Kristina Herbst
Die Ministerin hat gesagt, dass sie weitermachen möchte. Oder möchten Sie noch eine Frage zulassen? Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Ich würde gern weitermachen. Ich habe jetzt zwei Fragen ausführlich beantwortet. Ich habe übrigens auch ganz bewusst diesen Dollpunkt angesprochen, denn ich möchte ja nicht eine Rede halten, in der ich nur bejubele, was wir alles machen, sondern darin auch auf die Punkte eingehen, die aus Ihrer Sicht kritisch sind, damit genau die Debatte hier eröffnet ist. (Zuruf: Das haben Sie gerade bejubelt! – Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der zweite Punkt, dass mit dem Haushaltsentwurf 300 Millionen Euro aus dem Versorgungsfonds entnommen und zur Deckung der Versorgungsausgaben eingesetzt werden: Das ist der Entwurf, das ist unser Vorschlag, und diese Entscheidung ist gefallen, meine Damen und Herren, nachdem ermittelt wurde, dass sich die künftigen Versorgungsausgaben deutlich moderater entwickeln als bisher angenommen. Das heißt, wenn man es bildlich sieht, flachen sie sogar ab. (Beate Raudies [SPD]: Das ist aber trotzdem kein Grund, das Geld da rauszunehmen!) Es ist mir wichtig, hier noch einmal zu betonen, dass die geplante Entnahme keinen Einfluss auf die künftigen Versorgungsbezüge hat. Die Pensionen sind gesichert, und das wissen auch alle hier. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Beate Raudies [SPD]: Das bestreitet niemand!) Der Anspruch auf eine verfassungskonforme Besoldung und Versorgung ist im Grundgesetz verankert und auch überhaupt nicht davon abhängig, ob ein Land einen Versorgungsfonds hat oder nicht. Wir sind uns natürlich darüber einig, dass der Versorgungsfonds in Schleswig-Holstein ein Erfolgsmodell ist. Wir werden daher einen Grundstock in Höhe von 641 Millionen Euro zur Absicherung im Versorgungsfonds belassen. Das ist genau der Betrag, der in den Jahren 1999 bis 2017 durch Reduzierungen im Besoldungs- und Versorgungsbereich angespart wurde.
