Marion Schiefer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor meinem Nachrücken in den Landtag war ich die letzten drei Jahre nicht nur Jugendrichterin, sondern auch Vollzugs- und Vollstreckungsleiterin der Teilanstalt für Jugendarrest in den Mauern der Jugendanstalt Hamburg. Bei uns konnten junge Leute 24/7 ihren Freiheitsentzug antreten. Wenn sie kamen oder gebracht wurden, mussten sie ziemlich schnell für die Eingangsuntersuchung einem Arzt vorgestellt werden. Dafür war es wichtig, dass die Ambulanz ausreichend besetzt war und nichts Vorrangiges dazwischenkam. Während des Aufenthalts wurden immer wieder Krankenpfleger gebraucht, ein Arzt, der Konsilpsychiater und Psychologen. Der ganze Vollzug war darauf angewiesen, dass diese Fachkräfte absehbar zur Verfügung standen. Ich habe viele Situationen erlebt, in denen ich erleichtert und dankbar für die Sachkunde und ihren Einsatz war. Die medizinische Versorgung der Inhaftierten oder Arrestierten ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht des Staates, sie ist auch unser Ausdruck von Verantwortung gegenüber den Grundrechten aller Menschen, auch und gerade im Justizvollzug. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Auch in unseren schleswig-holsteinischen Ambulanzen ist die personelle Situation zum Teil angespannt. Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen trifft den Justizvollzug besonders hart. Ärztinnen, Ärzte, Pflegekräfte entscheiden sich häufig gegen eine Tätigkeit dort, nicht etwa, weil ihnen diese Aufgabe weniger sinnvoll erscheint, sondern weil die Rahmenbedingungen im Vergleich zu anderen Einrichtungen im Gesundheitswesen deutlich unattraktiver sind. Die Realität ist: Die tarifliche Vergütung und Entwicklungsperspektive für medizinisches Personal im Vollzug sind kaum konkurrenzfähig gegenüber dem freien Gesundheitsmarkt. Hinzu kommt: Die Arbeit im Justizvollzug ist herausfordernd, psychisch belastend, sie erfordert eine hohe fachliche wie menschliche Kompetenz. Vor diesem Hintergrund ist es zwingend notwendig, strukturelle Verbesserungen vorzunehmen, wenn wir auch künftig eine stabile medizinische Versorgung hinter den Gefängnismauern sicherstellen wollen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Mit dem Antrag verfolgen wir ein gemeinsames und dringliches Ziel, die Stärkung des medizinischen Dienstes, konkret durch die Schaffung eines eigenen Laufbahnzweigs Justizkrankenpflegedienst neben dem allgemeinen Vollzugsdienst und die Möglichkeit zur Übernahme geeigneter Tarifbeschäftigter in ein Beamtenverhältnis. Das Justizministerium hat uns im Innen- und Rechtsausschuss Ende Mai 2025 von diesem Projekt erzählt. Ich finde es gut, dass wir dieses aufgreifen und definitiv fordern. Ein wirkungsvoller Hebel dafür ist die Schaffung eines neuen Laufbahnzweigs im Beamtenverhältnis. Ein vergleichbares Modell wurde in Hamburg (Marion Schiefer) erfolgreich eingeführt. Die dortigen Erfahrungen zeigen, dass durch die Verbeamtung qualifizierten Pflegepersonals die Personalbindung und die Attraktivität des Vollzugsdienstes gesteigert werden konnten. Es ist aber nicht allein der Stein der Weisen und die Rettung für die Personalnot. In Hamburg wurde – wie aus öffentlich zugänglichen Quellen erkennbar ist – eineinhalb Jahre nach der Einführung in insgesamt vier Verfahren ein Verbeamtungsverfahren eingeleitet, drei Verfahren wurden erfolgreich abgeschlossen, ein Verfahren lief noch. Nicht alle Pflegekräfte erfüllen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen. Aber es ist wichtig, dass wir auch in Schleswig-Holstein diesen Schritt gehen. Wir schaffen bessere Vergütungsund Entwicklungsmöglichkeiten für die Kräfte und senden das klare Signal, dass uns als Land die medizinische Arbeit im Justizvollzug etwas wert ist. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Zugleich schlagen wir vor, auch die Pflegekräfte, die bereits heute mit großem Einsatz in den medizinischen Abteilungen der Anstalten tätig sind und die die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, schrittweise in ein Beamtenverhältnis zu übernehmen. Das ist nicht nur geboten, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Personalbindung. Wir sind so weit, dass wir für jeden Einzelnen dankbar sind und uns freuen, wenn er uns auf diese Weise dauerhaft erhalten bleiben dürfte. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)
