Niclas Dürbrook
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal auf den Punkt hinaus, den die Kollegin Nies adressiert und den die Kollegin Nitsch jetzt gerade auch angesprochen hat, nämlich, dass Sie sich an dieser Frage einer zentralen Einrichtung so hochgezogen haben, in der dann – Zitat Kollege Koch – „Hunderte von Menschen irgendwo an einem Ort im Land untergebracht werden.“ – Das sagt unser Antrag nicht. In unserem Antrag steht: „in Einrichtungen des Landes“. Da steht nicht: Errichten Sie irgendwo eine möglichst große Einrichtung in einer Kommune, die damit möglichst überfordert ist, und sperren Sie jeden, den Sie finden, da ein. Da steht noch nicht einmal, wie viele Sie da unterbringen sollen. Es ist doch selbstverständlich, dass man mit denjenigen zuerst anfangen würde, bei denen die Situation am ernstesten wäre. Genauso haben wir das doch gerade mit der Änderung des Gesetzes gehandhabt. Da nimmt man doch auch nicht jeden, der da theoretisch reinfallen würde, (Zurufe Sybilla Nitsch [SSW] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) sondern durch das LaZuF findet eine Priorisierung statt, indem man sich anschaut, bei welchen Menschen das am dringlichsten wäre. Ich beschreibe Ihnen mal das Gegenbild zu dem, was Sie hier gerade skizziert haben, wie so eine Einrichtung aussehen müsste. (Wortmeldung Birte Glißmann [CDU]) Warum können das nicht auch dezentrale Wohngruppen im Land mit psychologischer Begleitung sein, in denen wir im Blick haben, wenn Menschen sich radikalisieren oder wenn wir eine psychische Entwicklung haben, die uns wirklich Angst machen muss, weil am Ende vielleicht eine schwere Straftat steht, wie wir es leider schon erlebt haben? Das ist doch alles auf Grundlage unseres Antrages möglich. Das konkret auszuarbeiten, ist die Aufgabe der Landesregierung. Es ist nicht unsere Aufgabe, Ihnen den Ort zu nennen, Ihnen zu sagen, wer unter welchem Namen da nachher arbeiten soll. Das sind wirklich Sachen, wofür es hunderte Mitarbeiter gibt, die dafür zuständig sind. (Beifall SPD und SSW – Wortmeldung Sybilla Nitsch [SSW]) Das ist nicht die Aufgabe der Opposition. Aber die politische Grundsatzentscheidung, ob man so etwas einführen oder ob man am Status quo in Schleswig-Holstein festhalten will, das ist die Entscheidung, die wir hier als Landtag miteinander zu treffen haben. Ein letzter Punkt dazu: Schauen wir uns doch einmal die Realität in Schleswig-Holstein an, wo Menschen, mit denen wir in der jüngeren Vergangenheit ein Problem hatten, konkret untergebracht waren. Das ist nicht so, dass sie momentan irgendwo in hervorragend geeigneten Einrichtungen wären und wir sie von dort in zentrale Einrichtungen im Land ausquartieren. Diese Menschen sind momentan in Schlichtwohnungen, in Obdachloseneinrichtungen untergebracht. Sie wohnen meistens Wand an Wand oder Tür an Tür mit anderen Familien, die dort ebenfalls untergebracht sind. Das ist die Situation, die wir gerade in Schleswig-Holstein haben. Niemand schaut über Wochen auf diese Menschen, ob bei denen alles in Ordnung ist oder nicht. (Beifall SPD und FDP) Das kann doch nicht die Lösung sein!
