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Eka von Kalben

24.07.2025 Sitzungen 20/94

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Minister Goldschmidt in Vertretung für Ministerin Touré. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Jede dritte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens körperliche oder sexuelle Gewalt. Dieser Befund verpflichtet uns nicht irgendwann, sondern jetzt zum Handeln. Deswegen ist mir wichtig zu sagen: Wir nehmen gerne Handlungsanweisungen entgegen, aber wir handeln bereits. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Wir haben in den letzten Jahren viel aufgebaut. In jedem Kreis, in jeder kreisfreien Stadt gibt es Frauenfacheinrichtungen, die beraten, begleiten und Schutz für Frauen und ihre Kinder bieten. Ich danke allen, die die Betroffenen dort Tag für Tag in diesen schwierigen Situationen begleiten und unterstützen; ihre Arbeit ist nicht nur wichtig, sondern sie ist oft auch lebensrettend. Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache. Das ist eine gesellschaftliche Realität, der wir mit Prävention, mit Verlässlichkeit und mit einer Finanzierung, die dauerhaft trägt, entschieden entgegentreten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW) Wir begrüßen deshalb das neue Gewalthilfegesetz des Bundes. Es setzt einheitliche Standards etwa für eine ständige Erreichbarkeit des Hilfesystems. In Gewaltfällen braucht es Tag und Nacht eine schnelle Hilfe. Das könnte unter anderem durch eine Rufbereitschaft ermöglicht werden. Dazu tauscht sich das Sozialministerium bereits mit den Frauenfacheinrichtungen aus, denn es ist wichtig, ihre umfassende Erfahrung und Expertise einzubeziehen. Ergänzend dazu wird mit dem neuen Gesetz eine nach Landesrecht anerkannte Stelle notwendig, die Erstkontakte unterstützt und Schutzangebote vermittelt. In der AG Gewaltschutz, die SchleswigHolstein gemeinsam mit Bremen leitet, arbeiten wir aktuell an einem Konzept für eine gemeinsame Stelle; die diesjährige Gleichstellungsministerinnenkonferenz hat dieses Vorhaben einstimmig beschlossen. Klar ist aber auch, dass in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein die Hilfe nicht an langen Wegen scheitern darf. Eine Frau in Niebüll oder auf Eiderstedt braucht genauso einen schnellen Zugang zu einem Schutz wie eine Frau in Kiel oder Lübeck. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW) Deshalb müssen wir ganz stark an dezentralen Lösungen arbeiten und sie im Blick behalten. Ein Beispiel dafür ist die Plattform www.frauenhaus-suche.de, die dabei hilft, den Kontakt zu einem Frauenhaus in der Nähe herzustellen. Diese Plattform ist übersichtlich, mehrsprachig und unkompliziert, und gemeinsam mit dem Hilfetelefon ist sie das (Minister Tobias Goldschmidt) bundesweit zentrale Instrument für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Zusätzlich besteht in Schleswig-Holstein ein enges Netzwerk der Einrichtungen und weiterer Institutionen wie der Polizei, um im Bedarfsfall Kontakt aufnehmen zu können. Dieses Netzwerk ist über die Jahre gewachsen, und es ist im Unterstützungssystem inzwischen eine unverzichtbare Säule. Mit dem Haushalt 2025 wurden die Mittel für die zahlreichen Aufgaben der Frauenfacheinrichtungen um rund 3 Millionen Euro erhöht; Frau Krämer hat darauf bereits hingewiesen. Damit werden insgesamt 46 Schutzplätze in 2025 beziehungsweise 2026 zusätzlich eingerichtet. Bei diesen Umsetzungsprozessen ist das Sozialministerium immer in enger Rückkopplung mit den Einrichtungen. In diesem Kontext wird beraten, wie ein Teil der Plätze für besondere Fälle vorgehalten werden kann. Wenn wir über den Schutz vor Gewalt sprechen, dann sprechen wir über Menschenwürde, über das Recht auf ein Leben in Sicherheit, frei von Angst und frei von Bedrohung. Das ist kein Nice-to-have, sondern das ist unsere gemeinsame staatliche Pflicht, und dieser Pflicht kommen wir nach. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW)

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