Beate Raudies
Für die Landesregierung erteile ich nun der Ministerin für Justiz und Gesundheit, Frau Professorin Dr. Kerstin von der Decken, das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Fachkräftemangel ist allgegenwärtig. Dies ist auch im medizinischen Dienst der Justizvollzugsanstalten zu spüren. Oftmals kann eine Besetzung freier Stellen nicht zeitnah erfolgen. In der Vergangenheit mussten teilweise mehrmalige Ausschreibungen erfolgen. In den letzten Verfahren zeigt sich ein etwas besseres Bild. Nach einer kürzlich veröffentlichten Stellenausschreibung konnten geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Krankenpflege gefunden werden, die ihren Dienst auf den beiden offenen Stellen jeweils zum 1. September und zum 1. November dieses Jahres antreten werden. Trotzdem: Wir wissen, wir haben ein strukturelles Problem. Die Bediensteten im medizinischen Dienst werden, sofern sie nicht die Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst absolviert haben, derzeit als Tarifbeschäftigte eingestellt. Zwar setzt der Justizvollzug stets die Vergütung im oberen Bereich des gesetzlich oder tariflich Möglichen an, aber der finanzielle Anreiz, den private Arbeitgeber bieten können, lässt sich damit nicht beheben. Wir wissen also, wir müssen etwas tun, um auch in Zukunft alle Stellen besetzen zu können. Was haben wir bislang unternommen? – Zum einen wird bereits jetzt interessierten Pflegekräften der zweijährige Vorbereitungsdienst im allgemeinen Vollzugsdienst angeboten. Dies wurde in der Vergangenheit vielfach angenommen. Nach Absolvierung des Vorbereitungsdienstes ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Zum anderen überarbeiten wir gerade die Ausbildungsund Prüfungsverordnungen im mittleren Dienst für die Laufbahnzweige Allgemeiner Vollzugsdienst, Werkdienst und Verwaltungsdienst im Justizvollzug. Vor allem: Um für Pflegekräfte attraktiver zu werden, planen wir, im Anschluss eine Verordnung für den Krankenpflegedienst zu erstellen. Der geplante Laufbahnzweig Krankenpflegedienst im Justizvollzug unterscheidet sich dabei maßgeblich von den übrigen Laufbahnzweigen, da es keinen eigenständigen zweijährigen Vorbereitungsdienst geben wird, sondern bereits ausgebildetes Pflegepersonal für den Dienst in den Justizvollzugsanstalten qualifiziert wird. Mit der Einrichtung eines Laufbahnzweigs Krankenpflegedienst im Justizvollzug soll nicht nur die Attraktivität einer Beschäftigung im medizinischen Dienst der Justizvollzugsanstalten gesteigert, sondern vor allem bereits eingesetztes Personal stärker gebunden und durch die Verbeamtung Fluktuation vermieden werden. Dass dieses geplante Vorgehen, welches im Innenund Rechtsausschuss am 28. Mai 2025 kommuniziert wurde, in einem interfraktionellen Antrag aufgegriffen wurde, freut mich außerordentlich. Lassen Sie uns gemeinsam für einen solchen Laufbahnzweig werben, um möglichst viele Menschen für einen Arbeitsplatz im Justizvollzug zu begeistern. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Timmer [SPD])
