Annabell Krämer
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun der Abgeordneten Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg_innen! In der Tat, lieber Herr Kollege Buchholz, freue ich mich sehr, dass wir heute über integrationsorientierte Anträge sprechen können. Einige von uns kennen sie noch, die sogenannte 3+2- Regel, ein Schlagwort für eine wichtige Gesetzesänderung im Sommer 2016. Die 3+2-Regel besagt, dass Auszubildende in Duldung in Deutschland (Catharina Johanna Nies) nicht abgeschoben werden, sondern eine Bleibeperspektive für die Dauer ihrer Ausbildung erhalten, also in der Regel drei Jahre plus mindestens zwei Jahre Anschlussbeschäftigung im erlernten Beruf mit weiteren Verfestigungs- und Verlängerungsoptionen. Damals wurde neben der neuen Ausbildungsduldung auch die Beschäftigungsduldung im Aufenthaltsrecht verankert. Die Beschäftigungsduldung ist denjenigen zu erteilen, die bereits geduldet sind, mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt und ohne Asylbewerberleistung sich selbst und ihre Familie ernähren können. Zwei sogenannte Langzeitduldungen, die anders als andere Duldungsformen eine besondere Funktion haben, nämlich abzusichern, dass die Menschen, die sich beruflich integriert haben, auch in Deutschland bleiben können, obwohl ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Diese Personen sind also ausdrücklich nicht mehr vollziehbar ausreisepflichtig. Die Große Koalition hat damals ganz bewusst gesagt: Integration vor Abschiebung. Das war einer der großen Fortschritte, um unter anderem den von der CDU so gerne genutzten Begriff vom Fordern und Fördern auch wirklich in die Tat umzusetzen. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Marion Schiefer [CDU] und Sybilla Nitsch [SSW]) Zu zeigen: Arbeitsmarktintegration wird belohnt, weil es fair ist und volkswirtschaftlich Sinn macht und weil wir es uns schlichtweg überhaupt gar nicht leisten können, einmal gewonnene Fachkräfte und Auszubildende wieder zu verlieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Manchmal macht das ja Sinn, sich ursprüngliche Gesetzesintentionen noch einmal vor Augen zu führen. Diese Reform war damals hart erkämpft von Flüchtlingsräten, Wohlfahrtsverbänden, Kammern und Wirtschaftsverbänden gemeinsam und von der Politik, weil alle deutlich gemacht haben, dass Unternehmen Planungssicherheit für Azubis und Beschäftigte brauchen und weil Menschen Perspektiven brauchen, um hier in unserer Gesellschaft ankommen zu können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wieso nun der vorliegende Antrag von Grünen und CDU? – In vielen Fällen funktioniert die Umsetzung gut, aber in vielen Einzelfällen leider auch nicht. Natürlich sind das genau die Fallkonstellationen, die bei uns allen ankommen und auf dem Schreibtisch landen – leider in den letzten Monaten gehäuft, muss man sagen. Kreisbehörden, bei denen es gut läuft, wollen wir explizit darin bestärken, genauso weiterzumachen. Aber in den Kreisen und Städten, in denen zum Beispiel die Bearbeitung von Anträgen auf Langzeitduldungen mehrere Monate dauern, und dort, wo trotz vorliegender Erteilungsvoraussetzung für eine Bleibeperspektive diese nicht beschieden wird, muss definitiv nachgebessert und insbesondere daran erinnert werden, dass in solchen Fällen eine Rückführung nicht eingeleitet werden kann. Denn im Aufenthaltsgesetz steht: Die Ausbildungsduldung ist zu erteilen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind und keine Ausschlussgründe vorliegen. Es ist in den meisten Fällen also eine Anspruchsduldung. Der behördliche Ermessensspielraum geht in diesen Fällen gen null. Es darf also nicht so weit kommen, dass nach Monaten Wartezeit erst über Untätigkeitsklagen Akteneinsicht erstritten werden muss, Menschen berufliche Perspektiven verlieren, für die sie hart gearbeitet haben, und Unternehmen wertvolle Fach- und Arbeitskräfte, auf die sie gebaut haben. Das wollen wir gerne verhindern. Wir bitten deshalb die Landesregierung, darauf hinzuwirken, dass solche Situationen in den Ausländerbehörden nicht passieren. Ich zitiere aus dem Landesumsetzungserlass des Innenministeriums, der bereits 2020 an die Ausländer- und Zuwanderungsbehörden geschickt wurde: Wurde eine Ausbildungsduldung beantragt, „hat unverzüglich eine formale, rechtsmittelfähige Bescheidung über den Antrag zu erfolgen“. Das heißt schnell, und das heißt schriftlich. Wir machen in unserem Antrag deutlich: Eine Bearbeitungszeit sollte nicht länger als drei Monate dauern. (Beate Raudies [SPD]: Das ist nicht unverzüglich!) Die schleswig-holsteinische Petition „Keine Abschiebung von Arbeitskräften“, unterzeichnet von über 2.300 Personen im Frühjahr, besteht zu Recht auf der Einhaltung aufenthaltsrechtlicher Regelungen. Genau darum soll es in unserem Antrag gehen. Es ist wichtig, dass Aufenthaltsrecht in alle Richtungen konsequent umgesetzt wird. Genauso wie wir hier immer wieder, so auch in der nächsten Stunde, über zum Beispiel Rückführungsmanagement sprechen, müssen wir das natürlich mit gleicher Anstrengung und gleicher Konsequenz im Hinblick auf die Einhaltung existierender Bleiberegelungen tun. (Catharina Johanna Nies) Mit dem vorliegenden Landtagsantrag machen wir noch einmal deutlich, welche Stellen uns dabei besonders wichtig sind, und wir bitten die Landesregierung, gemeinsam mit den Kreisen und kreisfreien Städten Lösungen und verbesserte Verfahren zu erarbeiten. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Vereinzelter Beifall)
