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Eka von Kalben

24.07.2025 Sitzungen 20/94

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, jetzt hat Minister Goldschmidt in Vertretung von Ministerin Touré das Wort. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, als einfacher Umweltminister sagen zu können, dass die Debatte gezeigt hat, wie emotional das Thema ist, aber auch, wie kompliziert, wie komplex das Thema ist und wie viele Ebenen es hat. An dieser Stelle ist es deshalb wichtig, dass wir klar zwischen den sogenannten Gefährdern beziehungsweise Straftätern einerseits und andererseits zwischen psychisch auffälligen Menschen, die eine Selbst- und Fremdgefährdung darstellen, unterscheiden. Zunächst ein paar Worte zum Umgang mit psychisch auffälligen Personen: Hier stehen vor allem eine bessere soziale Eingliederung und gesundheitliche Versorgung derjenigen im Fokus, von denen eine Selbst- oder Fremdgefährdung ausgeht. Wir brauchen zudem einen besseren Informationsfluss zwischen dem Gesundheitswesen, den sozialpsychiatrischen Diensten, der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden. Genau hieran arbeitet das Justizund Gesundheitsministerium aktuell und insbesondere im Rahmen des Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Erkrankung. Ein anderes wichtiges Anliegen ist der Umgang mit Gefährdern beziehungsweise Straftätern. Diese Gruppe steht im besonderen Fokus der Sicherheitsbehörden. Deshalb gibt es hier eine vernetzte Zusammenarbeit aller zuständigen Stellen – und die funktioniert auch. Erst Anfang letzten Monats wurde ein islamistischer Gefährder abgeschoben. Ich danke dem LKA und allen beteiligten Behörden für die lange intensive Ermittlung im Vorfeld. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Um es klar zu sagen: Wir sehen, dass bestimmte Einzelfälle eine besondere Herausforderung für die Kommunen sind. Deshalb unterstützen und entlasten wir die Kommunen. Wir unterstützen erstens durch die zentralisierte Bearbeitung der Fälle von Mehrfach- und Intensivtätern durch das Land. Das trifft auch auf straffällige Personen ohne festen Wohnsitz zu, die sich oftmals unerlaubt an häufig wechselnden Orten aufhalten, oder auf Menschen, die untergetaucht sind. Bereits jetzt gibt es eine Ermittlungs- und Vollzugseinheit bestehend aus Polizei, Landesamt und zuständigen Ausländerbehörden. Zweitens unterstützen wir durch verbesserten Datenaustausch zwischen Justizbehörde, den Einrichtungen des Maßregelvollzugs und dem Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge. Wir unterstützen drittens, indem Schutzsuchende mit schlechter Bleibeperspektive grundsätzlich nicht in die Kommunen verteilt werden, sondern nach Möglichkeit direkt aus den Landesunterkünften in die Aufenthaltsbeendigung gegangen wird. Viertens haben wir dafür gesorgt, dass in der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige nun in größerem Umfang als bisher ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer untergebracht werden. Die Kapazitäten der Landesunterkunft werden zunehmend von den kommunalen Ausländerbehörden genutzt. Das Verfahren für die Aufnahme wurde vereinfacht und verbessert. Mit der Abschiebeeinrichtung in Glückstadt gibt es zudem eine Einrichtung, die hohen rechtlichen Standards gerecht wird. Jetzt kommt ein weiterer Aspekt auf uns zu, bei dem wir als Land dann Verantwortung übernehmen: Die Koalition im Bund hat vereinbart, dass der Bund – ich zitiere –: „eine Möglichkeit für einen dauerhaften Ausreisearrest für ausreisepflichtige Gefährder und Täter schwerer Straftaten nach Haftver- (Minister Tobias Goldschmidt) büßung schaffen (will), bis die freiwillige Ausreise oder Abschiebung erfolgt“. Die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände sind sich darüber einig, dass das vom Bund angekündigte Instrument des Ausreisearrests unmittelbar nach Vorliegen der bundesrechtlichen Voraussetzung in Schleswig-Holstein umgesetzt werden soll. (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Rixa Kleinschmit [CDU]) Die Unterbringung erfolgt nicht in organisatorischer Verantwortung der Kommunen. Das war den kommunalen Landesverbänden in den Verhandlungen sehr wichtig. Die Regelung auf Bundesebene bleibt abzuwarten. Nicht alle Menschen, die hier Schutz suchen, können, werden und dürfen bei uns bleiben. Es ist aber ein Trugschluss, dass die Ausreise von Personen allein durch eine zentrale Unterbringung erleichtert wird. Das Land hat mit den genannten Maßnahmen bereits sehr viel getan, um die Kommunen zu entlasten oder sogar ganz freizuhalten. Fakt ist allerdings auch, dass viele Ausreisen daran scheitern, dass Rücknahmeabkommen oder Kooperationen mit den Herkunftsländern fehlen. Das war gerade eben Thema. Es ist Fakt, dass nicht alle EUStaaten Dublin-Überstellungen zustimmen, obwohl sie es müssten, oder dass die Identität nicht geklärt und darum nicht feststellbar ist, welches Land als Herkunftsland verpflichtet wäre, die jeweiligen Personen zurückzunehmen. All das sind Themen, die in Berlin bearbeitet werden. Die Landesregierung hingegen arbeitet daran, Prozesse zu verbessern, Zuständigkeiten zu bündeln und den Informationsaustausch zu stärken. Diese Arbeit wird weitergehen. – Vielen Dank und schönen Abend. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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