Annabell Krämer
Bevor ich der Landesregierung das Wort erteile, begrüßen Sie mit mir auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtages weitere Schülerinnen und Schüler des Sophie-Scholl-Gymnasiums aus Itzehoe. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Für die Landesregierung erteile ich das Wort dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir sprechen hier über Menschen, die sich in Schleswig-Holstein eine Existenz aufbauen wollen, die hier leben, arbeiten, sich engagieren, Menschen, die zu Freunden werden. Sie alle werden die Fälle in den letzten Monaten mitbekommen haben: Geflüchtete, die in Ausbildung in Bäckerei- oder Friseurbetrieben sind, aber in Unsicherheit leben, weil ihr Antrag auf Beschäftigungsduldung noch nicht durch ist. Das ist ja hier heute Thema. Diese Menschen zu fördern und zu unterstützen, ist notwendig für eine gelingende Integration, denn die beginnt genau dort, wo Menschen zusammenkommen: in Betrieben, in Schulen, in Nachbarschaften. Viele Betriebe in Schleswig-Holstein, insbesondere im Handwerk, suchen händeringend nach Nachwuchs. Wenn Menschen, die bereits hier sind, eine Ausbildung machen und anschließend im erlernten Beruf arbeiten können, profitieren beide Seiten. Die Betriebe gewinnen engagierte Fachkräfte, und die Auszubildenden erhalten eine rechtlich gesicherte Perspektive. Um genau dies zu ermöglichen, wurden in den letzten Jahren zwei wesentliche Gesetzesänderungen verabschiedet, zum einen das Gesetz über die Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung, das 2020 in Kraft getreten ist. Hier wurden die Regelungen zur Ausbildungsduldung in eine eigene Norm überführt und zum Teil ergänzt, geändert und präzisiert. Die Ausbildungsduldung kann nicht einfach entzogen oder nicht verlängert werden, solange die Ausbildung läuft. Nach der Ausbildung gibt es die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst zwei Jahre zu bekommen. Zum anderen ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung von 2024 zu nennen. Davon profitieren ausreisepflichtige Personen, die seit mindestens drei Monaten eine Duldung haben und eine Ausbildung aufnehmen möchten. Die Aufenthaltserlaubnis gilt für die gesamte Dauer der Berufsausbildung. Auch hier folgt auf eine abgeschlossene Ausbildung die Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit für zunächst zwei Jahre. Diese gesetzlichen Regelungen eröffnen Bleibeperspektiven. Die Unsicherheit, die die FDP in ihrem Antrag beschreiben möchte, wurde also von der Ampelkoalition ausgeräumt. Herr Buchholz, Sie sprachen davon, dass § 16g gar nicht genutzt wird. Das haben wir gerade mal nachvollzogen. In Schleswig-Holstein leben laut Ausländerzentralregister 40 Menschen mit dieser Duldung nach § 16 g. Das ist eine junge Norm, da kann man jetzt darüber streiten, ob das viel oder wenig ist, aber immerhin. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Immerhin! – Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung ist ein wichtiges Instrument zur Integration. Jetzt kommt es darauf an, dieses Instrument zügig und einheitlich umzusetzen, und genau daran arbeiten wir. Das heißt, die Aufenthaltstitel müssen schneller und klarer erteilt werden. Wir brauchen Vereinfachung. Moderne Zuwanderungsverwaltung benötigt organisatorische und natürlich personelle Strukturen für schnelle, rechtssichere Bearbeitung. Viele Behörden befinden sich auf diesem Weg. Das Land wird gemeinsam mit den Kreisen und kreisfreien Städten weiterhin daran arbeiten, die Bearbeitungsdauer von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisverfahren zu verkürzen. Die größten Stolpersteine sind dabei Missverständnisse und Unkenntnis über die Abläufe und Anforderungen der Anerkennungsverfahren. Eine entsprechende Beratung vorab und begleitend zum Anerkennungsverfahren bis hin zur vollständigen Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation ist deshalb essenziell. Hier unterstützt das Land im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Arbeitsmarktintegration. Auch die Arbeitsabläufe der Anerkennungsstellen an und für sich werden umfassend modernisiert. (Minister Tobias Goldschmidt) Kern des Vorhabens ist die Einführung eines digitalen Fachverfahrens für die Anerkennungsverfahren, um substanzielle Effizienz- und Zeitgewinne zu realisieren. Denn jedes lange Verfahren bedeutet nicht nur Unsicherheit für die Betroffenen, sondern auch Frust in den Betrieben, die junge Menschen ausbilden. Arbeitgeber, Schulen und Betroffene müssen wissen, woran sie sind. Sie brauchen schnell Verlässlichkeit. Wir müssen Menschen die Chance geben, sich zu qualifizieren, zum Beispiel mit einem Schulabschluss. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass sich das Aufenthaltsrecht kontinuierlich verändert. Neue Regelungen und Gerichtsentscheidungen wirken sich auf die Praxis aus, brauchen aber ihre Zeit, bis sie in Gänze bei allen Behörden bekannt sind. Aus diesem Grund ist das Sozialministerium im stetigen und engen Austausch mit den Ausländerbehörden und informiert über Neuerungen und die Konsequenzen daraus. Denn Recht und Gesetz müssen im Land überall im gleichen Maße gelten. Der Grundsatz ist klar: Gesetzliche Bleiberechte sollen Vorrang vor Aufenthaltsbeendigungen haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie uns deshalb gemeinsam dafür sorgen, dass Schleswig-Holstein Perspektiven schafft für Menschen mit Bleibewillen, für Betriebe mit Fachkräftebedarf und für eine Gesellschaft, die zusammenhält. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW)
