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Tobias Koch

CDU 24.07.2025 Sitzungen 20/94

Vielen Dank. – Herr Kollege Dr. Buchholz, wüssten Sie einen Tag, nachdem der ausreisepflichtige Straftäter in der offenen zentralen Einrichtung untergebracht ist, wo sich diese Person befindet? – Nein, Sie wüssten das nicht, denn Sie hätten zwar eine Meldeadresse, aber Sie wüssten trotzdem nicht, wo der ist, wenn der durch das Tor rausspaziert ist. Würde diese zentrale offene Unterbringung eine einzige Straftat verhindern? – Nein, das würde sie nicht. – Wenn Sie Fragen stellen, die Sie meinen, selbst beantworten zu müssen, dann können Sie das tun. Mein Thema heißt, dass wir auch in einer offenen Einrichtung einen deutlich größeren Schutz dadurch gewährleisten können, dass wir Menschen, die in dieser offenen Einrichtung sind, natürlich auch anders beobachten können. Sie sind nicht inhaftiert, aber Sie sind beobachtbar. Das ist in den Kommunen nicht gewährleistet. Sie wissen nicht, wo die sich aufhalten. Sie wissen nicht, was sie machen werden. Sie wissen gar nichts über sie. Sie setzen, was ich gar nicht schlecht finde, im Ergebnis darauf, einen Ausreisearrest für diese Menschen einzuführen – übrigens eine viel härtere Maßnahme als das, was wir fordern, weil Sie eine freiheitsentziehende Maßnahme ohne bisherige Haftgründe wollen. Sie wollen Haftgründe schaffen für Menschen, für die es bisher keine Haftgründe gibt. Kann man alles machen, interessante Variante. Aber bitte schön, davor zu sagen, vorher gucken wir weg, (Tobias Koch [CDU]: Nein! – Peer Knöfler [CDU]: Das hat doch keiner gesagt!) das ist doch absoluter Irrsinn! (Tobias Koch [CDU]: Ja, aber nicht mit dem Lösungsansatz!) Lassen Sie mich noch auf einen Aspekt hinweisen, damit wir die Art und Weise, wie Sie mit solchen Anträgen umgehen, etwas beleuchten. Als ich das erste Mal hier gestanden und von Zentralisierung, von Rückführmanagement gesprochen habe, ist hier gesagt worden: ausgeschlossen; in Schleswig-Holstein, einem Flächenland, ausgeschlossen. Geht gar nicht! Dann wurde der erste Schritt gemacht nach dem Motto: Hm, also wir können wenigstens für die Intensivtäter irgendetwas machen. Dann haben wir das Landesaufnahmegesetz gemacht. Jetzt geht ein klitzekleiner Teil. In Thüringen geht alles; da kann man alles zentralisieren: auch ein Flächenland. – Schade, ganz komisch. Sie schreiben dann in Ihrem Antrag: „Es hat sich gezeigt, dass in bestimmten komplexeren Einzelfällen, wie bei ausreisepflichtigen Mehrfach- und Intensivtätern, eine zentralisierte aufenthaltsrechtliche Sachbearbeitung zu einer Entlastung der zuständigen Kommunen führen kann.“ (Martin Habersaat [SPD]: Hört, hört!) Woher wissen Sie das denn eigentlich, wenn das erst am 1. September 2025 in Kraft tritt? (Beifall FDP und SPD) Woher wissen Sie das? Das tritt nach der Sommerpause in Kraft. Aber Sie wissen heute schon, dass das, was bisher gar nicht ging, eine eindeutig entlastende Wirkung haben wird. Ich sage Ihnen eins: Hören Sie hin, wenn die Opposition hier redet. Die sagt Ihnen, es wird eine viel stärkere entlastende Wirkung geben, wenn diese Ministerin sich endlich entscheidet, im Rückkehrmanagement stärker zu zentralisieren und die Ausländerbehörden echt zu entlasten. Das wäre ein Schritt nach vorne. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SPD)

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