Kristina Herbst
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 35. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Aufgrund von Erkrankung sind heute von der CDU-Fraktion der Abgeordnete Hauke Göttsch und der Abgeordnete Sönke Siebke, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Bina Braun und die Abgeordnete Catharina Nies und von der SPD-Fraktion der Abgeordnete Niclas Dürbrook abwesend. Wir wünschen gute Besserung! (Beifall) Ich musste mich noch einmal vergewissern, aber ich freue mich, dass unsere Sozialministerin Aminata Touré nach ihrem Mutterschutz heute wieder dabei ist und nicht auf der Mutterschutzliste steht. Deswegen noch einmal: Herzlich willkommen! (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtungen sind heute von der Landesregierung am Nachmittag Herr Minister Claus Ruhe Madsen und Herr Minister Werner Schwarz an der Teilnahme an der heutigen Sitzung verhindert. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der vergangenen Woche erreichte uns die Nachricht von einem ungeheuerlichen Vorfall. In Flensburg fiel einem aufmerksamen Passanten ein Schild an einem Geschäft auf, das offen bekundete, dass Jüdinnen und Juden dort nicht willkommen seien. Was für eine hasserfüllte, menschenverachtende Äußerung – und das in aller Öffentlichkeit! Meine Damen und Herren, ich bin fassungslos darüber, dass rund 80 Jahre nach der Shoa, dem millionenfachen, geplanten Mord an Jüdinnen und Juden, so etwas in unserem Land geschieht. Ich möchte der Person im Namen von uns allen ausdrücklich danken, die nicht achtlos an dieser Hassbotschaft vorbeigegangen ist, die diesen Vorgang dokumentiert und zur Anzeige gebracht hat! (Beifall ganzes Haus) Das war der richtige Weg, die richtige Entscheidung, denn wegsehen, sich nicht einzumischen, wenn Antisemitismus in unserer Gesellschaft sichtbar wird, ist Wasser auf die Mühlen der Menschen, (Präsidentin Kristina Herbst) die diesen Hass verbreiten wollen. Schon die erschreckende Tatsache, dass es offenbar Menschen gibt, die aus rassistischen Gründen Betretungsverbote aussprechen und meinen, dies wäre ihr gutes Recht, spricht leider Bände. Dies hat auch nichts mit der Diskussion über die Grenzen des Sagbaren zu tun. Eine solche Äußerung ist schlicht und ergreifend antisemitisch und menschenfeindlich. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass Antisemitismus kein Randphänomen in unserer Gesellschaft ist, sondern dass wir alle – vor allem aber natürlich unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger – immer und überall im Alltag damit konfrontiert werden können. Als die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, als Angehörige demokratischer Parteien, die mit allen zu Gebote stehenden Mitteln für die Demokratie, für die Freiheit und für die Unverletzlichkeit und Würde eines jeden Menschen in diesem Land einstehen, bekunden wir heute gemeinsam unsere Abscheu über diese Tat. (Beifall ganzes Haus) Wir verurteilen diese wie jede andere Form antisemitischer Hetze, und wir stehen solidarisch hinter den Jüdinnen und Juden als integrativer Bestandteil unserer Gesellschaft. Ich fordere jede und jeden dazu auf, bei solchen oder anderen Vorfällen nicht zu schweigen, sondern zu handeln. Meine Damen und Herren, „Nie wieder!“, das dürfen nicht nur Worte sein, es fängt mit dem eigenen Handeln im eigenen Haus an. (Beifall ganzes Haus) Ich danke Ihnen. – Zur Tagesordnung überzugehen, ist nicht ganz einfach. Ich danke Ihnen noch einmal dafür, dass wir dieses Statement gemeinsam abgeben konnten. Meine Damen und Herren, die Fraktion der FDP hat im Wege der Dringlichkeit mit der Drucksache 20/3611 einen Dringlichkeitsantrag vorgelegt. Die Verantwortung für die Open Source-Umstellung liegt bei der Landesregierung Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/3611 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest, dass für die Feststellung der Dringlichkeit das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit besteht. Wer für die Dringlichkeit ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Damit ist die Dringlichkeit gegeben. Ich schlage vor, den Antrag als Tagesordnungspunkt 39 A in die Tagesordnung einzufügen. Die Parlamentarischen Geschäftsführungen haben sich darauf verständigt, dass der Tagesordnungspunkt heute Nachmittag nach dem Tagesordnungspunkt 2 aufgerufen wird und dass Tagesordnungspunkt 5 am Freitag nach Tagesordnungspunkt 45 aufgerufen wird. – Ich höre keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren. Ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 10, 24, 25, 40 bis 44 und 47 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung sollen die Tagesordnungspunkte 11, 14, 20 bis 23, 30, 37, 38 und 46 abgesetzt werden. Zur gemeinsamen Beratung sind die Tagesordnungspunkte 3 und 4 – Haushaltsberatung 2026 – und 17 und 48 – Landesstraßensanierung – vorgesehen. Ein Antrag zu einer Fragestunde liegt nicht vor. Wann wir die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufrufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 35. Tagung. Heute Abend um 19 Uhr findet in Büdelsdorf der diesjährige Einsatzkräfteempfang des Landtages statt. Wir werden daher heute unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis circa 17:45 Uhr, morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis 18 Uhr und am Freitag ohne Mittagspause voraussichtlich bis 15 Uhr tagen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass wir Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne haben. Begrüßen Sie mit mir gemeinsam den Landeskirchlichen Beauftragten für das Land Schleswig-Holstein, Dr. Wilko Teifke, sowie unsere ehemalige Kollegin Herlich Marie Todsen-Reese als und natürlich auch die Besuchergruppe, die mit Ihnen, liebe Frau Todsen-Reese, in Eigenregie hier mit dabei ist. – Ihnen allen ein herzliches Willkommen! (Beifall) (Präsidentin Kristina Herbst) Wir steigen nun in die Haushaltsberatungen ein. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 3 und 4 auf: Gemeinsame Beratung a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/3500 b) Erste Lesung des Entwurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes 2026 Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/3501 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung. Das Wort hat die Finanzministerin Dr. Silke Schneider. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir leben in unruhigen Zeiten: wirtschaftlich angespannt, weltpolitisch unsicher. Gerade deshalb müssen wir heute Entscheidungen treffen, die unser Land langfristig tragen. Wenn ich Ihnen den Haushaltsentwurf der Landesregierung für 2026 präsentiere, dann ist dieser also nicht nur ein Arbeitsinstrument für das kommende Jahr, er ist auch ein Zeichen: Schleswig-Holstein ist zuverlässig. Schleswig-Holstein handelt verantwortungsvoll. Schleswig-Holstein bleibt glaubwürdig – gerade in schwierigen Zeiten. Diese Haltung prägt meine Arbeit. Ich bin mir sicher: Diese Haltung prägt auch die Arbeit der Abgeordneten hier im Landtag. Wir setzen sicherlich unterschiedliche Schwerpunkte, streiten hart in der Sache, aber immer mit dem gemeinsamen Ziel, das Beste für unser Land und seine Menschen zu erreichen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) In Zeiten, in denen das nicht mehr in allen Parlamenten in Deutschland selbstverständlich ist, ist Schleswig-Holstein hier ein positives Beispiel. Meine Damen und Herren, die Ausgangslage für den Haushalt 2026 ist nicht leicht. Wir stehen in Schleswig-Holstein wie in vielen anderen Bundesländern vor der Aufgabe, ein erhebliches strukturelles Defizit zu bewältigen und trotzdem handlungsfähig zu bleiben. Die Wirtschaft stagniert seit drei Jahren. Schon beschlossene und noch geplante Steuerrechtsänderungen zur Wiederbelebung der Wirtschaft, die wir als Land ausdrücklich unterstützen, wie etwa der Investitionsbooster, führen natürlich zu deutlichen Mindereinnahmen für das Land. Wir treffen dafür mit dem Haushaltsentwurf 2026 Vorsorge. Ich habe bereits deutlich gemacht, dass ich nicht alle Vorhaben aus Berlin für sinnvoll halte, aber natürlich werden wir das Land auf alle möglichen Szenarien vorbereiten. Gleichzeitig steigen die Kosten bei Sozialausgaben, bei Bauvorhaben, bei den Personalkosten durch Tarifsteigerungen. Insgesamt stehen in diesem Haushaltsentwurf bereinigte Einnahmen in Höhe von 16,89 Milliarden Euro bereinigten Ausgaben in Höhe von 17,81 Milliarden Euro gegenüber. Das ergibt einen Finanzierungssaldo in Höhe von 921,4 Millionen Euro. Diese decken wir durch Entnahmen aus Rücklagen in Höhe von 167,7 Millionen Euro sowie eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 753,7 Millionen Euro. Es bleibt ein noch offener Handlungsbedarf, also eine Lücke in Höhe von 43,7 Millionen Euro. Diese veranschlagen wir als globale Minderausgabe und werden sie im Vollzug des Jahres 2026 auflösen. Meine Damen und Herren, trotz aller Widrigkeiten setzen wir unseren eingeschlagenen Konsolidierungspfad fort. Die Konsolidierungstranche III in Höhe von 200 Millionen Euro wird vollständig erbracht – gemeinsam und ressortübergreifend, wie wir das in der Landesregierung verabredet haben. Das geschieht nicht durch pauschale Kürzungen, sondern durch gezielte Maßnahmen: durch das Auflösen und die Reduzierung von Rücklagen, durch eine Neujustierung von Planansätzen und Ausgabebedarfen, durch eine realistische Neubewertung unserer Versorgungsausgaben und durch das Fortschreiben bewährter Instrumente wie der gedeckelten Personalkostenbudgets. Ich habe Verständnis dafür, dass diese Maßnahmen auch Fragen auslösen: Sind die Schwerpunkte richtig gewählt? Ist die Konsolidierung nachhaltig? – Ich habe mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Kabinett zusammengesessen, und keine dieser Entscheidungen ist uns leichtgefallen. Aber wir haben genau hingeschaut: Wo gibt es Einsparpotenziale? Wo können Rücklagen sinnvoll genutzt werden, ohne Substanz zu gefährden? Wie können wir unnötige Härten vermeiden? – Dabei haben wir durchaus (Ministerin Dr. Silke Schneider) auch die Vorschläge ernst genommen, die uns die Opposition mitgegeben hat. Wir konsolidieren nicht nur, sondern wir investieren mit dem Haushalt 2026 gezielt und strategisch in die Zukunft unseres Landes. Insgesamt 5,68 Milliarden Euro stellen wir mit dem Haushalt 2026 für den Bildungsbereich bereit: von der Kita bis zur Hochschule. Die frühkindliche Bildung profitiert dabei besonders mit 801 Millionen Euro, dem höchsten je bereitgestellten Betrag, inklusive einer besseren Ausstattung für Kommunen und Träger. Zum Schuljahr 2026/27 kommt außerdem der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung – aufwachsend ab der 1. Jahrgangsstufe. Die Schulträger unterstützen wir mit 85 Prozent der Investitionskosten, um die Schulgebäude für den Ganztag vorzubereiten. Auch bei den Betriebskosten unterstützen wir. Land und kommunale Landesverbände haben sich auf einen Erstattungsmechanismus geeinigt. Wir sind in Schleswig-Holstein gut vorbereitet und haben auch als Land den Rechtsanspruch finanziell abgesichert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir haben gerade beim Ganztag im bundesweiten Vergleich deutlich mehr getan, als das andere Länder gemacht haben. Das ist richtig und wichtig. Auch die Hochschulen erhalten verlässliche Budgets und eine gezielte Förderung für die Spitzenforschung. Außerdem werden wir in den nächsten vier Jahren die Tarif- und Besoldungssteigerungen ausgleichen. Des Weiteren unterstützt das Land die Christian-Albrechts-Universität bei der erneuten Bewerbung als Exzellenzuniversität. Meine Damen und Herren, Bildung ist für uns mehr als nur ein reiner Kostenfaktor. Sie ist die wichtigste Zukunftsinvestition. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ein weiterer Schwerpunkt sind Klimaschutz und Energiewende. Schleswig-Holstein hat hier eine besondere Verantwortung als Küstenland, als Energiewendeland, als Land, das in Teilen unter dem Meeresspiegel liegt und schon heute die Folgen des Klimawandels sehr deutlich spürt. Insgesamt fließen daher 26,4 Millionen Euro in energiewirtschaftliche Maßnahmen, in Klimaschutz und in die Umsetzung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes. Mit diesen Maßnahmen wird vor allem die Wärmewende vorangetrieben, damit wir von teuren und klimaschädlichen Gas- und Ölimporten unabhängig werden. Ein weiterer Fokus liegt auf der Wasserstoffstrategie, die mit 29,2 Millionen Euro ausgestattet wird. Damit bauen wir Schleswig-Holsteins Rolle als Vorreiter der Energiewende weiter aus und bleiben auf dem Kurs, das erste klimaneutrale Industrieland zu werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir haben den Schutz der Ostseeküste im Fokus – eingeplant sind hier unter anderem neun zusätzliche Stellen; das ist der Bereich Klimaanpassung, die Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt –, und wir unterstützen unsere Kommunen bei der Umsetzung der Abwasserrichtlinie. Außerdem investieren wir weiter in eine klimaeffiziente Landwirtschaft – von Agroforstsystemen bis hin zu klimaresilienten Böden. Insgesamt setzt Schleswig-Holstein mit diesen Investitionen klare Zeichen für eine zukunftsorientierte, nachhaltige Entwicklung. Auch im Bereich Sicherheit setzen wir klare Signale. Wir stärken die Staatsanwaltschaften mit insgesamt 28 neuen Stellen. Wir bauen den Justizvollzug aus und reagieren auch hier auf den steigenden Bedarf. Der Zivil- und Bevölkerungsschutz wird ressortübergreifend um 19 Stellen verstärkt, denn wir wissen angesichts der geopolitischen Spannungen und den hybriden Bedrohungen – das ist aktueller denn je –: Wir müssen vorbereitet sein. Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit, Verlässlichkeit bleiben damit ein festes Fundament für unser Land. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Es gäbe noch viele, viele weitere Maßnahmen an Investitionen, die ich hier nennen könnte. Hier nur noch einzelne: 1 Million Euro für die schnelle Arbeitsmarkt-Integration von Geflüchteten. 100 Millionen Euro zusätzlich auch in 2026 für soziale Wohnraumförderung. Das sind auch im nächsten Jahr wieder 400 Millionen Euro, die das Land für zinsgünstige Darlehen gibt. Auch in der sozialen Wohnraumförderung sind wir – das kann man nicht oft genug sagen – bundesweit mit bei den Vorreitern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Noch ein Beispiel: Eine halbe Milliarde Euro geben wir in die Digitalisierung des Landes. (Ministerin Dr. Silke Schneider) (Lachen Beate Raudies [SPD] – Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Wir setzen auf das, was Schleswig-Holstein stark macht: gute Bildung, konsequenten Klimaschutz, verlässliche Sicherheit und moderne Infrastruktur. Kurz gesagt: Mit diesem Haushalt gestalten wir das Schleswig-Holstein der Zukunft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch zwei Punkte erläutern, die seit der Veröffentlichung des Haushaltsentwurfs besonders stark diskutiert wurden. Das ist zum einen die Entwicklung der Lehrkräftestellen. Wir sichern, wie zugesagt, die Unterrichtsversorgung langfristig bei über 100 Prozent in allen Schularten. Damit erhalten wir den Erfolg aus den vergangenen Jahren. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Zum anderen gleichen wir natürlich den Bedarf an Lehrkräften aus, der durch aufwachsende Schülerzahlen entsteht. Aber, meine Damen und Herren, wichtig zur Einordnung ist: Durch die für den Haushalt 2025 beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen wurden Veränderungen im Umfang des Unterrichtsangebots vorgenommen, (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja! – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) und zwar in der Sekundarstufe 1 und in der Oberstufe. Die Auswirkungen sind natürlich, meine Damen und Herren, auch im Haushalt 2026 sichtbar. Das ergibt sich schlichtweg aus dem zeitlichen Unterschied zwischen dem Schul- und dem Haushaltsjahr.
