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Sybilla Nitsch

SSW 24.07.2025 Sitzungen 20/94

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Mich hat der Antrag von SPD und nun auch FDP irritiert zurückgelassen, und ich muss sagen, Herr Buchholz: Sie haben alles dazu beigetragen, dass es durch diese Debatte nicht besser geworden ist. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe Sie nach Ihrem Antragstext ursprünglich so verstanden: Sie wollen eine zentrale Einrichtung schaffen, und zwar eine, in der ausschließlich ausreisepflichtige Straftäter und sogenannte Gefährder in Zuständigkeit des Landes untergebracht werden, (Sybilla Nitsch) um sie dann schnell abzuschieben. Die Widersprüche in Ihrem Antrag machen Sie meiner Meinung nach dabei selbst auf, etwa, wenn Sie sagen, dass der Landtag erst im Mai 2025 – übrigens bei Enthaltung der SPD – die Voraussetzung geschaffen hat, dass das Land die Zuständigkeit für bestimmte Einzelfälle übernehmen kann, an deren – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin – „… zügiger und sachgerechter Bearbeitung das Land ein herausragendes Interesse hat, etwa bei Mehrfachstraftäterinnen und -straftätern oder Ausländerinnen und Ausländern in Haft, deren Aufenthalt es zu prüfen und gegebenenfalls zu beenden gilt.“ Für mich sieht es so aus, als wäre Ihre vermeintlich neue Regelung bereits erfüllt, Sie wollen ihr aber keinerlei Zeit gönnen, um Wirkung entfalten zu können. (Beifall SSW und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Sie sagen, man brauche eine Einrichtung für diejenigen Personen, die bereits in Haft sind. Nun ja, sie sind bereits in einer Einrichtung, und zwar in einer Haftanstalt. Ich kann nun aber auch die insistierenden Nachfragen des Abgeordneten Dürbrook in einer zurückliegenden Sitzung des Innen- und Rechtausschusses besser einordnen. Mein Eindruck ist aber, dass die Antworten, die Sie im Juni vonseiten des Landkreistages bekamen, Ihren Antrag rechtfertigen. Gewisse Personengruppen und Einzelfälle würden sehr viel Aufwand produzieren – so schilderte es der Geschäftsführer des Landkreistages –: Straftäter, psychisch auffällige Personen oder die sogenannten Gefährder. Auch eine mögliche zentrale Unterbringung von Straftätern wurde angeschnitten. Aber bei beiden Aspekten, so habe ich es vernommen, könne man auf den Bund warten, der bereits einen Ausreisearrest ins Spiel gebracht hat. Ausreisearrest, das ich muss Ihnen ehrlich sagen, war bis vor einem Jahr ein Fremdwort für mich, doch CDU und CSU wiederholen seitdem die Idee gebetsmühlenartig in Politshows. Ausreisearrest, gedacht als zeitlich unbefristeter Ausreisearrest, bis die Menschen freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren oder die Abschiebung vollzogen werden kann. (Zuruf Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deshalb frage ich mich: Wie lange wollen Sie die Menschen im Zweifel dort festhalten? Lassen Sie mich Ihnen sagen: Ich weiß, wie das enden würde. Wir können das nämlich in Kærshovedgård oder Ellebæk in Dänemark sehen: Zentren, die nicht einmal für Straffällige oder Gefährder, einfach für alleinstehende abgelehnte Asylbewerber geschaffen worden sind. Jahrelang leben gerade diese Männer dort quasi im offenen Vollzug, weil sie bei aller symbolischer Härte, die durch diese Zentren vermittelt werden soll, immer noch nicht abgeschoben werden können. Woran scheitern denn die meisten Abschiebungen? Das müssen wir uns doch an der Stelle auch fragen. In den meisten Fällen an den Herkunftsländern, daran, dass sie keine Pässe ausstellen oder die Menschen schlicht nicht zurücknehmen, schon gar nicht, wenn es um Straftäter oder Gefährder geht. Oder schauen wir auf die andere große Komponente, die man in diesem Zusammenhang nennen muss: Fast ein Fünftel aller Abgeschobenen sind Dublin-Fälle. Das Problem: Allein in Brandenburg kehren nach rbb-Informationen rund 72 Prozent sofort wieder ins Land zurück. Andere Bundesländer würden derartige Fälle wohl nicht statistisch erfassen. Wie es hier in Schleswig-Holstein ist, kann ich gerade nicht beurteilen. Aber eins ist sicher: Dublin ist und bleibt ein System mit großen Baustellen. (Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Weitere Abschiebungshindernisse sind: fehlende Transportmöglichkeiten oder – Achtung! – geschlossene Grenzen. Keine dieser Problemstellungen wird durch Ihren vorliegenden Antrag gelöst. Da hilft Ihnen auch keine weitere Einrichtung, Abteilung oder Behörde. Für uns als SSW stellen sich daher vor allem zwei Fragen. Erstens: Füllen die von SPD und FDP aufgestellten Punkte eine Regelungslücke? – Ich muss sagen, dass ich in Ihrem Antrag nichts sehe, was nicht schon längst durch die Abschiebehafteinrichtung abgedeckt wäre oder was seit Kurzem durch die Änderung des Landesaufnahmegesetzes möglich ist. Ihr Antrag ist in meinen Augen eine Scheinlösung, die Sie den Leuten im Land erzählen. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beate Nielsen [CDU]) Zweitens. Glauben Sie im Zweifel wirklich, dass es eine gute Idee ist, die von Ihnen nicht näher definierten Straftäter und Gefährder in einer nicht näher von Ihnen definierten Einrichtung über Jahre hinweg sich selbst zu überlassen? (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) (Sybilla Nitsch) Ich prophezeie Ihnen: Das wird eine Brutstätte für Wut, Frust und Radikalisierung. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Seyran Papo [CDU] und Beate Nielsen [CDU])

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