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Dirk Kock-Rohwer

GRÜNE 24.09.2025 Sitzungen 20/96

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es schon ein paar Mal gehört, die Minority SafePack Initiative hat gezeigt, dass sich mehr als eine Million Menschen in Europa dafür eingesetzt haben, die Rechte autochthoner nationaler Minderheiten zu stärken; kulturell, sprachlich und strukturell. Als Grüne haben wir immer gesagt: Vielfalt ist Stärke, und Vielfalt braucht rechtlichen Schutz. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass die Kommission keine Rechtsakte vorschlagen muss, enttäuscht, aber sie entbindet uns nicht von unserer Verantwortung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und Uta Wentzel [CDU]) Das, was politisch möglich ist, muss politisch vorangetrieben werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass der Einsatz von Menschen, die für ihre Rechte, Sprache und Identität eintreten, folgenlos bleibt. Wir kämpfen Seite an Seite mit diesen Menschen – bei der EU und im Bund. Der Ministerpräsident hat sich bei EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für ein zuständiges Kommissariat für Minderheitenpolitik eingesetzt – leider nicht erfolgreich. Minderheiten sollen lediglich im Kommissariat für Krisenvorsorge und Management sowie Gleichberechtigung mitgedacht werden. Aber wir lassen nicht nach. Die Zuständigkeit muss in dem Ressortzuschnitt eines Kommissariats explizit auftauchen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, als SchleswigHolstein gehen wir voran, auch in Deutschland. Aber hier gestatten Sie mir eine persönliche Ergänzung zum Kollegen Dirschauer. Wenn wir den Punkt „Bürokratieabbau auf kommunaler Ebene“, der später hier beraten wird, genauer betrachten, so bin ich der Meinung, dass der geplante Wegfall der Berichtspflichten über Minderheiten auf kommunaler Ebene von verschiedenen Seiten noch einmal untersucht werden muss. Bürokratieabbau darf nicht zum Nachteil der Minderheiten werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Aber zurück zum Tagesordnungspunkt. Das Land hat eine Bundesratsinitiative eingebracht, mit der (Dirk Kock-Rohwer) ein neuer Absatz 4 in Artikel 3 Grundgesetz vorgeschlagen wird: „Der Staat achtet die Identität der autochthoSchleswig-Holstein hat die Initiative nicht nur eingebracht, um sie dann in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrates versauern zu lassen. Nein, wir haben sehr gute Chancen, dass wir eine Mehrheit erreichen. Dafür möchte ich der Landesregierung danken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Mir ist es wichtig zu betonen: Dieser Schritt ist kein symbolischer Akt. Es ist eine Zusage an diejenigen, die Kulturen, Sprachen oder Traditionen bewahren, trotz Assimilationsdruck, trotz Marginalisierung. Mit der Änderung des Grundgesetzes schaffen wir Rechtsverbindlichkeit. Minderheitenrechte sind dann nicht länger nice to have, sondern Bestandteil unserer Grundordnung. Europa ist in Vielfalt geeint. In Europa leben über 300 nationale Minderheiten. Wir haben es gehört, 50 bis 100 Millionen Menschen zählen sich dazu. 23 Amtssprachen gibt es in der EU und über 60 Regional- oder Minderheitensprachen. Wir leben in einem Europa, das sich stolz seine Werte wie Demokratie, Menschenrechte und kulturelle Vielfalt auf die Fahnen geschrieben hat. Gerade jetzt, in Zeiten, in denen Populismus und Ausgrenzung wieder lauter werden, müssen wir ganz klar sagen: Wer Minderheiten schützt, schützt Demokratie, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW, vereinzelt SPD und FDP) und wer Vielfalt wertschätzt, schafft Zusammenhalt. Wer diese Rechte ins Grundgesetz hebt, der sichert sie für zukünftige Generationen. Wir werden uns weiterhin für Minderheitenschutz einsetzen – und das Schöne ist: mit Ihnen allen gemeinsam. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, SSW und vereinzelt SPD)

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