Beate Raudies
Vielen Dank, liebe Frau Kollegin Nies. – Würden Sie mir einmal sagen, wer in der Landesregierung die Fachaufsicht über die Ausländerbehörden in den Kreisen hat und damit für die Umsetzung so eines Erlasses oder einer Richtlinie zuständig ist? – Die Fachaufsicht hatte damals das Innenministerium, das ich gerade zitiert habe, jetzt das Sozialministerium. So wie ich das verstehe, wird an vielen Stellen genau darauf hingewirkt, dass Vorgaben eingehalten werden. Es ist aber leider an immer mehr Fällen zu beobachten, dass die Verfahren trotzdem zu lange dauern. Das ist genau der Grund, warum wir jetzt darum bitten, dass dezidiert an diesen Punkten noch mal nachgearbeitet und wirklich noch mal in Erinnerung gerufen wird, dass das, was 2020 an Anwendungshinweisen zu Papier gebracht wurde, in allen Kreisen und kreisfreien Städten, in allen Ausländer- und Zuwanderungsbehörden präsent ist, weil es da viel personellen Wechsel gibt und so weiter. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
