Dr. Michael Schunck
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist dem, was Kai Dolgner gesagt hat, kaum noch etwas hinzuzufügen. Ich kann allen Punkten von Kai Dolgner in seiner Rede nur zustimmen. – Chapeau, Kai, sehr schöne Rede. (Beifall SSW, SPD und SSW) Aber das war ich ja von dir auch schon gewohnt im Kreistag damals. Das freut mich sehr, dass ich dich hier mal wieder reden höre. (Zurufe Serpil Midyatli [SPD] und Cornelia Schmachtenberg [CDU]) Uns als SSW hat das Vorgehen der Regierungskoalition, ehrlich gesagt, ebenfalls gewundert. Denn aus unserer Sicht blieben im Anhörungsverfahren zwei zentrale Fragen offen beziehungsweise ungelöst. Erstens. Nicht alle Kommunen sind technisch so ausgestattet, dass sie hybride Sitzungen problemlos umsetzen können. Das haben wir jetzt auch schon mehrfach hier gehört. Zweitens. Die Frage, ob durch dieses Gesetz Konnexität ausgelöst wird, wurde nicht überzeugend beantwortet. Wer soll das alles bezahlen? – Das ist schade, denn wir als SSW-Fraktion waren von Anfang an offen für den Vorschlag hybrider Sitzungen, gerade mit dem Blick auf die besonderen regionalen Gegebenheiten in unserem Land. Denn wenn Sie an die nordfriesischen Inseln und Halligen denken, wird schnell deutlich, wie hilfreich hybride Formate sein könnten. Ebbe und Flut nehmen keine Rücksicht auf Sitzungstermine. Selbst durch Anpassung an die Gezeiten verhinderte extremes Niedrigwasser häufiger eine Sitzungsteilnahme einzelner Gemeindevertreter und ‑vertreterinnen, die sich dann gerade auf dem Festland befanden. Hybride Sitzungen wären hier ein echter Vorteil. Der Faktor Gleichstellung hat sich uns im Verfahren auch nicht ganz erschlossen. Hier hätten wir großes Interesse an einer Evaluierung gehabt. Die Themen Beteiligung von Frauen und von Menschen mit Behinderungen wurden schon erwähnt. Ich denke da außerdem entsprechend zum Beispiel an Menschen mit Behinderung: Wie viele von ihnen könnten von einer hybriden Möglichkeit profitieren, (Dr. Michael Schunck) (Beifall Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist das!) wenn sie unkompliziert von zu Hause an kommunalpolitischen Sitzungen teilnehmen könnten? (Vereinzelter Beifall) Wir als SSW bleiben daher sehr offen für hybride Sitzungen insgesamt, aber wir glauben, in den Kommunen weiß man selbst am besten, welche Bedarfe vor Ort erfüllt werden müssen. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD) Statt auf Freiwilligkeit oder ergebnisoffene Erprobung zu setzen, wurde das Gesetz von der Koalition leider mit der Brechstange vorbereitet. Ein verkürztes Anhörungsverfahren und die Vorgabe war klar: Hybride Sitzungen sollten für alle Kommunen Pflicht werden, unabhängig von ihrer Ausstattung und ihrer jeweiligen Situation. Im Ausschuss diskutierten Abgeordnete, Vertreter kommunaler Landesverbände und des Lorenz-von-Stein-Instituts über mögliche verfassungsrechtliche Konflikte. Doch nicht nur die Wissenschaft äußerte Bedenken, auch die Kommunen selbst haben sehr klar signalisiert, dass sie im Zweifel den Klageweg beschreiten würden. Meine Kollegin Sybilla Nitsch hat das hier im Haus treffend zusammengefasst. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Die Kommunen haben bereits in Aussicht gestellt, klagen zu wollen. Liebe Regierungsfraktionen, das hätten Sie sich ersparen können.“ Nun neigen wir als SSW nicht zur Schadenfreude und schon gar nicht zur Häme. Im Gegenteil: Wir schätzen es, wenn politische Verantwortungsträger erkennen, wenn sie sich verrannt haben, und bereit sind, das zu korrigieren. Sie haben es eben gerade versucht. Wir haben gesehen, dass dieser Versuch leider gescheitert ist. Sie hätten diesen Verlauf vermeiden können, denn die Rückmeldungen, die Sie nach Ihrem Beschluss erhalten haben, waren vermutlich dieselben, die auch uns erreicht haben: Resolutionen aus vielen Gemeinden mit gut nachvollziehbaren Argumenten. Alle machten deutlich: Eine verpflichtende Regelung funktioniert nicht, wenn die notwendigen Mittel fehlen. Nun hat das Kabinett im Rahmen des Kommunalgipfels zwei Änderungen angekündigt. Erstens. Die Pflicht zur Durchführung hybrider Sitzungen soll gestrichen werden. Zweitens. Es soll ein Fördertopf von 5 Millionen Euro für eine freiwillige Umsetzung eingerichtet werden. Ich sage ganz offen: Das wäre von Anfang an die bessere Lösung gewesen. Deshalb gut, dass Sie jetzt entsprechend handeln. Den Kommunen – das möchte ich ausdrücklich betonen – zollen wir unseren Respekt. Ihr Einsatz hat sich gelohnt. Das weitere Vorgehen zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften sollte im Fachausschuss diskutiert werden. Deshalb beantragen wir hier die Überweisung des Gesetzentwurfs. – Vielen Dank. (Beifall SSW und Marc Timmer [SPD])
