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Martin Habersaat

SPD 25.07.2025 Sitzungen 20/95

Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich wollte Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, um wie viel hundert Millionen Euro Ihr Schulbauprogramm IMPULS 2030 überzeichnet war. – Das Programm war überzeichnet. Das zeigt den großen Bedarf, den ich in keiner Situation aberkannt habe. Gleichwohl muss man anerkennen, dass die Kommunen als Schulträger grundsätzlich die Verantwortung haben und wir diese aktiv, auch mit dem Darlehensprogramm, mit über 120 Millionen Euro sehr stark unterstützt haben. Ich fahre in meiner Rede fort. Mit diesem finanzpolitischen Engagement werden wir auch im Haushaltsjahr 2026 fortfahren, indem wir mehr als 2,2 Milliarden Euro für die Bildung bereitstellen werden. Dies macht deutlich, wir als Land setzen die Bildungsinfrastruktur hoch in unserer Priorität. Das ist so und wird auch zukünftig so bleiben. Geehrte Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zum vorgelegten Antrag der Sozialdemokraten mit dem Titel BiBa.SH. Im ersten Moment hat es mich denn doch etwas an eine Diskussion um ein potenziell neues Wappentier, den Biber, erinnert. (Vereinzelter Beifall CDU) Beim näherer Betrachtung zielt er darauf ab, eine Gesellschaft zu gründen, welche scheibchenweise zuerst über ein Angebot eine Parallelstruktur schaffen soll, um die Verantwortung für den kommunalen Schulbau häppchenweise an das Land zu übertragen. Als ein wesentliches Problem wird hierbei bewertet, dass nicht jede geplante Kreditaufnahme aufgrund der nicht sichergestellten dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen genehmigt werden kann. Als Alternative bringen Sie die Finanzierung mittels eines Mietkaufmodells ins Gespräch. Was erst einmal charmant klingt, zeigt sich allerdings bei näherem Hinsehen maximal als Scheinlösung, und hier wird es tatsächlich etwas für kommunalhaushaltsrechtliche Feinschmecker. Denn die Finanzierung von Bauvorhaben mittels Mietkaufkonstrukten sind als kreditähnliche Rechtsgeschäfte kommunalhaushaltsrechtlich regelmäßig identisch der Finanzierung mittels Kredit zu behandeln. Ein kommunales Bauvorhaben, welches also nicht mittels Kredit finanziert werden kann, da die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen infrage gestellt wird, ist haushaltsrechtlich nicht mittels eines Mietkaufs darstellbar, geehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD. Die geplante Finanzierungsstruktur Ihrer Initiative steht daher auf äußerst tönernen Füßen. Doch damit nicht genug. Mit der fehlenden Refinanzierung der von Ihnen vorgeschlagenen Gesellschaft steht tatsächlich auch die verfassungsgemäße Ausgestaltung der Idee auf der Kippe.

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