Beate Raudies
Vielen Dank. – Frau Ministerin, dass Pensionslasten oder Pensionszahlungen aus dem Haushalt geleistet würden, steht nie zur Debatte. Das ist der Rechtsanspruch unserer Beamtinnen und Beamten, der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Den Versorgungsfonds haben wir seinerzeit angelegt mit dem Geld, das die Beamtinnen und Beamten durch Gehaltsverzicht eingezahlt haben, um das Anwachsen der Pensionszahlungen für den Haushalt abzudämpfen. Es war immer klar, dass wir damit nicht in voller Höhe die Pensionen zahlen wollen. Wir wollten den Anstieg abfedern. Was spricht jetzt dafür, von diesem Prinzip abzuweichen, nur weil der Anstieg geringer ist? – Erstens. Der Anstieg ist nicht nur geringer, sondern er flacht ab. Das heißt, wir haben absehbar in den nächsten zehn Jahren diesen Aufstieg nicht mehr und würden nach der bisherigen Logik des Versorgungsfondsgesetzes, die darin besteht, alles das, was über 1,5 Prozent an Steigerung der Kosten im Vergleich zum Vorjahr ist, wird aus dem Versorgungsfonds gedeckt, das nicht mehr brauchen. Zweitens. Die Logik, die der Versorgungsfonds hatte, nämlich wir packen alles hinein – Sie sprechen von Ansparen durch die Beamtinnen und Beamten –, was in den Jahren 1999 bis 2017 reduziert wurde, sehe ich auch. Deswegen halte ich es für wichtig, dass wir einen Grundstock erhalten. Das ist genau der Betrag von 641,1 Millionen Euro. Für die, die es nicht wissen: Das ist eine Ansparung, eine Senkung des Besoldungsniveaus um 1,8 Prozent bei den Besoldungsempfängerinnen und ‑empfängern, und bei den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern ist es in diesen Jahren eine Reduzierung des Niveaus von 75 Prozent auf 71,75 Prozent. Das ist genau der Betrag. (Ministerin Dr. Silke Schneider) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
