechte wird dafür sorgen, dass mehr Beitragsmittel für Berichterstattung und Produktion von öffentlich-rechtlichen Inhalten zur Verfügung stehen, insbesondere für die Maßnahmen zur Stärkung von regionaler Berichterstattung und dem Profil dort. Die Anstalten werden zukünftig zur Zusammenarbeit verpflichtet. Für überregionale Ereignisse gilt der Grundsatz der Arbeitsteiligkeit. Die Kooperationsvorgabe umfasst – das betone ich – alle Bereiche, insbesondere Verwaltung, Technik sowie die gemeinsame Nutzung von Studios im Ausland und im Inland. Für die ARD wird das Federführerprinzip oder das Einer-für-alle-Prinzip als Organisationsprinzip festgelegt. Zugleich ziehen wir saubere Grenzen zum Pressebereich. Telemedien dürfen nicht mehr presseähnlich sein. Das klären wir im Staatsvertrag deutlicher als bisher. Texte sind sendungsbezogen, und kommerzielle Aktivitäten im Auftragsbereich werden klar ausgeschlossen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Finanzierungsfragen bleiben in diesem Staatsvertrag außen vor und unbeantwortet. Gleichwohl haben die von mir beschriebenen Maßnahmen mit Blick auf die zukünftige Beitragsentwicklung natürlich einen kostendämpfenden Effekt. Das wird die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung leistet, weiter stärken, aber vor allem wird das dem Markenversprechen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch gerechter. Digitaler, schlanker, effizienter – so sieht die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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