Eka von Kalben
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Es wurde schon einiges zu den vorliegenden Anträgen gesagt, zu einzelnen Gewalttaten und zu der neuen Vereinbarung des Landes mit den Kommunen. Ich möchte das nicht alles wiederholen, sondern dazu einige ergänzende Punkte machen. Zunächst einmal ein herzlicher Dank an das Sozialministerium und das LaZuF dafür, dass die Pro- (Catharina Johanna Nies) bleme gesehen und angepackt werden und pragmatische Lösungen mit den Kommunen gefunden werden, auch über die originäre Zuständigkeit hinaus. Die zentralisierte Sachbearbeitung zur Unterstützung der Kommunen bei besonders komplexen ausländerrechtlichen Fällen wird zum 1. September 2025 mit rechtlicher Grundlage in der Landesaufnahmeanordnung ihre Arbeit aufnehmen können; im Übergang arbeitet die eingerichtete Taskforce schon. Auch ein herzlicher Dank an das Gesundheits- und Justizministerium und das Innenministerium, dass im Hinblick auf psychisch erkrankte Menschen bereits an Lösungen gearbeitet wird. Das alles zeigt Politik mit Augenmaß. Sich gemeinsam verantwortlich fühlen, ist an dieser Stelle richtig. Nun zu dem vorliegenden Antrag von SPD und FDP. Mich würde interessieren, welchen Standort Sie für die zentrale Unterbringung von straffälligen Ausreisepflichtigen und sogenannten Gefährder_innen, die Sie fordern, im Blick haben. Nach meiner Information gibt es keine Kommune, die die Belastung einer Konzentration der besagten Personengruppe freiwillig auf sich nehmen würde. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Und wo wollen Sie Ausreisearrest aufbauen, den Sie fordern? – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Wir Grüne sagen dazu ganz klar: Das ist keiner Kommune zuzumuten. Es ist zwar verständlich, aber schwierig, für rechtlich derart komplexe Fälle, wie wir sie in den letzten Monaten erlebt haben, einfache Antworten finden zu wollen. (Zurufe SPD) Ich weiß, dass das immer wieder versucht wird, aber das führt nicht unbedingt zum Ziel. Wir müssen davon wegkommen, alle Probleme der Kommunen beim Land zentralisieren zu wollen. Wir sollten lieber versuchen, die Probleme zu lösen. Also schauen wir uns näher an, worum es eigentlich geht. (Zurufe) – Wo das eine Landesaufgabe ist, würde auch mich interessieren. Bisher wurde ja noch nicht wirklich definiert, über welche Personengruppe Sie eigentlich sprechen. Es geht bei den Fallkonstellationen, von denen ich davon ausgehe, dass Sie darauf abstellen, zum einen um schlimme und öffentlichkeitswirksame Taten. Deshalb lösen diese entsprechend große Unsicherheit aus, und das müssen wir natürlich ernst nehmen. Es geht dabei um Fälle, die ausländerrechtlich sehr kompliziert sind. Und es geht am Ende um Gewaltdelikte, die von Menschen mit psychischen Erkrankungen verübt werden, die nicht strafrechtlich verurteilt sind, sondern bei denen zum Beispiel eine Unterbringung nach dem PsychKG angeordnet wurde. Deshalb halten wir es für richtig, diese Gewalttaten nicht nur im Kontext Ausländerrecht und Rückführung zu diskutieren, sondern auch im Kontext der Versorgungslage psychisch erkrankter Personen, bei denen besondere Risikofaktoren festgestellt werden können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wenn wir uns in dieser komplexen Debatte nur auf Abschiebung und eine konzentrierte Unterbringung einer Personengruppe konzentrieren würden, dann wäre das nur eine Verlagerung von Problemen. Fragen, die wir uns auch stellen müssen, sind: Warum werden Menschen zu Täter_innen? Gab es Vorzeichen? Gab es Hilferufe? Wurden Menschen vielleicht alleingelassen? Oder geben die bestehenden Versorgungsstrukturen die Unterstützung, die gebraucht wird? Mein Kollege Jan Kürschner sagte vorhin so treffend: Besser eine Person wird versorgt, bevor sie zum Täter wird. Deshalb wird es notwendig sein, sich die derzeitigen Vorgaben im PsychKG und im Maßregelvollzugsgesetz sehr genau und sensibel anzuschauen. Wir müssen identifizieren, wo vor Ort in den kommunalen Gesundheitsämtern, also beim Sozialpsychiatrischen Dienst, Umsetzungsdefizite bestehen könnten und ob und wo wir gesetzliche Anpassungen benötigen, um beispielsweise Zuständigkeiten oder Informationsflüsse zu verbessern. Uns Grünen ist dabei eines sehr wichtig: Egal, wie stark die genannten Fälle medial und öffentlich wahrgenommen werden, schwerwiegende Straftaten, abgelehnte Asylbewerber_innen sind absolute Einzelfälle und müssen als Einzelfälle betrachtet und behandelt werden. Die meisten Menschen mit einer psychischen Erkrankung begehen keine Gewalttaten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU) In beiden Fällen darf deshalb nicht verallgemeinert werden. Auch hier brauchen wir Politik mit Augenmaß, und die werden wir in den nächsten Wochen (Catharina Johanna Nies) und Monaten bestimmt an den Tag legen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
