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Eka von Kalben

24.07.2025 Sitzungen 20/94

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Auch ich bedanke mich ganz herzlich beim SSW dafür, dass das ein gemeinsamer Antrag werden konnte. Am 25. Februar dieses Jahres ist das Bundesgewalthilfegesetz in Kraft getreten. Es schafft den Rechtsanspruch für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frauen und Kinder auf Schutz und Beratung ab 2032. Das ist ein Meilenstein und ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention; denn es bedeutet, dass häusliche und sexualisierte Gewalt an Frauen in Deutschland nicht hingenommen wird und endlich bundesweit der kostenlose Zugang zu einem Frauenhausplatz abgesichert wird, unabhängig davon, in welchem Bundesland der Schutzplatz liegt. Ab 2027 wird der Bund mit 112 Millionen Euro in die Finanzierung einsteigen. Die Mittel steigen dann jährlich an, sodass bis 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro Bundesmittel fließen sollen. Wie es nach den zehn Jahren dann weitergeht, muss verhandelt werden. Aus grüner Sicht muss es eine dauerhafte Bundesbeteiligung geben. Das hört sich erst einmal nach viel Geld an, aber mit diesen Mitteln müssen wir dann auch bedarfsgerecht ausstatten. Das heißt unter anderem, Frauenhausplätze weiter ausbauen, und zwar so, dass der Rechtsanspruch erfüllt werden kann, also quantitativ, aber auch qualitativ die Erreichbarkeit und Zugänglichkeit für alle Zielgruppen des Rechtsanspruchs abdecken und erhöhen. Wir benötigen also nicht nur mehr Plätze, sondern wir müssen uns auch anschauen, wie das Suchen und Finden eines Frauenhausplatzes weiter erleichtert werden kann und dass im Notfall Familienplätze zur Verfügung stehen, um Frauen und Kinder kurzfristig aufnehmen zu können, so wie bereits im Kieler Frauenhaus, oder dass wir Hochrisikoplätze für unser Hochrisikomanagement haben. Hierzu richten wir mit dem vorliegenden Landtagsantrag Prüfaufträge in Richtung Landesregierung. Wir werden uns also der Frage stellen, was es konkret heißt, den neuen Rechtsanspruch zu erfüllen und ob die Verfahren unseres Bestandssystems an dieser Stelle schon ausreichend aufgestellt sind, zum Beispiel indem wir die sogenannte einfache Kontaktaufnahme und die 24/7-Erreichbarkeit unserer Frauenhäuser überprüfen; denn beides sind Vorgaben aus dem Gewalthilfegesetz. Dazu bitte ich gleich um Zustimmung zu unserem Antrag. Einen Punkt möchte ich gerne noch ergänzen. Ich freue mich außerordentlich, dass im Juni eine neue Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Landesverbänden zur weiteren Förderung der Frauenfacheinrichtungen über den Vorwegabzug im Finanzausgleichsgesetz Schleswig-Holstein geschlossen werden konnte. Diese gilt rückwirkend zum 1. Januar 2025 und löst die bisherige Förderrichtlinie ab. Damit kann nun nicht nur die Bestandsförderung unserer Frauenhäuser, Beratungsstellen und KIK-Stellen fortgesetzt werden, sondern es können auch die neuen 2,4 Millionen Euro FAG-Mittel ausgeschüttet werden, die wir als Landtag über unser Gewaltschutzgesetz im Januar miteinander beschlossen haben. (Catharina Johanna Nies) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) 1 Million Euro davon stehen nun für den Ausbau der Frauenhausplätze und für die Unterstützung der kommunalen Bestandsplätze zur Verfügung. Das alles wird uns stark dabei voranbringen, Schutzund Hilfestrukturen zu stärken. Aber ich will auch noch einmal ganz deutlich sagen, das allein wird natürlich nicht ausreichend sein; denn wir dürfen gar nicht erst zulassen, dass Gewalt an Frauen und Mädchen passiert und in Deutschland weiter zunimmt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Da ich noch ein bisschen Zeit habe, lassen Sie mich bitte etwas zu dem anmerken, was wir vor zwei Wochen noch einmal gehört haben. Wir dürfen das auch nicht zulassen, was die Gewalt im digitalen Raum angeht. Die jüngste STRG_F-Recherche von vor zwei Wochen zu dem Vergewaltigungsnetzwerk im Internet und bei Telegram zeigt ein Ausmaß an häuslicher Gewalt, auf das wir derzeit noch überhaupt nicht eingestellt sind. Wir brauchen dringend wirksame Regelungen und Instrumente, um gegen diejenigen vorzugehen, die solche Dinge tun, die nahestehende Frauen betäuben, vergewaltigen, dies filmen und ins Netz stellen. Auch gegen alle Mittäter_innen muss effektiv ermittelt werden können. Deshalb finde ich es absolut richtig, dass das Strafmaß beim Einsatz von K.‑o.-Tropfen jetzt erhöht werden soll, wie vom Bundesrat im Juni beschlossen worden ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Ich hoffe, dass auch gegen dieses neuere Gewaltphänomen im Kontext häuslicher Gewalt auf Bundesebene schnell reagiert wird. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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