Niclas Dürbrook
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute geht es um eine kleine Gruppe von Menschen, nicht um die große Mehrzahl derjenigen, die nach Deutschland gekommen sind, um Schutz oder Perspektiven zu finden und die sich dabei an alle Regeln halten, sondern um solche Menschen, die massiv über die Stränge schlagen und leider manchmal zu einer echten Gefahr werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Mai haben wir das Landesaufnahmegesetz geändert. Das Land kann jetzt in einzelnen Fällen für die Rückführung selbst Verantwortung übernehmen. Ungelöst bleibt aber bei diesen Fällen die Frage der Unterbringung. Ein großer Teil der Menschen kann nicht in Haft genommen werden, weil keine Haftgründe vorliegen. Mit der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige gibt es zwar eine spezialisierte Unterkunft für Fälle, bei denen die Abschiebung bevorsteht. Der Erlass der Landesregierung für die Kommunen macht aber sehr klar: Ausgerechnet die besonders schwierigen Fälle bleiben außen vor. Die sollen weiterhin vor Ort untergebracht werden. Dasselbe gilt in Fällen von ausreisepflichtigen Menschen, bei denen die Rückführung vielleicht (Niclas Dürbrook) nicht unmittelbar bevorsteht, die aber dennoch vor Ort für eine massive Belastung sorgen, weil sie durch Gewalttaten auffallen, weil sie Drohungen ausstoßen, weil sie als Systemsprenger die Kommunen schlichtweg überlasten, und bei denen leider festgehalten werden muss: Die Integration ist in diesen Fällen gescheitert. Die Rückmeldungen aus dem Land sind ganz eindeutig: Diese Menschen sind in den Kommunen, wo sie derzeit sind, falsch aufgehoben. (Beifall SPD und FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits nach der Messerattacke von Brokstedt haben wir eine Landesstrategie zum Umgang mit solchen Systemsprengern gefordert. Schwarz-Grün hat das abgelehnt, aber das Problem ist nicht verschwunden. Schauen Sie sich einen Fall wie den in Glinde vor einigen Wochen an: Warum bringen wir solche Menschen in Schleswig-Holstein dezentral unter? Das kann nicht der richtige Weg sein. (Beifall SPD und FDP) Wir sind überzeugt, dass das Land mehr Verantwortung übernehmen muss. Entwickeln Sie endlich eine Strategie, wie mit solchen Menschen umgegangen werden soll! Es ist klar, dass wir niemanden einsperren können, bei dem keine Haftgründe vorliegen. Aber es wäre doch schon so viel gewonnen, wenn man diese Personengruppe zumindest dauerhaft in einer Einrichtung im Blick hätte, wenn qualifiziertes Personal ein Auge darauf hat, ob sich der psychische Zustand bedenklich verändert oder ob die Person morgens vielleicht einfach gar nicht mehr da ist und man einmal nachforschen sollte, wo diese Person eigentlich abgeblieben ist. Das kann in Schleswig-Holstein niemand anderes machen als das Land. Wenn selbst die großen Kommunen auf die Probleme hinweisen, glauben wir dann ernsthaft, dass wir die Lösung für dieses Problem einer 8.000-Einwohner-Kommune in Schleswig-Holstein aufbürden sollten, liebe Kolleginnen und Kollegen? Ich finde, die Antwort liegt auf der Hand. (Beifall SPD und FDP) Abschiebungen sind nie schön. Ich glaube nicht eine Sekunde lang, dass die nackte Zahl an Abschiebungen ein Maßstab für politischen Erfolg sein sollte. (Beifall Beate Raudies [SPD]) Aber natürlich sind Abschiebungen am Ende eines Verfahrens, wenn jemand nicht bleiben kann und soll, unumgänglich. Dann müssen sie funktionieren, bei Straftätern und Gefährdern zuallererst, und zwar dann so schnell, wie die Verfahren es irgendwie hergeben. Aber in der Realität ist es doch so, dass wir nach wie vor oft die Falschen abschieben. Das liegt auch daran, dass diese Menschen leicht auffindbar sind – ganz anders als oftmals die Gruppe, über die wir in diesem Antrag heute sprechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können weiterhin jeden Einzelfall, bei dem die Situation eskaliert, so handhaben, dass es dazu eine Kommentierung mit möglichst markigen Forderungen aus der CDU-Landesgeschäftsstelle gibt. Wir können aber auch dafür sorgen, dass es eine systematische Lösung für möglichst viele Einzelfälle gibt, die hoffentlich in vielen Fällen einer Eskalation vorbeugt. (Beifall SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Ich glaube, dass der zweite Weg erheblich klüger ist. Ich glaube auch, dass es der Vereinbarung entspricht, die die Landesregierung und die Kommunen am 15. Juli 2025 auf den Weg gebracht haben. Dort steht nämlich – Zitat –: „Zwischen Land und Kommunen besteht Konsens bei dem Ziel, die betroffenen Personen“ – es geht hier um straffällig gewordene Ausreisepflichtige und Gefährder – „im Rahmen des jeweils geltenden Rechts so gut wie möglich im Blick zu behalten und die Gefahr, die von ihnen ausgeht, möglichst auszuschließen“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir uns Fälle wie den im Glinde angucken, dann sehen wir, es passiert genau das, was in dieser Vereinbarung mit den Kommunen steht, momentan in SchleswigHolstein nicht. Also muss man die Situation ändern. Das ist die Folge aus der Vereinbarung, die Sie selber mit den Kommunen unterzeichnet haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Darum bitte ich Sie um Zustimmung für den Antrag. Ich erlaube mir noch ein paar Worte zu dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen, der heute im Laufe des Nachmittags vorgelegt wurde. Unser Antrag, den wir zusammen mit der FDP eingebracht haben, lag schon im vergangenen Juniplenum vor. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: 13. Juni!) Und heute wird uns der Alternativantrag vorgelegt. Es gibt zwei Möglichkeiten dafür: Entweder konn- (Niclas Dürbrook) ten Sie sich in der Koalition nicht auf eine gemeinsame Linie einigen und haben uns das deswegen so spät vorgelegt. (Widerspruch Tobias Koch [CDU]) Das erklärt, warum das so dünn ist, was darin steht. Oder es ist schon ein Stück weit eine Respektlosigkeit gegenüber den anderen Fraktionen in diesem Haus. (Tobias Koch [CDU]: Weder noch!) Dann fände ich das ziemlich bedenklich, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und FDP)
