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Katja Rathje-Hoffmann

CDU 24.07.2025 Sitzungen 20/94

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich ganz herzlich bei der Fraktion des SSW bedanken, dass wir diesen Antrag gemeinsam auf den Weg bringen konnten. Vielen Dank, Jette! (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Im Jahr 2018 hat sich Deutschland dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gegen Frauen angeschlossen. Kurz gesagt, Deutschland ist der Istanbul-Konvention beigetreten, und die wird nach und nach umgesetzt. Diese ist mit vielen Maßnahmen und Aktionen bei uns und im ganzen Bundesgebiet verbunden. Eine wichtige Notfallsäule hierzu ist die bundesweite und kostenlose Mobilnummer, unter der einprägsamen Telefonnummer 116 016 meldet sich 24/7 ein Hilfstelefon für von Gewalt betroffene Frauen. Anonym, kostenfrei und rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr gibt es kompetente Hilfe und Schutz für den Notfall, für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Beratung und Hilfe gibt es zusätzlich vor Ort in allen Kreisen und kreisfreien Städten in SchleswigHolstein. Hier hilft konkret ein bestehendes Netzwerk aus Frauenfachberatung, Frauenhäusern und Beratungsstellen. Die kurzfristige Suche nach einem Frauenhausplatz wird dort aktiv unterstützt. Erweitert wird das Angebot durch eine OnlineÜbersicht über alle bundesweit verfügbaren Frauenhausplätze. Wir bitten die Landesregierung zu prüfen, ob dieses Verfahren im Alltag praxistauglich und niederschwellig genug ist. Eine reibungslose Zugänglichkeit zu passenden Hilfsangeboten muss stets gewährleistet sein. Im Rahmen der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes wollen wir, dass es eine verlässliche Rufbe- (Katja Rathje-Hoffmann) reitschaft für von Gewalt betroffene Frauen gibt, die rund um die Uhr vor Ort erreichbar ist. In einem Flächenland wie Schleswig-Holstein ist die Vernetzung durch eine zentrale Anlaufstelle, wie es zum Beispiel bei unserem Nachbarn in Hamburg praktiziert wird, nicht alltagstauglich umsetzbar. Wir müssen dezentral arbeiten, um eine optimale Abdeckung mit Hilfeleistungen zeitnah auf den Weg bringen zu können. Lange Anfahrtswege sind oft nicht zumutbar. Damit der Schutz bei akut auftretenden Gefährdungen sichergestellt werden kann, bitten wir die Landesregierung, in Abstimmung mit den Frauenhäusern zu prüfen, wie ein Teil der zusätzlich entstehenden Frauenhausplätze als Notfallplätze oder Hochrisikoplätze eingerichtet werden kann. Hier ist das Frauenhaus Kiel ein wunderbares gutes Beispiel und Vorbild. Zudem benötigen wir eine angepasste und regionale Verteilung dieser Plätze zur einfacheren Erreichbarkeit für die Frauen. Außerdem müssen wir den kontinuierlichen Ausbau der Frauenhausplätze und Frauenberatungsstellen stringent weiterführen. Damit verbunden müssen die bislang bestehenden Zugangshemmnisse weiter abgebaut werden. Unser Ziel bleibt, die Istanbul-Konvention in SchleswigHolstein weiterhin umzusetzen für mehr Schutz von Frauen und deren Kindern, die von Gewalt und häuslicher Gewalt betroffen sind. Wir wollen bestehende Schutzlücken ein für alle Mal schließen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

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